1 1.1. Der Revisionswerber stand bis zu seinem Austritt aus dem niederösterreichischen Landesdienst mit Wirkung vom 30. Juni 2017 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Nach seinem Austritt nahm er ein Angestelltenverhältnis zum WWF (Verein World Wide Fund For Nature) auf. 2 1.2. Mit dem Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 7. August 2018 wurde der Revisionswerber gemäß § 27 Abs. 6 NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ L... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 idF 2011/I/140BDG 1979 §43 Abs3LBedG NÖ 2006 §27 Abs6 idF 2013/006VwRallg
Rechtssatz: Während der Wortlaut der bundesgesetzlichen Regelungen des § 20 BDG 1979 als Voraussetzung der Schadenersatzpflicht einen "maßgeblichen" Einfluss vorsieht (wozu die Materialien (AB 1610 BlgNR 24. GP) ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen leitete mit Beschluss vom 25. November 2004 gegen die mitbeteiligte Partei ein Disziplinarverfahren ein, "weil der begründete Verdacht besteht, dass er vorsätzlich in der Zeit zwischen 24. Jänner 1995 und 29. Dezember 2003 fortgesetzt während der Dienstzeit, jedoch ohne dienstliche Veranlassung, auf ihm zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben zugängliche Daten des Abgabeninformationssystems zugegriffen, die insgesam... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs3;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art20 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Dienstliche Aufgaben sind alle mit dem Arbeitsplatz des Beamten (§ 36 BDG 1979) verbundenen Aufgaben. Ihre Festlegung erfolgt in der Regel durch gene... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs3;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art20 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dienstbehörde hat festzulegen, welche Aufgaben ein Beamter zu erfüllen hat. Ebenso darf die Dienstbehörde (z.B. durch Erlass) die Beamten anweise... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsbescheid hat die belangte Behörde über die vom Beschwerdeführer ausschließlich gegen den Spruchpunkt I. des Bescheides der Disziplinarkommission vom 3. April 2000 erhobenen Berufung wie folgt entschieden: "Gemäß § 66 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991-AVG, BGBl. Nr. 51, in der geltenden Fassung, wird der Berufung teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass der Bes... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §43 Abs3 impl;DO Wr 1994 §18 Abs1;DO Wr 1994 §18 Abs2;DO Wr 1994 §25 Abs2;
Rechtssatz: Ein Beamter hat gemäß § 18 Abs. 1 Wr DO 1994 die ihm übertragenen Geschäfte (hier als gewerbetechnischer Amtssachverständiger in Betriebsanlagenverfahren) unter... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §43 Abs3 impl;DO Wr 1994 §18 Abs1;DO Wr 1994 §18 Abs2;DO Wr 1994 §25 Abs2;
Rechtssatz: Für die Erstellung von Einreichunterlagen als Beamter (gewerbetechnischer Amtssachverständiger in Betriebsanlageverfahren) Geldbeträge zu inkassieren, ist objektiv geeignet, den Anschein seiner Best... mehr lesen...
Der im Jahr 1946 geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor (Kriminalbeamter) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Kriminaldienst im Bereich der Bundespolizeidirektion Innsbruck tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 24. März 2000 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und disziplinär bestraft: "AI d. KrD A ist schuldig, am 1.2.1999 vormittags als Angehöriger d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs3;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Der Bf (Kriminalbeamter) erfüllte seine Dienstpflichten im Journaldienst als für die Aufnahme von Anzeigen zuständiger Sachbearbeiter der (Kriminalpolizeilichen Abteilung der) zuständigen Sicherheitsbehörde nicht. Die Amtsführung des Bf hätte es im Rahmen seiner Zuständigkeit erfordert, entsprechend der aus § 43 Abs. 3 BDG 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §43 Abs3;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Die im § 43 BDG 1979 normierten Dienstpflichten des Beamten umfassen in den Absätzen 1 und 2 allgemeine Tatbestände (Pflichten), die - soweit nicht besondere Tatbestände (Dienstpflichten) in Betracht zu ziehen sind - nur subsidiär heranzuziehen sind. Der im Abs. 3 leg. cit. geregelte Tatbes... mehr lesen...
Der im Jahr 1943 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand per 1. September 1997 als Hofrat in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war in dem für das vorliegende Disziplinarverfahren maßgeblichen Tatzeitraum (und bis zu seiner am 12. Dezember 1992 mit sofortiger Wirksamkeit ausgesprochenen Enthebung) als Leiter des Vermessungsamtes Graz tätig. Aus Anlass des vorliegenden Disziplinarverfahrens erfolgte eine Verwendungsänder... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §43 Abs3;
Rechtssatz: Der Beamte ist gemäß § 43 Abs 1 BDG 1979 zur unparteiischen Aufgabenerfüllung verpflichtet und hat gemäß § 43 Abs 2 leg cit das Vertrauen der Allgemeinheit in seine sachliche Amtsführung zu wahren. Die Unterstützung der Parteien bzw die HILFSBEREITSCHAFT des Beamten findet jedenfalls gemäß § 43 Abs 3 BD... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §43 Abs3;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93;
Rechtssatz: Der Beamte ist nicht nur Vorgesetzter, sondern sogar Behördenleiter gewesen. Wegen der Beispielsfolgen und der Gefahr des Autoritätsverlustes war von ihm demnach ein vorbildliches dienstliches Verhalten gefordert. Die aus dem Verhalten eines Vorgesetzten zu befürchtende... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberregierungsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Vom 13. Juni 1989 bis zum 10. April 1991 versah er als Stellvertreter des Bezirkshauptmannes in X seinen Dienst. Am 8. April 1991 wurde ihm ein mit 3. April 1991 datiertes, im Auftrag der belangten Behörde gezeichnetes Schreiben zugestellt, daß die Gegenstandsbezeichnung "Versetzung" trägt und nachstehenden Wortlaut aufweist: "Unter Enthebung von Ihrer bishe... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §43 Abs3;DPL NÖ 1972 §26 Abs3;
Rechtssatz: Entsprechend dem § 43 Abs 1 und Abs 2 BDG 1979 werden den Beamten allgemeine Dienstpflichten übertragen, wobei aber eine die Art der Verwendung betreffende Einschränkung durch die Bezugnahme auf den "Dienstzweig" (vgl die seinerzeitige Dienst... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §43 Abs3;DPL NÖ 1972 §26 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beamte hat kein Recht auf bescheidmäßige Darlegung der für eine mit Versetzungsweisung maßgebenden dienstlichen Interessen. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung ... mehr lesen...