Entscheidungsgründe: Der Kläger arbeitete zunächst vom 19. 7. 2004 bis 31. 12. 2004 als „regulärer" Maler- und Anstreicherlehrling bei der beklagten Partei. Dieses Lehrverhältnis wurde zum 31. 12. 2004 vorzeitig aufgelöst. Über Betreiben der Betreuerin des Klägers in BBRZ Kapfenberg absolvierte der Kläger in der Folge in der Zeit vom 1. 1. 2005 bis 18. 7. 2007 eine integrative Berufsausbildung gemäß § 8b Abs 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG) im Betrieb der beklagten Partei. Mit der ... mehr lesen...
Norm: BAG idF BGBl I 2000/83 §8bBAG §17BAG §17a
Rechtssatz: Der Vorlehrling hat - in analoger Anwendung der §§ 17, 17a BAG - Anspruch auf Entgelt. Dieser Anspruch ist unabdingbar. Vorlehrverhältnisse umfassen als Ausbildungsziel die Bildungsinhalte des ersten Lehrjahres eines bestehenden Lehrberufs. Den Vorlehrlingen gebührt daher mindestens die im zur Anwendung gelangenden Kollektivvertrag für das erste Lehrjahr des entsprechenden Lehrberufs f... mehr lesen...
Norm: BAG §1BAG idF BGBl I 2003/79 §8bBAG §17
Rechtssatz: Für Arbeitnehmer, die eine „integrative Berufsausbildung" im Sinne des § 8b BAG (idF BGBl I 2003/79) absolvieren, gelten die Bestimmungen des BAG und damit auch § 17 BAG sinngemäß. Entscheidungstexte 8 ObA 64/08g Entscheidungstext OGH 14.10.2008 8 ObA 64/08g Bem: Siehe dazu auch RS0124308. (T1) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine Gattin suchten bereits seit längerer Zeit einen Lehrplatz für ihre am 22. August 1964 geborene Tochter. Als sie erfuhren, daß bei der Beklagten eine Lehrstelle für einen kaufmännischen Lehrling frei wäre, nahmen sie mit dem für die Personalangelegenheiten der Beklagten zuständigen Gesellschafter Theodor B*** senior Kontakt auf. Dieser meinte, daß für ihn die Ausbildungskosten zu hoch seien und daß er daher für die Tochter des Klägers eine ... mehr lesen...
Norm: BAG §17
Rechtssatz: Der Anspruch des Lehrlings auf Lehrlingsentschädigung ist sohin sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unabdingbar; auch wenn die Zahlung eines Lehrgelds durch den Lehrling bzw seine Eltern im BAG nicht ausdrücklich verboten ist, würde durch ein - auch von den Eltern des Lehrlings geleistetes - Lehrgeld die durch Gesetz und KollV zwingend statuierte Unabdingbarkeit der vorgeschriebenen Lehrlingsentschädigung unterlau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Im übrigen ist die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist lediglich auszuführen, daß der Revisionswerber nicht vom Sachverhalt ausgeht, soweit er seine Rechtsrüge, mit der er auch in unzulässiger Weise die Bewei... mehr lesen...
Der Kläger war vom 8. 9. 1980 bis 14. 8. 1981 im Unternehmen der beklagten GesmbH als Tischlerlehrling beschäftigt. Mit Bescheid der Lehrlingsstelle der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für NÖ vom 4. 5. 1981 wurde die Eintragung des am 8. 9. 1980 abgeschlossenen Lehrvertrages gemäß § 20 Abs. 3 lit. a des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. 142/1969 (BAG), verweigert, weil die Bezirkshauptmannschaft Baden mit Bescheid vom 30. 1. 1981 der beklagten Partei die Ausübung des Tischlergewer... mehr lesen...
Norm: BAG §6 Abs6BAG §17
Rechtssatz: Bei Bemessung der Lehrlingsentschädigung ist nicht nur der Ausbildungszweck des Lehrverhältnisses, sondern darüber auch der Umstand zu berücksichtigen, daß der Lehrling gerade am Beginn seiner Lehrzeit erst allmählich nützlich und erfolgreich eingesetzt und tätig werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 67/83 Entscheidungstext OGH 25.09.1984 4 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §877BAG §12BAG §17
Rechtssatz: Bei Nichtigkeit des Lehrvertrags bemißt sich der Kondiktionsanspruch des Lehrlings für die erbrachten Dienstleistungen dann nach der Lehrlingsentschädigung , wenn er wirklich als Lehrling verwendet und demgemäß nur zu solchen Tätigkeiten herangezogen wurde , wie sie dem Berufsbild im jeweils in Betracht kommenden Lehrjahr entsprechen . Wurde er hingegen zumindest überwiegend zu reiner Hilfsarbeitertätig... mehr lesen...
Nach einer anrechenbaren Vorlehrzeit vom 1. September 1976 bis 30. September 1977 bei der Firma August M in Linz begrundete der Kläger mit der Beklagten am 3. Oktober 1977 ein Lehrverhältnis im Lehrberuf als Tischler. Nach dem Lehrvertrag vom 12. Jänner 1978 ist das Lehrzeitende mit 2. September 1979 festgelegt. Auf Grund eines Arbeitsunfalles war der Kläger in der Zeit vom 13. Dezember 1978 bis 9. September 1979 krank und arbeitsunfähig. Wegen der in seiner Person gelegenen über eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155BAG §13 Abs3BAG §17
Rechtssatz: Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, in den Fällen des § 13 Abs 3 BAG über den danach auf die volle Lehrzeit fehlenden Zeitraum entweder einen neuen Lehrvertrag abzuschließen oder den bestehenden im Sinne einer entsprechenden Verlängerung zu ergänzen (Rechtslage nach Aufhebung des § 15 Abs 3 lit f BAG durch die Novelle BGBl 232/1978). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Über das Vermögen des durch den nun beklagten Masseverwalter vertretenen Gemeinschuldners wurde vom Konkurssenat des Erstgerichtes mit Beschluß vom 18. August 1975 der Konkurs eröffnet. Durch den Aufenthalt von zwei Lehrlingen des nunmehrigen Gemeinschuldners im Schülerheim der Landesberufsschule F in der Zeit vom 7. Jänner bis 1. März 1975 (Lehrling Hermann K) und vom 3. März bis 30. April 1975 (Lehrling Gerhard T) waren Heimgebühren in der Höhe von 4012 S entstanden, deren Bezahlung... mehr lesen...
Norm: BAG §17KO §51 Z2
Rechtssatz: Die Lehrlingsentschädigung ist Entgelt im arbeitsrechtlichen Sinn, Forderungen auf Bezahlung der Lehrlingsentschädigung sind daher Dienstnehmerforderungen im Sinn des § 51 Abs 1 Z 2 lit a KO, wenn sie im letzten Jahr vor der Konkurseröffnung über das Vermögen des gemeinschuldnerischen Lehrherrn oder vor seinem Ableben entstanden sind und nicht gemäß § 46 KO Masseforderungen sind oder als solche gelten. ... mehr lesen...
Norm: BAG §17StGB §198
Rechtssatz: Die Lehrlingsentschädigung dient primär der Abgeltung des mit der Lehrausbildung verbundenen Mehraufwandes und nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes; sie befreit den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Unterhaltspflicht. Entscheidungstexte 9 Os 106/75 Entscheidungstext OGH 14.04.1976 9 Os 106/75 ... mehr lesen...