Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 AZG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-73 von 73

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/17 90/19/0316

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg (der belangten Behörde) wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie bei einer vom Arbeitsinspektorat Bregenz am 9. Februar 1988 durchgeführten Arbeitszeiterhebung festgestellt worden sei, als Arbeitgeber und in seiner Funktion als Geschäftsinhaber gemäß § 9 VStG 1950 verantwortliches Organ der Firma "K.", die Arbeitszeitunterlagen "anno Dezember 1987" des Arbeitnehme... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1990

RS Vwgh 1990/12/17 90/19/0316

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §44a lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190316.X01 Im RIS seit 17.12.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/22 90/19/0341

I. 1. Unter dem Datum 2. Juni 1989 erließ die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau - nachdem eine diesbezügliche Strafverfügung derselben Behörde vom 27. Juli 1987 aufgrund eines dagegen erhobenen Einspruches des nunmehrigen Beschwerdeführers außer Kraft getreten und das ordentliche Verfahren eingeleitet worden war - gegenüber dem Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben es, wie am 30.06.1987 von einem Organ des Arbeitsinspektorate... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1990

RS Vwgh 1990/10/22 90/19/0341

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §17 Abs1;AZG §17 Abs2;AZG §17 Abs3;AZG §26 Abs1;FahrtbV §2;FahrtbV §4 Abs5;FahrtbV §4;
Rechtssatz: § 17 und § 26 AZG normieren keine Verpflichtung des Arbeitgebers, für seine Arbeitnehmer (Lenker) persönliche Fahrtenbücher oder Durchschriften der Wochenberichtsblätter dieser Bücher zu führen. Daß die persönlichen Fahrtenbücher vielmehr von den Lenkern und Beifahrern zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/24 90/19/0313

Mit dem im Instsanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Februar 1990 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 des VStG 1950 der als Arbeitgeber fungierenden G.-GesmbH zu verantworten, daß in der Zeit vom 1. Mai bis 21. Juni 1989 hinsichtlich zweier namentlich angeführten Arbeitnehmer keine Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeits... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.1990

RS Vwgh 1990/9/24 90/19/0313

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem klaren Wortlaut des § 26 Abs 1 AZG läßt sich kein Zusammenhang zwischen den Betriebszeiten und der Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen ableiten. Für eine teleologische Interpretation in dieser Richtung bleibt daher kein Raum. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0104

Nach Ausweis der Akten wurde die mitbeteiligte Partei vom Magistratischen Bezirksamt für den 10. Bezirk mit Straferkenntnis vom 29. April 1988 in dem für den im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof noch allein maßgebenden Punkt 2. schuldig erkannt, sie habe als Eigentümerin des Heurigenrestaurantes in X am 26. November 1987 die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, wonach die Arbeitgeber der Arbeitsinspektion und deren Organen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und auf Verla... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

RS Vwgh 1990/7/2 90/19/0104

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs1;AZG §26 Abs2;AZG §28;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190104.X01 Im RIS seit 02.07.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1989/5/30 88/08/0191

Mit Punkt II des Straferkenntnisses vom 8. April 1987 sprach das Magistratische Bezirksamt der Stadt Wien für den 10. Bezirk aus, der Mitbeteiligte als der zur Vertretung einer näher bezeichneten Kommanditgesellschaft nach außen Berufene habe es zu vertreten, daß am 19. November 1985 in einer näher umschriebenden Betriebsanlage der genannten Kommanditgesellschaft § 26 Abs. 1 AZG insofern nicht erfüllt worden sei, als in bezug auf (im Straferkenntnis namentlich genannte 60) Arbeitnehme... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/08/0191

Index: Arbeitsrecht - AZG60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11AZG §26 Abs1
Rechtssatz: Zu den "in diesem BG geregelten Angelegenheiten" iSd § 26 Abs 1 AZG, zu deren Überwachung der Arbeitgeber "Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung" zu führen hat, zählen auch die Bestimmungen des § 11 AZG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/08/0191

Index: Arbeitsrecht - AZG60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11AZG §26 Abs1
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Arbeitgebers, entsprechend dem § 26 Abs 1 AZG Aufzeichnungen zu führen, die auch die Überwachung der Einhaltung der Ruhepausen ermöglichen, wird nicht durch die Wendung "Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung" eingeschränkt. Denn darin werden nicht Aufzeichnungen über d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/5/30 88/08/0222

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs1;KJBG 1987 §26;
Rechtssatz: Das nach § 26 KJBG vorgeschriebene Verzeichnis der Jugendlichen dient, wie sich aus dem Zusammenhalt mit § 26 Abs 1 AZG ergibt, zur Überwachung der Einhaltung der für Jugendliche geltenden Angelegenheiten (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0120). Es liegt beim Arbeitgeber, ob er nur ein Verzeichnis mit den Angaben des § 26 KJBG führt, oder ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1988/3/17 88/08/0087

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs1;VStG §22;
Rechtssatz: Bei einem Verstoß gegen § 26 Abs 1 AZG handelt es sich um keinen den Fortsetzungszusammenhang ausschließenden Begriff gegen die Gesundheit von Arbeitnehmern (Hinweis auf E 21.11.1984, 82/11/0091). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988080087.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.1988

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