Begründung: Über das Vermögen der S*****-Bau GesmbH wurde am 5.8.1991 der Konkurs eröffnet und der beklagte Wirtschaftstreuhänder zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger meldete in diesem Konkurs eine Forderung an "Bezügen" in Höhe von S 118.511,10 an. Diese Forderung wurde vom Masseverwalter bei der Prüfungstagsatzung am 10.9.1991 bestritten. Der Kläger begehrte: 1.) Die Feststellung des aufrechten Bestehens der im Konkurs angemeldeten Forderung, sowie 2.) Die Feststell... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Partei vom Beklagten die Zahlung eines Betrages von S 6,500.000,- sA und die Feststellung, daß ihr der Beklagte für den Ersatz von mindestens 1 v.H. des ihr künftig im Zusammenhang mit Förderungsmaßnahmen betreffend die Zellstoffabrik V***** noch erwachsenden Schadens hafte. Der Beklagte sei in der Zeit von 1973 bis 1989 Mitglied der ***** Landesregierung und seit Dezember 1982 Landeshauptmannstellvertreter sowie Finanz... mehr lesen...
Norm: ASGG §37
Rechtssatz: Die Fragen der Zuständigkeit und der Gerichtsbesetzung sind auf Grund der in der Klage enthaltenen Angaben zu prüfen. Entscheidungstexte 9 ObA 121/92 Entscheidungstext OGH 21.10.1992 9 ObA 121/92 7 Ob 510/95 Entscheidungstext OGH 22.03.1995 7 Ob 510/95 ... mehr lesen...
Norm: OrgHG §8ASGG §37
Rechtssatz: Bei der Prüfung der richtigen Besetzung des Gerichtes kommt es nicht darauf an, ob der geltend gemachte Anspruch nach dem OrgHG auch zu Recht besteht. Auch wenn das Arbeitsgericht und Sozialgericht der Ansicht ist, daß das beklagte Organ schon nach den Klagebehauptungen bei richtiger rechtlicher Beurteilung nicht in Vollziehung der Gesetze (Hoheitsverwaltung) tätig geworden sei, bleibt es, da dieser Umstand au... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien brachten beim Handelsgericht Wien unter Berufung auf den Wahlgerichtsstand nach § 178 Abs 1 Z 3 KO eine Klage ein, mit der sie vom Beklagten als seinerzeitigem besonderen Verwalter gemäß § 86 Abs 1 KO im Konkurs der v***** GesmbH den Zuspruch des Betrages von S 191.655,-- samt Anhang begehren. Das Erstgericht wies die Klage a limine zurück. Über den Rekurs der klagenden Parteien entschied der Senat 4 des Oberlandesgerichtes Wien. Er gab dem Rekur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahrens ist auf Grund der Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen im wesentlichen von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Vater des Beklagten war geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, die ein Baugeschäft betrieb. Der Beklagte war Angestellter dieser GmbH und erwarb ab Herbst 1986 Geschäftsanteile der GmbH. Auf deren Geschäftsführung hatte er keinen Einfluß. Mit den kaufmännischen Angelegenheiten hatte er nichts zu tun. Bis etwa Sept... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Ist die sachliche Zuständigkeit eines Gerichtshofes erster Instanz schon auf Grund der Wertzuständigkeit gegeben, richtet sich der Einwand, derselbe Gerichtshof sei als Arbeits- und Sozialgericht unzuständig, in Wahrheit gegen die Zusammensetzung des Spruchkörpers i. S.d. § 37 Abs 1 ASGG (9 Ob A 41/88; 9 Ob A 329/89). Dieser Besetzungsmangel ist geheilt, wenn sich beide Parteien in die mündliche Streitverhandlung ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die allein strittige Frage der richtigen Gerichtsbesetzung (§ 37 Abs. 3 ASGG) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Beschlusses hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist lediglich auszuführen, daß nach § 51 Abs. 3 Z 2 ASGG u.a. auch Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H. sowie die vertretungsbefugten Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften ... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Erstgericht als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage begehrt der Kläger den Betrag von 570.000 S sA als ausstehendes Geschäftsführergehalt für 19 Monate. Er sei seit 1. September 1986 allein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer der Beklagten gewesen. Er habe den Warenversand der Beklagten in den Ostblock und etwaige damit verbundene Gespräche zur Warenkreditgewährung mit den osteuropäischen Handelspartnern herzustellen und zu führen gehabt. Neb... mehr lesen...
Norm: ASGG §37
Rechtssatz: Die Frage der richtigen Gerichtsbesetzung im Sinne des § 37 ASGG ist aufgrund der Angaben in der Klage zu prüfen. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 271/89 Entscheidungstext OGH 27.09.1989 9 ObA 271/89 9 ObA 329/89 Entscheidungstext OGH 06.12.1989 9 ObA 329/89 Beisatz: Auf die Einwendungen d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 40, 50 ZPO. Anmerkung E17996 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:009OBA00198.89.0712.000 Dokumentnummer JJT_19890712_OGH0002_009OBA00198_8900000_000 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhaltes durch das Berufungsgericht ist richtig (§ 48 ASGG; so auch die die damals von denselben Rechtsanwälten vertretene beklagte Partei betreffende Entscheidung 11.10.1988, 10 Ob S 210/88). Soweit die Rechtsrüge nicht davon ausgeht, daß die Kirschenernte überwiegend betrieblichen Zwecken dienen sollte, geht sie nicht vom festgestellten Sachverhalt aus und ist dah... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 3. März 1988 lehnte die beklagte Partei den Anspruch der Klägerin auf Witwenrente aus Anlaß des Todes ihres geschiedenen Ehemannes Günter A*** ab. Günter A*** war als selbständiger Gewerbetreibender gemäß § 8 Abs 1 Z 3 ASVG unfallversichert. Das Erstgericht gab der Klage auf Zuerkennung einer Witwenrente statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der beklagten Partei keine Folge. Es entschied in nichtöffentlicher Sitzung, wobei dem erkennenden Senat ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt als selbständiger technischer Zeichner ein Büro in Marchtrenk. Zum Zeitpunkt des streitgegenständlichen Unfalles am 23. Jänner 1987 war er Mitglied der zuständigen Kammer der gewerblichen Wirtschaft. Der Kläger bezog das Büro in Marchtrenk, Bahnhofstraße 30 a im Oktober 1986. Er wollte alte Büroeinrichtungsgegenstände den neuen Räumlichkeiten anpassen bzw. überhaupt neue Einrichtungsgegenstände herstellen. Dies machte er in der Werkstätte seiner Sch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in Höfen, Kirchweg 30 das Fremdenheim "Buchenhof". Die Erträge aus der Zimmervermietung stellen für die Klägerin die Haupteinnahmsquelle für die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes dar. Sie wohnt selbst im Haus "Buchenhof". Am 27. April 1985 begab sich die Klägerin kurz vor das Haus und hielt sich kurze Zeit im Bereich des Zuganges zum "Buchenhof" auf, dies auch zu dem Zweck, um Nachschau zu halten, ob nicht eventuell ein Feriengast komme. Nach ku... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 6.Februar 1980 wurde der Unfall, den der Ehegatte der Klägerin am 25.September 1979 im eigenen Betrieb, einer Ford-Vertragswerkstätte und Tankstelle, als nach § 8 Abs 1 Z 3 lit a ASVG unfallversicherter Kfz-Mechanikermeister erlitten hat und an dessen Folgen er am selben Tag gestorben ist, nach § 175 Abs 1 ASVG als Arbeitsunfall anerkannt und ua ausgesprochen, daß der Klägerin ab 25.September 1979 eine Witwenpension von 20 vH der B... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der als selbständig erwerbstätiger Waffenhändler und Mitglied einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft nach § 8 Abs 1 Z 3 lit a ASVG aufgrund dieses Bundesgesetzes in der Unfallversicherung hinsichtlich dieser Tätigkeit teilversichert war, beantragte beim beklagten Unfallversicherungsträger am 16. April 1986 unter Übermittlung einer Unfallsanzeige, nach der er am 13. November 1985 während einer Jagd in Parz, bei der er einem Kunden ein Flintenpaar habe vorf... mehr lesen...
Norm: ASGG §37ASGG §47 Abs1JN §43JN §45
Rechtssatz: Ein Beschluss nach § 37 Abs 3 ASGG unterliegt nicht der Anfechtungsbeschränkung des § 45 JN (§ 46 Abs 2 Z 2 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 41/88 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 41/88 1 Ob 542/94 Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 542/94 Auch ... mehr lesen...
Norm: ASGG §37ASGG §47 Abs1JN §43
Rechtssatz: Ist die sachliche Zuständigkeit eines GH erster Instanz schon auf Grund der Wertzuständigkeit gegeben, richtet sich der Einwand, der GH sei als Arbeitsgericht und Sozialgericht sachlich unzuständig, in Wahrheit gegen die Zusammensetzung des Spruchkörpers im Sinne des § 37 Abs 1 ASGG (Besetzungsmangel). Entscheidungstexte 9 ObA 41/88 Entsc... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, er sei im Unternehmen des Beklagten vom 2. Juni 1986 bis zu seiner Entlassung am 24. August 1986 als Geschäftsführer beschäftigt gewesen, begehrt der Kläger S 147.579 netto sA an ausstehendem Entgelt und anteiligen Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung sowie Überstundenentlohnung. Der Beklagte wendete in der ersten zur mündlichen Streitverhandlung bestimmten Tagsatzung die sachliche Unzuständigkeit des Erstgerichtes als Arbeits- und Sozialgericht... mehr lesen...
Begründung: Der am 28. April 1926 geborene Kläger betrieb neben seiner Landwirtschaft bis 31. Dezember 1983 das Holzhandelsgewerbe als gebundenes Gewerbe mit dem Standort in Huben. Bis 31. Dezember 1985 übte er das konzessionierte Gewerbe zur gewerbsmäßigen Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen sowie ein Sägewerksgewerbe aus. Im Rahmen dieses Gewerbes war der Kläger vom 8. März 1960 bis 31. Dezember 1985 bei der beklagten Partei im Sinn des § 20 Abs. 1 ASVG höherversichert. Aufgrun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist als selbständiger Baumeister unfallversichert. Etwa seit dem Jahr 1970 ist er überdies als Bausachverständiger für Hochbau und Architektur tätig, wobei er seit etwa sechs bis sieben Jahren regelmäßig als Bausachverständiger für die Gemeinde Reith bei Kitzbühel tätig ist und zur Gutachtenserstattung bei Bau- und Kollaudierungsverhandlungen beigezogen wird. Am 13. März 1986 besichtigte der Kläger in seiner Funktion als Sachverständiger für Hochbau und Arch... mehr lesen...
Norm: ASGG §37ZPO §260ZPO §477 Abs1 Z2 D2b
Rechtssatz: Der in einer unrichtigen Besetzung des Berufungsgerichtes gelegene Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO kann nur dann als geheilt angesehen werden, wenn eine mündliche Berufungsverhandlung anberaumt worden ist. Entscheidungstexte 10 ObS 19/87 Entscheidungstext OGH 06.10.1987 10 ObS 19/87 Veröff: SSV - NF 1/31 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §12ASGG §37ZPO §477 Abs1 Z2 D2b
Rechtssatz: Gehört dem Senat des Berufungsgerichtes, der in einer Streitsache nach dem GSVG entscheidet, ein fachkundiger Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitnehmer an, so bildet dies den Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 2 ZPO. § 37 Abs 2 ASGG steht der Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes nicht entgegen. Entscheidungstexte 10 ObS 19/87 ... mehr lesen...
Begründung: Das in erster Instanz angerufene Schiedsgericht der Sozialversicherung erkannte die beklagte S*** DER G*** W*** schuldig, der Klägerin ab 1. Juni 1985 die Erwerbsunfähigkeitspension in der gesetzlichen Höhe zu bezahlen. Gegen dieses Urteil erhob die beklagte Partei Berufung, die beim Erstgericht am 1. Oktober 1986 einlangte. Die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung wurde von keiner der Parteien beantragt. Das Oberlandesgericht Wien, dem die Berufung vorgel... mehr lesen...