Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §36 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖffD 1989/5;Rechtssatz
Bei Zustimmung des Beamten ist ein Auftrag an diesen zulässig, bei der Dienststelle, bei der er in Verwendung steht, Amtsgeschäfte zu verrichten, die nicht zu den gewöhnlichen Dienstverrichtungen desselben Dienstzweiges gehören, selbst wenn sie hins des zeitlichen Ausmaßes nicht begrenzt sind (Hinweis E 27.6.1979, 3213/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120082.X02Im RIS seit
28.02.2007