I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den nn. Bezirk, vom 27. Februar 1992 war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er habe es als Inhaber eines näher bezeichneten Bewachungsunternehmens und somit als Arbeitgeber zu verantworten, daß die gemäß § 5 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes (AZG) festgelegte Tagesarbeitszeit von höchstens zwölf Stunden bzw. die Wochenarbeitszeit von höchstens 60 Stunden in bezug auf fünf namentlich genann... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;AZG §12 Abs1;AZG §5 Abs1;
Rechtssatz: Sind Arbeitnehmer (hier: "Standposten" eines Bewachungsunternehmens) aufgrund ausdrücklicher Anweisung des Arbeitgebers zum Aufenthalt an einem bestimmten Ort (Raum) im Bereich des zu bewachenden Objektes verpflichet, um so zur jederzeitigen Arbeitsaufnahme zur Verfügung zu stehen und ist ihnen ein Aufenthalt und ein Sich-... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der BH Mödling vom 6. März 1990, Zl. 3-234-88, wurde die Beschwerdeführerin als verantwortliche Beauftragte einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH mit dem Standort in B schuldig erkannt, sie habe Arbeitnehmer zu ungesetzlichen Arbeitsleistungen herangezogen, indem I) bei drei namentlich genannten Lenkern die Einsatzzeit vom 19. August 1988, 07.00 Uhr bis 21. August 1988, 17.00 Uhr und II) bei einem namentlich bezeichneten Lenker die Lenkzeit am 20. August ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/02 91/19/0248 2 Stammrechtssatz Folgt man der Lehre und Rechtsprechung, so handelt es sich bei Arbeitsbereitschaft um "jene Zeit, während der sich der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber an einer von diesem bestimmten Stelle zur jederzeitigen Verfügung zu halten hat, auch wenn der Arbeitnehmer während diese... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 23. April 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher angeführten GesmbH. nicht dafür gesorgt, daß, wie anläßlich einer Arbeitszeiterhebung für den Monat April 1989 festgestellt worden sei, in Hinsicht auf in diesem Unternehmen beschäftigte, drei namentlich angeführte Kraftfahrer "an den in der beiliegenden Auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §6 Abs1;AZG §12 Abs1;AZG §16 Abs2;AZG §5 Abs1;AZG §7 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Vorgangsweise der Beh, dem Straferkenntnis betreffend verschiedene Übertretungen des AZG und des ARG eine einen Bestandteil des Schuldspruches bildende Aufstellung "beizulegen", aus welcher eine Aufschlüsselung der Tatzeiten im einze... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;
Rechtssatz: Stehen einem Chauffeur zwischen den einzelnen Fahrten oder in den Zeiten, in denen die Fahrgäste Besprechungen haben, "freie Zeiten" zur Verfügung, in welchen er sich im "Chauffeurzimmer" zur Erholung aufhalten kann, wobei jedoch eine freie Wahl des Ortes des Bereitseins durch den Arbeitnehmer nicht erkennbar ist, so handel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §6 Abs1;AVG §46;AZG §12 Abs1;AZG §16 Abs2;AZG §5 Abs1;AZG §7 Abs2;
Rechtssatz: Entsprechend dem im § 46 AVG festgelegten Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel kann im Hinblick auf die Verwirklichung der objektiven Tatbestände von Übertretungen des AZG und des ARG auch die Anzeige des Arbeitsinspektorates als Bew... mehr lesen...
I 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft (BH) vom 26. November 1990 war die am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei (mP) "als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter des Österreichischen Roten Kreuzes, Bezirksstelle M", in vier Fällen einer Übertretung des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969, (AZG) - dreimal wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 VStG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 AZG, einmal wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §5 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0249
91/19/0250
Besprechung in:
DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: Folgt man der Lehre und Rechtsprechung, so handelt es sich bei Arbeitsbereitschaft um "jene Zeit, während der sich der Arbeitnehmer dem Arbeitge... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §16 Abs2;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0249
91/19/0250
Besprechung in:
DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: Daß sich ein Arbeitnehmer in der die gemäß § 16 Abs 2 AZG zulässige Einsatzzeit überschreitenden Zeit in seiner Dienstwohnung bzw im Ortsstelleng... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0249
91/19/0250
Besprechung in:
DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: Die Möglichkeit, über die Verwendung der Bereitschaftszeit frei zu verfügen, ist umso geringer, je öfter tatsächlich Arbeit anfällt. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0249
91/19/0250
Besprechung in:
DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: In Lehre und Rechtsprechung ist unbestritten, daß Zeiten der Arbeitsbereitschaft - dieser Begriff wird in § 5 Abs 1 AZG und § 14 Abs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0249
91/19/0250
Besprechung in:
DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: Rufbereitschaft ist - im Unterschied zur Arbeitsbereitschaft - dadurch charakterisiert, daß der Arbeitnehmer den Ort des Bereitseins... mehr lesen...
1. Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat nach einer vom 19. Jänner bis 25. Februar 1988 durchgeführten Beitragsprüfung mit Bescheid vom 16. November 1988 den Beschwerdeführer verpflichtet, als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG die unter Zugrundelegung der kollektivvertraglichen Ansprüche und unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 42 Abs. 3, 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und 2 und 54 Abs. 1 ASVG für die in näher bestimmten Berechnungsblättern genannten Dienstnehmer und die d... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1 Z1;AZG §3 Abs1;AZG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157
Rechtssatz: Der Transport eines Lastwagens samt Lenker von einem Ort zum anderen, um dort die (eigentliche) Lenktätigkeit wieder aufzunehmen, ist Reisezeit; dabei handelt es sich um eine besondere Verfügung des Arbeitgebers übe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 26. April 1989 wurde der Mitbeteiligte für schuldig befunden, er habe als Arbeitgeber zu verantworten, daß in dem namentlich bezeichneten Betrieb sechs namentlich genannte Arbeitnehmer an jeweils zwei angeführten Tagen eine Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden täglich (jeweils 13 Stunden) gehabt hätten. Der Mitbeteiligte habe dadurch Verwaltungsübertretungen nach § 9 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes begangen un... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §5 Abs1;AZG §7 Abs3;KollV Arbeiter Garagen Tankstellen Servicestationsunternehmung §3 Abs2; Beachte Besprechung in:
DRdA 1991/4, 311;
Rechtssatz: Bei den Bestimmungen des § 5 Abs 1 und des § 7 Abs 3 AZG handelt es sich um Normen, die dazu ermächtigen, mittels Kollektivvertrag die durch das AZG sonst gezogenenen Grenzen in b... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbVG §11 Abs1;ArbVG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs3;KollV Arbeiter Garagen Tankstellen Servicestationsunternehmung §3 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
DRdA 1991/4, 311;
Rechtssatz: Ein Kollektivvertrag, der zufolge der eingeräumten Ermächtigung eine Verlängerung der Normalarbeits... mehr lesen...