Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §37; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1989/5;
Rechtssatz: Bei Zustimmung des Beamten ist ein Auftrag an diesen zulässig, bei der Dienststelle, bei der er in Verwendung steht, Amtsgeschäfte zu verrichten, die nicht zu den gewöhnlichen Dienstverrichtungen desselben Dienstzweiges gehören, selbst wenn sie hins des zeitlichen Ausmaßes ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;GehG 1956 §25; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1989/4;
Rechtssatz: Die Tätigkeit in einer Kommission (hier: Korrektur und Bewertung von Klausurarbeiten), die mit der Dienststelle des Beamten(Korpskommando) nur insofern in Beziehung steht, als sie dort ihren Sitz hat, ist eine Nebentätigkeit iSd § 37 BDG. ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;GehG 1956 §25;GeneralstabsausbildungsV 1983 §5 Abs2;GeneralstabsausbildungsV 1983 §8 Abs1;WehrG 1978 §4; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1989/4;
Rechtssatz: Die Kommissionen nach § 8 Abs 1 der GeneralstabsausbildungsV vom 12.12.1983, BGBl 626, die bei jedem Korpskommando zu bilden sind, sind eigene E... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;
Rechtssatz: Die vom Beamten auf Grund einer ihm erteilten Weisung ausgeübte IM WIRKUNGSBEREICH SEINER DIENSTSTELLE GELEGENEN Tätigkeit (hier: Vortragstätigkeit) ist KEINE WEITERE Tätigkeit für den Bund in einem anderen Wirkungskreis und daher keine Nebentätigkeit (Hinweis auf E 18.4.1988, 87/12/0108). Dabei ist es ohne rechtliche Bedeutung, ob die in den ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36;BDG 1979 §37;BDG 1979 §49;
Rechtssatz: Auch unter Berücksichtigung des § 36 BDG 1979 darf dem § 37 BDG 1979 nicht die Bedeutung beigemessen werden, dass eine Vermehrung der Aufgaben der Dienststelle des Beamten, sofern nicht zusätzliches Personal zugewiesen wird, im Hinblick auf eine für den Beamten daraus folgende, im Rahmen seiner Dienststelle aufgetrete... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §37;GehG 1956 §25;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, warum eine behördliche Erledigung, in der u. a. eine bestimmte Tätigkeit als Nebentätigkeit berechnet wurde, nicht als Bescheid zu qualifizieren ist (Schwerpunkt der Erledigung: innerorganisatorische Maßnahmen; Adressierung der Erledigung ausschließlich ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;
Rechtssatz: Wenn ein Beamter eine Tätigkeit, die zwar nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit seinen ihm nach seinem Dienstposten obliegenden Dienstpflichten steht, ANSTELLE seiner sonstigen von diesen Dienstpflichten umfassten Leistung ausübt, so mangelt es für den Begriff "Nebentätigkeit" an der Voraussetzung einer "weiteren Tätigkeit für den Bund" (Hin... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;GehG 1956 §25 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1988/9, 32;
Rechtssatz: Maßgebend für einen Anspruch auf Nebentätigkeitsvergütung ist nicht die Arbeitsplatzbeschreibung des Beamten, sondern ob es sich bei der Tätigkeit um eine weitere Tätigkeit für den Bund in einem anderen Wirkungskreis gehandelt hat (Hinweis auf E 27.4... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;GehG 1956 §25 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1988/9, 32;
Rechtssatz: Eine auf Grund erteilter Weisung im Rahmen der Normaldienstzeit ausgeübte - im Wirkungsbereich der Dienststelle des Beamten gelegene - Schulungstätigkeit, kann unabhängig davon, ob der Beamte für die Erledigung seiner ihm sonst übertragenen Aufgaben ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstarzt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Kommando der Fliegerdivision in Langenlebarn. Dort wird der Beschwerdeführer seit 1975 als sogenannter „Fliegerdivisionsarzt“ verwendet. Mit Verfügung vom 16. Juni 1980 beauftragte der Bundesminister für Landesverteidigung den Beschwerdeführer mit der Erstellung ärztlicher Gutachten über die Militärfliegertauglichkeit im Sinne der Militärluftfahrt-Personalver... mehr lesen...
Index: Dienstrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §37
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die dem Aufgabenbereich der Organisationseinheit, der der Beamten (hier: Militärarzt), zugeordnet ist, ist inhaltlich dem Arbeitsplatz des Beamten zuzurechnen und stellt keine Nebentätigkeit dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985120062.X01 Im... mehr lesen...