Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn G. zur Last gelegt, er habe gegen Punkt I./1. des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 03.01.2007, Zl 4-7265/27, zuwider gehandelt, indem er es unterlassen habe, den dort erteilten abfallrechtlichen Behandlungsauftrag bis 30.05.2007 zu erfüllen, wonach Altfahrzeuge (Pkw der Marke XY und eine Schubraube) von den Gst X und Y, KG T., nicht entfernt wurden und diese auch noch nach dem 01.03.2007 und zumindest bis 30.05.2007 auf den... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 14.09.2007, Zl 2-F738/14-1996, wurde Herrn XY gemäß § 73 Abs 1 AWG 2002 der Auftrag erteilt, das auf Grundparzelle XY, KG M., im Grenzbereich zur Grundparzelle XY, KG M., in mehreren Metern Höhe und übersteilt abgelagerte Material umgehend zu entfernen und die verbleibende Böschung Gelände angepasst und flacher (max. Neigung 1 zu 5) auszugestalten. Dieser Bescheid wurde Herrn XY am 21.09.2007 zugestellt und ist mangels Erhebung eines Re... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: ?Es wird Ihnen als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Fa. B. DI W. F. GesmbH in L. auf Grund der Feststellungen des Gewerbereferates der Bezirkshauptmannschaft Lienz (Behandlungsauftrag vom 06.11.2006, ZI XY) zur Last gelegt seit Juli 2006 auf dem Gst XY GB L. zumindest bis zur Erlassung des Behandlungsauftrages vom 06.11.2006 eine ortsfeste Behandlungsanlage zur Zwischenlagerung und Aufbereitung v... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 02.05.2005 in St. M, E 5, Grundstücke Nr., und, KG St. M als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs 1 VStG Verantwortlicher folgende Verwaltungsübertretung begangen: 1. Übertretung Die Firma M U S GmbH, deren handelsrechtlicher Geschäftsführer Sie sind, hat eine genehmigungspflichtige Abfallbehandlungsanlage (gem. § 37 Abs 3 AWG 2002 idgF) ohne Genehmigung erri... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine bereits genehmigte Abfallbehandlungsanlage (entgegen § 79 Abs 1 Z 9 AWG) ohne Genehmigung geändert, indem eine Nachbehandlungsanlage, nämlich ein Shredder für Ersatzbrennstoffe, errichtet und betrieben wurde, stellt eine Tatumschreibung, wonach durch diese Vorgangsweise eine genehmigungspflichtige Abfallbehandlungsanlage ohne Genehmigung errichtet und betrieben worden sei, nicht die Angabe der zutreffenden Verwaltungsübertretung dar. Als wesentliches Tatbestandsmerkma... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn K. R. vorgeworfen, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit nach § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma R. Restaurant GmbH mit Sitz in S. P. ?H., XY-Straße 112, zu verantworten zu haben, dass die R. Restaurant GmbH jedenfalls am 28.11.2005 eine nicht genehmigte Abfallbehandlungsanlage im Sinne einer Entwässerungsanlage für organische Küchenabfälle im R. Restaurant auf Gst Nr XY, KG XY, auf der A 12, Ri... mehr lesen...
Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben als Masseverwalter und somit zur Vertretung nach außen Berufener der Ö-Ges m.b.H. die persönlich haftende Gesellschafterin der Ö-Gesellschaft m.b.H. & Co KG ist, zu verantworten, dass diese Gesellschaft von 13.9.2005 bis 2.12.2005 in Wien, G-gasse: I.) In dem mit rechtskräftigen Bescheiden vom 28.10.1985, MBA 11 ? Ba 10934/19/85 und vom 15.1.1988, MBA 11 ? Ba 10934/3/87 genehmigten 270m... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 79 Abs 1 Z 11 AWG 2002 begeht eine Verwaltungsübertretung, wer als Bauaufsicht gemäß § 49 oder Deponieaufsicht gemäß § 63 Abs 3 die ihm obliegenden Überwachungs-, Verschwiegenheits- oder Informationspflichten grob vernachlässigt. Der Vorhalt, als Bau- und Deponieaufsicht über eine genehmigte Ablagerung von Erdaushub- und Tunnelausbruchmaterial nicht für die Einhaltung der Auflage "Zur Verhinderung von Staubemissionen ist das Schüttmaterial und die offene Deponiefläche, ... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Straferkenntnissen der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe zu verschiedenen Zeitpunkten im August und September 2003 als Bau- und Deponieaufsicht der Deponie auf dem Gst. Nr., KG S, nicht dafür gesorgt, dass Auflage 12. des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 14.8.2001, eingehalten werde. An diesen Tagen sei es nämlich zu erheblichen Staubbelästigungen gekommen. Er habe dadurch §§ 30e Abs. 1 und 30f Abs. 2 iVm § 39 A... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 23.05.2004, Zl 2-AR260/7-2004, wurde Herrn Dipl-Vw J. G. M. und Herrn Mag A. M., beide pA V., unter Spruchpunkt II. Folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit nach außen vertretungsbefugtes und verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der Fa XY, Warenvertriebs GmbH, folgendes zu verantworten: .... II. Sie haben es als Verpflichteter im Sinne des § 3 A... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Sinn des § 44a VStG sind gegenüber Beschuldigten generell konkrete Tatvorwürfe zu erheben. Sinn dieser Bestimmung ist es, dem Beschuldigten einerseits die Möglichkeit zu geben, sämtliche seiner Entlastung dienenden Beweise vorzubringen, andererseits ihn vor Doppelbestrafung zu bewahren. Unter diesem Gesichtspunkt wäre die Erstinstanz verhalten gewesen, einen konkreten Tatvorwurf zu formulieren, indem sie feststellen hätte müssen, ob es sich vorliegend um eine mobile Behandlu... mehr lesen...
Beachte VwGH 6.11.2003, 2000/07/0095 Rechtssatz: Dass der Berufungswerber im gegenständlichen Fall Maßnahmen gesetzt hätte, welche über die bloße Ablagerung von Abfällen hinausgegangen wären, kann nicht erkannt werden. Aus diesem Grund kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass er eine Deponie und somit eine Behandlungsanlage errichtet hat, ohne im Besitz der nach § 37 AWG erforderlichen Genehmigung zu sein. mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 02.08.2004, Zl AW-21-2004, wurde Herrn P. W., XY, nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Herr P. W., geb. XY, wohnhaft in XY, hat zumindest vom 21.05.2004 bis 15.07.2004 auf Gst.Nr. XY, KG XY, einen weißen PKW Mercedes, zuletzt geführtes Kennzeichen XY, abgelagert, obwohl Abfälle außerhalb von hierfür genehmigten Anlagen oder für die Sammlung oder Behandlung vorgesehenen geeigneten Orten nicht ges... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 17.05.2004, Zl 2-WR170/16-2000, wurde Herrn Dipl.-Ing. K. S., S., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben es als Vertreter in Deponieverfahren der Fa K. GmbH, W., zu verantworten, das Zwischenlager für Bodenaushub auf Gp XY und XY, KG T., dessen Genehmigung aufgrund des zeitlich begrenzten Bewilligungsbescheides vom 13.09.2000, Zl 2-WR170/3-2000; 2-NR129/2000 mit 31.12.2003 endete, ohne die e... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 22.9.2003, Zl. AW-78-2003, wurde Frau N. G., XY, nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?1. Sie haben es gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz als handelsrechtliche Geschäftsführerin zu verantworten, dass die H. G. Transport-GmbH mit Sitz in XY zumindest seit Mai 2002 auf den Grundstücken, Grundstücksnummer XY, sowie Grundstücksnummer XY, KG XY, eine Deponierung mit Bodenaushubmaterial vorgenommen hat; zum... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer gefährliche Abfälle entgegen der o.a. Bestimmung außerhalb von hiefür genehmigten Anlagen lagert, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wobei in der Festsetzungsverordnung gefährlicher Abfälle, BGBl II Nr. 227/1997 idF BGBl II Nr. 178/2000 unter Schlüsselnummer 35203 als gefährliche Abfälle Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen und ? teile mit umweltrelevanten Mengen an gefährlichen Anteilen oder Inhaltsstoffen, genannt werden. Im konkreten Fall handelt es sich um die Ablag... mehr lesen...