RS Vwgh 1989/2/6 88/12/0082

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Veröffentlicht am 06.02.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §36 Abs4;
BDG 1979 §37;

Beachte

Besprechung in: ÖffD 1989/5;

Rechtssatz

Bei Zustimmung des Beamten ist ein Auftrag an diesen zulässig, bei der Dienststelle, bei der er in Verwendung steht, Amtsgeschäfte zu verrichten, die nicht zu den gewöhnlichen Dienstverrichtungen desselben Dienstzweiges gehören, selbst wenn sie hins des zeitlichen Ausmaßes nicht begrenzt sind (Hinweis E 27.6.1979, 3213/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120082.X02

Im RIS seit

28.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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