Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, warum eine behördliche Erledigung, in der u. a. eine bestimmte Tätigkeit als Nebentätigkeit berechnet wurde, nicht als Bescheid zu qualifizieren ist (Schwerpunkt der Erledigung: innerorganisatorische Maßnahmen; Adressierung der Erledigung ausschließlich an nachgeordnete Dienststellen; Beh nicht in der Lage, von vornherein bescheidmäßig über Vorliegen einer Nebentätigkeit und damit verbundene vermögensrechtliche Ansprüche abzusprechen).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des PrivatrechtsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988120076.X04Im RIS seit
27.02.2007