1 Der im Jahr 1963 geborene Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist auf die Dauer seines Dienststandes der D AG bzw. der E GmbH zur Dienstleistung zugewiesen. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Bundesdisziplinarbehörde vom 20. Jänner 2021, mit dem gegen den Revisionswerber ein Disziplinarverfahren wegen des Verdachts eingeleitet ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109BDG 1979 §123BDG 1979 §43 Abs1BDG 1979 §44 Abs1BDG 1979 §48 Abs1B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen werden nur im Zweifelsfall notwendig sein. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrsc... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht als Justizwachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Mit Bescheid vom 15. März 2017 lehnte die im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangte Disziplinarkommission die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Revisionswerber wegen der in der Disziplinaranzeige vom 26. Jänner 2017 erhobenen Vorwürfe gemäß § 123 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Z 4 BDG 1979 ab. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht - nach der Aktenlage seit dem 1. Oktober 2004 - als Universitätsdozent in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er gehört seit 1. Jänner 2004 dem Amt der Medizinischen Universität Innsbruck an. Im Übrigen wird zur Vorgeschichte auf deren Wiedergabe im hg. Erkenntnis vom 12. Dezember 2008, Zl. 2008/12/0013, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid der belangten Behörde vom 29. November 2007 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1982 bis zu seiner Entlassung als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG im Bereich der Zustellbasis S als Gesamtzusteller beschäftigt. ... mehr lesen...
Die im Jahre 1955 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Ihre Dienststelle war bis zum Ausspruch der Entlassung die Kooperative Mittelschule Wien. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission - Senat für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen beim Stadtschulrat für Wien vom 16. Jänner 2006 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 95 Abs. 1 LDG schuldig erkannt, sie habe 1. im Schulj... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §48 Abs1 impl;BDG 1979 §51 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §35 Abs2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 5
(Hier Zusatz: Das erklärt auch, warum der Gesetzgeber in § 35 Abs.
2 LDG 1984 u.a. bei Verweigerung der zumutbaren Mitwirkung an
einer ärztlichen Unte... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 27. Oktober 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. fünf Acrylplatten, die im Eigentum der Österreichischen Post AG gestanden seien, ohne Wissen und Zustimmung seines Vorgesetzten im Winter 2004/2005 mit nach Hause genommen, 2. diese fünf Acrylglasplatten im Gesamtwert von EUR 1.640,60 (EUR 328,12 pro Platte) unter Einwirkung von Alkohol in der Zeit zwischen dem 1... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §47a Z1 lita;BDG 1979 §47a Z2 lita;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §34 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall erfolgte die Verzeichnung der geleisteten Überstunden nicht den wirklichen Tatsachen entsprechend und damit entgegen den sowohl vom Beschuldigten als auch seiner Ehegattin einz... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf das hg. Erkenntnis vom 21. September 2005, Zl. 2002/09/0143, zu verweisen. Über den Beschwerdeführer war - kurz zusammengefasst - mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung vom 19. Juli 2001 wegen näher beschriebener Dienstpflichtverletzungen eine Geldstrafe in der Höhe von S 60.000,-- (EUR 4.360,37) verhängt worden. Er hatte Berufung gegen den Schuldspruch hinsichtl... mehr lesen...
Der im Jahr 1968 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seinem Austritt am 30. April 2001 als Berufsoffizier im Range eines Hauptmanns in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Pioniertruppenschule, wo er als Referatsleiter und Lehroffizier für Versorgung tätig war. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung vom 16. Februar 2002 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mün... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;HDG 1994 §2 Abs1 Z1;HDG 1994 §6 Abs1;HDG 2002 §2 Abs1 Z1;HDG 2002 §6 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer (der als Berufsoffizier im Range eines Hauptmanns in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stand) eine Dienstpflichtverletzung dadurch begangen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;B-VG Art130 Abs2;HDG 1994 §2 Abs1 Z1;HDG 1994 §50 Z3;HDG 1994 §51 idF 1998/I/099;HDG 1994 §6 Abs1;HDG 1994 §85 Abs2;HDG 2002 §2 Abs1 Z1;HDG 2002 §50 Z3;HDG 2002 §51;HDG 2002 §6 Abs1;HDG 2002 §88 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Dem... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Graz, Verkehrsabteilung (kurz: BPD). Für ihn galten im Jahr 2001 unstrittig Schichtdienstpläne, die überwiegend eine regelmäßige Aufeinanderfolge von grundsätzlich 12-stündigen Diensttouren vorsahen. Die Diensttouren gliederten sich in Tagdiensttouren (von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr) und Nachtdiensttouren (von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §863;ABGB §914;BDG 1979 §47a Z1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §48 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1992/873;VwRallg;
Rechtssatz: Den Ausführungen des Beamten - eines Bezirksinspektors; seine Dienststelle ist eine Bundespolizeidirektion, Verkehrsa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst des Landesgendarmeriekommandos für Tirol in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war zu den im Beschwerdefall relevanten Zeiten die Verkehrsabteilung Zirl. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 BDG 1979 ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport vom 12. Deze... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Der Beamte hat gemäß § 48 Abs. 1 BDG 1979 die Dienststunden einzuhalten. Dies setzt zunächst einmal voraus, dass er den Dienst pünktlich antritt. Das regelmäßige und pünktliche Erscheinen zum Dienst gehört zu den elementaren Pflichten eines jeden Beamten. Die Rechtsstellung des Beamten bringt es mit sich, dass er gewisse... mehr lesen...
Mit Einleitungs- und Verhandlungsbeschluss der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 28. August 1996 wurde gegen den in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 i.V.m. § 132 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren eingeleitet und zugleich gemäß § 124 Abs. 1 BDG 1979 beschlossen, in der Sache eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Es bestehe der Verdacht, da... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Beamte hat seinen Dienst nach dem Dienstplan grundsätzlich auf dem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz während der Dienstzeit zu leisten (vgl. § 48 Abs. 1 BDG 1979). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2000090051.X01 Im RIS seit 0... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant (Unteroffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die 2. Jagdpanzerkompanie (Kommando des Aufklärungsbataillon 2) in Wals. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Disziplinarvorgesetzten (Bataillonskommandant) vom 2. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer im Kommandantenverfahren einer Dienstpflichtverletzu... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juli 1999, Zl. 99/09/0042, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof - auf das Wesentlichste zusammengefasst - den Bescheid der belangten Behörde vom 15. Oktober 1998, mit dem der Beschwerdeführer wegen ungerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst und Nichtbefolgung von Weisungen seines Vorgesetzten, seinen Dienst am Pädagogischen Institut des Landes Tirol an... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;HDG 1994 §2 Abs1 Z1;HDG 1994 §2 Abs4;HDG 1994 §35 Abs2;HDG 1994 §50 Z2;StGB §5;
Rechtssatz: Eine (zumindest bedingt) vorsätzliche, eigenmächtige (unerlaubte) Abwesenheit vom Dienst - hier: eines Vizeleutnants (Unteroffiziers im Präsenzstand des Bundesheeres) - ist grundsätzlich nicht als geringfügig zu wer... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §210;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34;
Rechtssatz: Die belangte Behörde konnte angesichts der beträchtlichen Dauer der Abwesenheit des Beschwerdeführers vom Dienst (vom 14. Oktober 1996 bis 21. Oktober 1996 und vom 24. Oktober 1996 bis 8. Juni 1997, mit Ausnahme der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 31. Dezember 2001 als Revierinspektor der Zollwache in einem provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde im Planstellenbereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland verwendet. Mit Bescheid dieser Behörde vom 25. September 2001 wurde das mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1995 begründete öffentlichrechtliche Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gemäß § 10 Abs. 4 Z. 3 und 4 des Beamten-Dienstrec... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde dem Beschwerdeführer (einem Zollwachebeamten) zu Recht vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen (fünf Verstöße gegen die aus § 48 Abs. 1 BDG 1979 abgeleitete Pflicht zur Einhaltung der im Dienstplan vorgesehenen Dienststunden; Verstoß gegen § 51 Abs. 1 B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur rechtlichen Qualifikation der dem Beschwerdeführer (einem Zollwachebeamten) vorzuwerfenden insgesamt fünf Verstöße gegen die aus § 48 Abs. 1 BDG 1979 abgeleitete Pflicht zur Einhaltung der im Dienstplan vorgesehenen Dienststunden (zur besonderen Wichtigkeit der Einhaltung der Dienststunden im Zusammen... mehr lesen...
Der 1952 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Sicherheitswache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeibehörde X. (im Folgenden BPD), wo er im hier relevanten Zeitraum im Bereich der Monturwirtschaft als Sachbearbeiter verwendet wurde. In der Zeit vom 16. September 1996 bis zum 31. März 1997 war der Beschwerdeführer wegen einer Bandscheibenerkrankung vorübergehend dienstunfähig. In seinem Gutachten... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §51;
Rechtssatz: Beim Begriff der Dienstunfähigkeit handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der der rechtlichen Beurteilung der Dienstbehörde unterliegt. Die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung oder Bescheinigung über eine Krankheit oder die Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt daher an sich noch nicht die Abwesenheit vom Dienst... mehr lesen...
Der im Jahr 1968 geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Beamter des Exekutivdienstes im Bereich der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war dem Gendarmerieposten F seit 1. Juli 1996 und auch zur maßgebenden Tatzeit als Sachbearbeiter (dienstführender Beamter) zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis vom 18. März 1999 wurde der Beschwer... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Beamte hat die Dienststunden einzuhalten. Dies setzt zunächst einmal voraus, dass er den Dienst pünktlich antritt. Das regelmäßige und pünktliche Erscheinen zum Dienst gehört zu den elementaren Pflichten eines jeden Beamten. Die Rechtsstellung des Beamten bringt es mit sich, dass er ... mehr lesen...