Index
DienstrechtNorm
BDG 1979 §37Rechtssatz
Eine Tätigkeit, die dem Aufgabenbereich der Organisationseinheit, der der Beamten (hier: Militärarzt), zugeordnet ist, ist inhaltlich dem Arbeitsplatz des Beamten zuzurechnen und stellt keine Nebentätigkeit dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985120062.X01Im RIS seit
20.05.2022Zuletzt aktualisiert am
20.05.2022