RS OGH 1993/5/18 4Ob42/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1993
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Norm

ABGB §1301
PatG 1970 §22
PatG 1970 §147

Rechtssatz

Wird der Beklagte ein Patenteingriff durch Beihilfe zur Last gelegt, obliegt dem Kläger die Beweislast dafür, daß sie mit dem Vertreib der Hilfemittel die von ihren Abnehmern beabsichtigte Patentverletzung bewußt gefördert hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031304

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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