RS Vwgh 1989/5/30 88/08/0191

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

Arbeitsrecht - AZG
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §11
AZG §26 Abs1

Rechtssatz

Zu den "in diesem BG geregelten Angelegenheiten" iSd § 26 Abs 1 AZG, zu deren Überwachung der Arbeitgeber "Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung" zu führen hat, zählen auch die Bestimmungen des § 11 AZG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080191.X01

Im RIS seit

08.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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