RS Vwgh 1986/1/13 85/12/0062

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Veröffentlicht am 13.01.1986
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Index

Dienstrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §37

Rechtssatz

Eine Tätigkeit, die dem Aufgabenbereich der Organisationseinheit, der der Beamten (hier: Militärarzt), zugeordnet ist, ist inhaltlich dem Arbeitsplatz des Beamten zuzurechnen und stellt keine Nebentätigkeit dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120062.X01

Im RIS seit

20.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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