Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §37;Beachte
Besprechung in: ÖffD 1988/9, 32;Rechtssatz
Eine auf Grund erteilter Weisung im Rahmen der Normaldienstzeit ausgeübte - im Wirkungsbereich der Dienststelle des Beamten gelegene - Schulungstätigkeit, kann unabhängig davon, ob der Beamte für die Erledigung seiner ihm sonst übertragenen Aufgaben Mehrleistungen erbringen musste oder nicht, nicht als Nebentätigkeit gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120108.X03Im RIS seit
03.07.2006