Nachdem ein gegen den Beschwerdeführer ergangenes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Niederösterreich vom 3. November 1994 wegen örtlicher Unzuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau aufgehoben worden war, wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 27. Februar 1995 als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufener persönlich haftender Gesellschafter... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §3;AZG §7 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Die zwei als erschwerend erachteten Umstände, nämlich nicht als geringfügig anzusehendes Verschulden und eklatante Überschreitung der höchstzulässigen Arbeitszeit, weisen nicht ein Gewicht auf, dass allein deshalb schon trotz de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §3;AZG §7 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Übertretungen iSd §§ 3, 7 Abs 1 und 12 Abs 1 AZG bestehen gegen die Umschreibung der Tat durch Angabe einerseits des Beginnes und des Endes der Arbeitszeit (laut Stempelkarten) und andererseits der (nach Abzug der gewährten Arbeitspausen errechneten) tatsächlichen Arbeitsze... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß 35 namentlich genannte Arbeitnehmer der Gesellschaft am Samstag, dem 10. Juni 1995, am Sonntag, dem 11. Juni 1995, am Samstag, dem 17. Juni 1995, am Sonntag, dem 18. Juni 1995, am Samstag, dem 24. Juni 1995, und am Sonnta... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §15 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/19 90/19/0413 1 Stammrechtssatz Sofern als verletzte Verwaltungsvorschrift nur § 15 AZG ohne weitere Differenzierung angegeben wurde, ist darin keine Rechtswidrigkeit zu erblicken, wenn zufolge der Umschreibung des Tatbildes die Zuordnung der erwiesenen Tat zum ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 31. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, "daß die Gesellschaft bei der Beschäftigung" von 13 im folgenden namentlich genannten Arbeitnehmern "das Arbeitszeitgesetz in 13 Fällen durch Überschreiten der höchstzulässigen Tagesarbeitszeit von 10 Stunden ... übertreten hat". Es folgt eine Auflistung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §15 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/19 90/19/0413 1 Stammrechtssatz Sofern als verletzte Verwaltungsvorschrift nur § 15 AZG ohne weitere Differenzierung angegeben wurde, ist darin keine Rechtswidrigkeit zu erblicken, wenn zufolge der Umschreibung des Tatbildes die Zuordnung der erwiesenen Tat zum ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid (Ersatzbescheid) der belangten Behörde vom 3. Juni 1993 wurden über den Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der alleinigen persönlich haftenden Gesellschafterin eines näher bezeichneten Unternehmens mit Sitz in Wien an einem näher bezeichneten Ort, wegen der am 31. Oktober 1990 insgesamt acht begangenen Übertretungen des § 7 Abs. 1... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Organ einer Aktiengesellschaft im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG zur Last gelegt, er habe es zu verantworten, daß zwölf Arbeitnehmer der Aktiengesellschaft (mit dem Sitz in Wien) an näher genannten Tagen im Dezember 1991 und im Jänner 1992 in einer in Kärnten gelegenen Betriebsstätte jeweils zwölf Stunden (und zwar von 04.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder von 16.00 Uhr bis 04.00 Uhr ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 26. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als für eine näher bezeichnete Filiale verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 Abs. 2 letzter Satz VStG schuldig erkannt, zu verantworten zu haben, daß drei namentlich genannte, in der in Rede stehenden Filiale beschäftigte Arbeitnehmerinnen an datumsmäßig bezeichneten Tagen im Mai und im Juni 1992 über die höchstzulässige Tagesarbeitzeit hinaus gearbeit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §7 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993110250.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs2;AZG §9;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/08 93/18/0035 1 Stammrechtssatz Beruft sich der verantwortliche Beauftragte iSd § 9 Abs 2 VStG darauf, er habe sich zur Tatzeit (hinsichtlich Verletzungen des § 31 Abs 2 lit p ASchG im Zusamm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs2;AZG §9;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Nennung der Wochenarbeitszeit in einer bestimmten Kalenderwoche in ihrem Gesamtausmaß ist in einem Verwaltungsstrafverfahren betreffend Übertretungen des AZG (§ 9 iVm § 7 Abs 1 und Abs 2 AZG, § 28 Abs 1 AZG) als ausreichende Konkretisierung der als erwiesen angenommenen Tat ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0289 2 Stammrechtssatz Wohl ist der Sitz des Unternehmens auch dann im Zweifel als Tatort anzusehen, wenn das Unternehmen in Filialen gegliedert ist und die Arbeitszeitüberschreitung im örtlichen Bereich einer Fil... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs2;AZG §9;VStG §19;VStG §31;VStG §44a;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Geht die belBeh hinsichtlich einer Überschreitung der Tagesarbeitszeit zu einem Spruchpunkt davon aus, daß Verjährung eingetreten ist, und nimmt sie dies nich... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3;AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 90/19/0332 1 Stammrechtssatz Bei der Übertretung des § 27 ARG in Verbindung mit § 3 ARG kommt es nicht darauf an, ob der einzelne Arbeitnehmer an einer Überschreitung der Arbeitszeit keinen Anstoß nimmt oder allenfalls sogar daran interessiert ist (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs2;AZG §9;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird in einem Verwaltungsstrafverfahren betreffend Übertretungen des AZG (§ 9 iVm § 7 Abs 1 und Abs 2 und § 28 Abs 1 AZG bzw § 7 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 AZG) zwar das absolute Ausmaß der täglichen Arbeitszeiten nach halben Stunden gerundet festgehalten, un... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) wurde im Verwaltungsstrafverfahren als die gemäß § 9 VStG zur Vertretung der P-Gesellschaft m.b.H. (Ges.m.b.H.) nach außen Berufene und damit auch für Verstöße der Ges.m.b.H. gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Verantwortliche behandelt. Im Februar und im März 1991 kam es zu insgesamt fünf Anzeigen des nunmehr beschwerdeführenden Landesarbeitsamtes Wien (LAA) gegen die mP wegen zahlreicher Verstöße gege... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0289 2 Stammrechtssatz Wohl ist der Sitz des Unternehmens auch dann im Zweifel als Tatort anzusehen, wenn das Unternehmen in Filialen gegliedert ist und die Arbeitszeitüberschreitung im örtlichen Bereich einer Fil... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, vom 13. Juni 1991 wurde der Mitbeteiligte wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 7 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz bestraft, weil er es "als der gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufene der X & Co. Gesellschaft m.b.H. als alleinige Komplementärin der X & Co. Gesellschaft m.b.H. & Co. KG" zu verantworten habe, daß "die letztgenannte Gesellschaft als Arbeitgeberin i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §7 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0289 2 Stammrechtssatz Wohl ist der Sitz des Unternehmens auch dann im Zweifel als Tatort anzusehen, wenn das Unternehmen in Filialen gegliedert ist und die Arbeitszeitüberschreitung im örtlichen Bereich einer Filiale begangen wurde (Hinweis E 21.1.198... mehr lesen...
I. 1. Nachdem entsprechende Strafverfügungen der BH Baden vom 22. Jänner 1991 aufgrund der Einbringung von Einsprüchen durch die am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligte Partei (mP) außer Kraft getreten waren, erließ dieselbe Behörde jeweils unter dem Datum 29. April 1991 acht Straferkenntnisse, mit denen die mP jeweils schuldig erkannt wurde, sie habe "als nach § 9 VStG verantwortliche Beauftragte des Arbeitgebers, der F-Betriebsges., X-Ges.m.b.H., Betrieb Y, zu vera... mehr lesen...
I. 1. Nachdem entsprechende Strafverfügungen der BH Baden vom 22. Jänner 1991 aufgrund der Einbringung von Einsprüchen durch die am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei (mP) außer Kraft getreten waren, erließ dieselbe Behörde z.T. unter dem Datum 25. April 1991 (in sieben Fällen), z.T. unter dem Datum 29. April 1991 (in zwei Fällen) neun Straferkenntnisse, mit denen die mP jeweils schuldig erkannt wurde, sie habe "als nach § 9 VStG verantwortliche Beauftragte des A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs2;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/18/0212-0218
Rechtssatz: Es ändert nichts an der Tauglichkeit der Verfolgungshandlung wegen einer Übertretung des AZG, wenn die Beh den Namen des Arbeitgebers, dessen verantwo... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (der belangten Behörde) vom 7. November 1991 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer der mehrfachen Übertretung des § 7 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes (AZG) schuldig erkannt und hiefür nach der zuletzt genannten Gesetzesstelle mit Geldstrafen von S 1.000,-- je Arbeitnehmer (Ersatzfreiheitsstrafe je ein Tag) bestraft, weil er es als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §20 Abs1 lita;AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs5;VStG §6;VStG §9;
Rechtssatz: Handelt es sich bei der Sanierung von Rissen in einem bestimmten Bauwerk (hier: Talsperre eines Kraftwerkes) zwar um dringend notwendige, aber doch auch um geplante und demnach nicht unvorhersehbare Arbeiten und muß dem zur Vertretung nach außen berufenen Organ des... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §20 Abs1 lita;AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §6;VStG §9;
Rechtssatz: Dem gem § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenen Organ eines als Arbeitgeber fungierenden, in der Form einer Aktiengesellschaft geführten Bauunternehmens kann im Hinblick auf Verwaltungsübertretungen gem § 7 Abs 1 AZG iVm § 28 Abs 1 AZG nur dann das Vorliegen von Notstand... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, vom 10. Juli 1990 wurde der Mitbeteiligte wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 7 Abs. 1 letzter Satz und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes bestraft, weil er es "als zur Vertretung nach außen berufenes und somit gemäß § 9 (1) Verwaltungsstrafgesetz (VStG 1950) verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der XY-GmbH mit dem Sitz in W zu verantworten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wohl ist der Sitz des Unternehmens auch dann im Zweifel als Tatort anzusehen, wenn das Unternehmen in Filialen gegliedert ist und die Arbeitszeitüberschreitung im örtlichen Bereich einer Filiale begangen wurde (Hinweis E 21.1.1988, 87/08/0027); die Angabe de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. April 1991 wurde der Beschwerdeführer als zur Vertretung nach außen berufenes Vorstandsmitglied der U.-AG, in acht Fällen einer Verwaltungsübertretung nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und 9 des Arbeitszeitgesetzes für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Soweit der Beschwerdeführe... mehr lesen...