Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 24.11.2020 33 R 69/20i Farbmischende Sammeloptik ... mehr lesen...
Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; ab 2021 s RW0000992. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 11.12.2017 133 R 107/17h Kleinkindertrage; Bestimmtheit des UnterlassungsbegehrensVeröff ÖBl 2018/25, 2... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin des oberösterreichischen Frauenmagazins „m*****“, die Beklagte ist ein Marktforschungsinstitut. Die Beklagte erstellte im Auftrag der Herausgeberin des Frauenmagazins „D***** O*****“ eine Reichweiten-Studie („market-Studie 2009“), worin das letztgenannte Magazin mit einer Reichweite von 20 % den ersten Platz belegte. Die Auftraggeberin veröffentlichte die Ergebnisse der Studie in ihrem Magazin. Zur Sicheru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Johannes P. Willheim, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F***** GmbH, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt einen Großhandel für EDV- und Druckerzubehör. Sie ist Vertragshändlerin der L*****-Gruppe, die unter anderem Tonerkartuschen für Laserdrucker herstellt. Über eigene oder durch Lizenzvertrag abgeleitete Rechte an der Marke „L*****" verfügt die Klägerin nicht. Von September 2004 bis September 2005 erwarb die Klägerin von einem slowenischen Unternehmen Tonerkartuschen, deren Verpackungen mit der Marke „L*****" gekennzeichnet waren, und veräu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K*****N***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Parte... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Verwertungsgesellschaft nimmt in Österreich die Rechte von Tonträgerherstellern an ihren weltweit produzierten Aufnahmen sowie die Rechte der ausübenden Künstler an ihren Darbietungen treuhändig wahr; dazu gehören die Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung auf Bild- und/oder Schallträgern und das Recht der öffentlichen Zurverfügungstellung. Zu ihren Vertragspartnern zählen eine Reihe namhafter Tonträgerproduktions- und Vertriebsfirmen. Aufgrund dieser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt Hörgeräte und Ohrwasserschutzvorrichtungen. Die Beklagte betreibt das Gewerbe eines Augenoptikers mit Hauptstandort in L***** und einer weiteren Betriebsstätte in Bad R*****. Ihr Geschäftsführer gestattete der Firma H***** - einem Konkurrenzunternehmen der Klägerin - Service und Beratungstage in einem separierten Raum seiner Betriebsstätte in Bad R***** durchzuführen. Die Klägerin begehrt, der Beklagten Handlungen im geschäftlichen Verkeh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei N***** AG, *****, vertreten durch Prettenhofer Raimann Pérez, Rechtsanwaltspartnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei Werner M*****, vertreten durch Press... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsrekursverfahren ist nur mehr strittig, ob die Beklagte für Wettbewerbsverstöße der VHU Versandhandelunternehmen GmbH verantwortlich gemacht werden kann. Rechtliche Beurteilung Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch richtet sich nicht nur gegen den unmittelbaren Täter (Störer), sondern auch gegen Mittäter, Anstifter und Gehilfen des eigentlichen Störers. Für wettbewerbswidriges Verhalten eines anderen hat jeder einzustehen... mehr lesen...
Begründung: Für den Kläger ist beim Österreichischen Patentamt unter Nummer AT 5588 U1 mit Schutzbeginn 15. 7. 2002 ein Gleitschichtkühler zum Kühlen elektronischer Bauteile (insbesondere von Mikroprozessoren) als Muster registriert. Es weist ua folgende Ansprüche auf: 1. Vorrichtung zum Kühlen elektronischer Bauelemente (1), insbesondere zum Kühlen von Mikroprozessoren, mit - einer ersten Platte (2) aus einem gut wärmeleitenden Material; - einer weiteren Platte (3), die an der er... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hatte seine Unterlassungsansprüche zunächst gegen die beklagten Parteien als (unmittelbare) Täter gerichtet. Er hat dann in seinem Rekurs gegen die Abweisung der begehrten einstweiligen Verfügung und später in der Tagsatzung vom 27. 5. 1999 sein Begehren darauf gestützt, dass die Beklagten das Auftreten der Vertreterin des Wiener Tierschutzvereins hätten verhindern können und es nur durch ihre Nachlässigkeit z... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben sich als Bietergemeinschaft mit Schreiben vom 3. 12. 1999 an der im Verhandlungsverfahren abgewickelten Ausschreibung der Generalplanerleistungen "Städtische Betriebsküchen" der Stadt G***** als Bieter beteiligt. Auch die Beklagten haben sich als Bietergemeinschaft an diesem Vergabeverfahren beteiligt und den Zuschlag erhalten. Der Ausschreibung lagen folgende wesentliche Bedingungen zugrunde: Das ausgeschriebene Projekt umfasste Generalplanerleist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem öffentlichen Straßenbauprojekt der Klägerin erzwangen Demonstranten einen Baustopp. Es entstanden Stehzeiten des beauftragten Bauunternehmens. Die Vorinstanzen gingen (ua) von dem im Revisionsverfahren nicht mehr strittigen Sachverhalt aus, wie ihn das Berufungsgericht (auf den S 3 bis 9 in ON 28) wie folgt feststellte: "Mit Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. 9. 1990 BGBl 599/1990 wurde eine neu herzustellen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt Schuheinlegesohlen, die sie auch in Österreich vertreibt. Sie ist Inhaberin der internationalen Wortmarke "Dr. Metz - ERINASOLUM", die mit Priorität vom 29. 3. 1993 in Österreich Schutz u. a. für Einlegesohlen genießt. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, a) die Beklagte sei schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, die Bezeichnungen "Dr. Metz" und "ERINASOLUM", Kombinationen dieser Bezeichnungen, sowie damit verwechsel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Haftung nach § 18 UWG ist wesentlich, daß der Wettbewerbsverstoß "im Betrieb des Unternehmens" der beklagten Partei begangen wurde. Dieser Begriff ist nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen; er ist primär im organisatorischen Sinn zu verstehen und umfaßt deshalb auch die Tätigkeit solcher Personen, die zwar nicht Arbeitnehmer oder Beauftragte des Unternehmens sind, dennoch aber, wenngleich nur in lockerer... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301PatG 1970 §22PatG 1970 §147UrhG §81UWG §1 C5aUWG §1 C5bUWG §1 D5aUWG §14 C
Rechtssatz: "Gehilfe" ist nur, wer den Täter bewusst fördert. Da der "Gehilfe" im Sinne des § 1301 ABGB eine adäquate Ursache für die Störungshandlungen eines anderen setzt, muss er auch die Tatbestände, die sein rechtswidriges Verhalten begründen, kennen, also Kenntnis vom beabsichtigten Rechtsbruch des Dritten haben oder diesen jedenfalls in Kauf nehmen... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22PatG 1970 §147
Rechtssatz: Das Herstellen, Anbieten und Inverkehrbringen von Vorrichtungen und Hilfsmitteln zur Ausübung eines geschützten Verfahrens ist noch keine Anwendung des Verfahrens, sondern erst deren bestimmungsgemäßer Gebrauch durch den Dritten. Entscheidungstexte 4 Ob 42/93 Entscheidungstext OGH 18.05.1993 4 Ob 42/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301PatG 1970 §22PatG 1970 §147
Rechtssatz: Wird der Beklagte ein Patenteingriff durch Beihilfe zur Last gelegt, obliegt dem Kläger die Beweislast dafür, daß sie mit dem Vertreib der Hilfemittel die von ihren Abnehmern beabsichtigte Patentverletzung bewußt gefördert hat. Entscheidungstexte 4 Ob 42/93 Entscheidungstext OGH 18.05.1993 4 Ob 42/93 ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22PatG 1970 §147
Rechtssatz: Das Rechtsinstitut der "mittelbaren Patentverletzung" als besondere, gesetzlich nicht geregelte Form der Teilnahme an einer dem Patentinhaber vorbehaltenen Benützungshandlung geht über die Tatbestände der Anstiftung und der Beihilfe insoweit hinaus, als sie in subjektiver Hinsicht Fahrlässigkeit statt Vorsatz (beim unmittelbaren und/oder beim mittelbaren Verletzter) genügen läßt. Für eine Übernahme ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §43PatG 1970 §147
Rechtssatz: Auch die systematisch-logische Auslegung des § 43 PatG ergibt, daß der Erwerber eines Patentrechtes schon vor der Eintragung in das Patentregister als "Verletzter" im Sinne des § 147 PatG gegen Patentverletzungen Dritter vorgehen kann. Seine Stellung ist mit der eines außerbücherlichen Erwerbers einer Liegenschaft vergleichbar, dem der bücherliche Eigentümer den Besitz übertragen hat. Da die Rechtsp... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §33PatG 1970 §147
Rechtssatz: Soweit es um die Klageführung nach § 147 PatG geht, kann der außerbücherliche Patentinhaber nicht anders behandelt werden als der ausschließliche Lizenznehmer: Eine solche Rechtsstellung wie die des Lizenzinhabers muß umso mehr auch dem zugebilligt werden, dem der (eingetragene) Patentinhaber nicht nur das ausschließliche Benützungsrecht, sondern das Vollrecht an dem Patent rechtsgeschäftlich übertr... mehr lesen...
Begründung: Das Europäische Patentamt hat dem Erfinder Heinz Georg ***** zur Veröffentlichungsnummer O 119 514 ein Patent betreffend eine Trennwand für eine Eck- oder Runddusche mit der Priorität vom 17. 3. 1983 erteilt. Zu den "benannten Vertragsstaaten" (Art 3 und 79 EPÜ) gehört auch Österreich. In der Übertragungsurkunde vom 8. 8. 1989 erklärte der Erfinder, daß er der Klägerin (ua) seine österreichischen Teilrechte an dem Europäischen Patent 119 514 mit allen Rechten und Pflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Inhaber des österreichischen Patentes Nr 341.342; Gegenstand dieses Patentes ist ein Gepäcktransportwagen. Der für das Verfahren wesentliche Anspruch 1 des Patentes lautet: "Gepäcktransportwagen mit einem mit mindestens einem vorderen und zwei hinteren Rädern versehenen Grundrahmen, an dessen hinterem Ende oberhalb der hinteren Räder ein vertikaler Schieberahmen angeordnet ist, der zwei mit ihrem unteren Ende am Grundrahmen befestigte und im Ber... mehr lesen...