Norm
ABGB §1301Rechtssatz
Wird der Beklagte ein Patenteingriff durch Beihilfe zur Last gelegt, obliegt dem Kläger die Beweislast dafür, daß sie mit dem Vertreib der Hilfemittel die von ihren Abnehmern beabsichtigte Patentverletzung bewußt gefördert hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031304Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008