Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §56;AMSG 1994 §16;AMSG 1994 §17;AMSG 1994 §24;AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0351 E 21. Juni 2000 RS 2 Stammrechtssatz Im vorliegenden Fall ist - ausgehend davon, dass die Urschrift vom Landesgeschäftsführer oder einem von ihm Ermäch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war, nachdem er die Handelsakademie mit Matura abgeschlossen hatte, als Verkäufer, Regalbetreuer und auf Grund eines Beschäftigungsprojektes im Bereich Lager und Transport tätig. Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Mödling nahm mit dem im Bezug von Arbeitslosengeld stehenden Beschwerdeführer am 20. Juni 1997 eine Niederschrift über die Nichtannahme einer zugewiesenen Beschäftigung auf. Danach wurde dem Beschwerdeführer vom Arbeitsmarktservice am ... mehr lesen...
Mit dem auf Grund eines Beschlusses des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten ausgefertigten Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Oberösterreich vom 26. August 1997 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Linz vom 16. Juni 1997, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß § 38 in Verbindung mit § 10 AlVG die Notstandshilfe für den Zeitraum vom 1. Juni 1997 bis 12. Juli 1997 versagt worden und ei... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt vom 9. Juli 1998 wurde die der Beschwerdeführerin gewährte Notstandshilfe ab dem 1. Juni 1998 eingestellt. Begründet wurde dies damit, dass die Beschwerdeführerin eine selbständige Erwerbstätigkeit mit einem wöchentlichen Zeitaufwand von 15 bis 20 Stunden ausübe, womit sich "eine wesentliche Überschneidung der für die selbständige Arbeit aufzuwendenden Arbeitszeit mit den auf dem Arbeitsmarkt üblichen ... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ZAS 1/2001, Judikaturbeilage Sozialrecht, S 4 - S 5; Rechtssatz: Die Fertigung der auf den Beschlüssen des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten beruhenden Berufungsbescheide durch den Landesgeschäftsführer oder einen von ihm dazu Ermächtigten entspricht der Rechtslage (ausführliche
Begründung: im E). Schlagworte Intimation Zurechnung von Bescheiden Im RIS seit 29.01.2002 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §56;AMSG 1994 §24;AMSG 1994 §3 Abs2 Z2;AVG §69 Abs4;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z41;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Wird ein Bescheid, der nach § 69 Abs 4 AVG von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice durch den Ausschuss für Leistungsangel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §56;AMSG 1994 §16;AMSG 1994 §17;AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3; Beachte Besprechung in:ZAS 1/2001, Judikaturbeilage Sozialrecht, S 4 - S 5;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall ist - ausgehend davon, dass die Urschrift vom Landesgeschäftsführer oder einem von i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §56;AMSG 1994 §16;AMSG 1994 §17;AMSG 1994 §24;AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0351 E 21. Juni 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Fertigung der auf den Beschlüssen des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten beruhenden Berufungsbescheide d... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid vom 31. Jänner 1997 enthält folgenden Spruch: "Ihre Berufung vom 13.1.1997 gegen den Bescheid der Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Innsbruck vom 30.12.1996, mit welchem Ihnen gemäß § 18 Abs. 1 und 21 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes - AlVG, BGBl. 609/1977, in geltender Fassung, das Arbeitslosengeld in der Dauer von 20 Wochen, d. h. vom 6.12.1995 bis 23.4.1996, zuerkannt wurde, wird gemäß § 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §56 idF 1994/314;AVG §1;AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, dass der angefochtene Bescheid nach der Aktenlage auf einem Beschluss des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice beru... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Mödling vom 27. Juni 1997 wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer den Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 10 AlVG für den Zeitraum vom 20. Juni bis 31. Juli 1997 verloren habe. Begründet wurde dieser Ausspruch damit, daß der Beschwerdeführer die ihm vermittelte zumutbare Beschäftigung bei der Firma Neuhold ohne triftigen Grund nicht angenommen habe. Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dieser Beru... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §56 idF 1994/314;AVG §60;AVG §67;EGVG Art2 Abs2 D Z41;
Rechtssatz: Gem § 56 AlVG hat die Entscheidung über die Berufung ausschließlich der Ausschuß des Landesdirektoriums zu treffen. Der Ausschuß kann die ihm übertragene Entscheidungsbefugnis weder teilweise noch zur Gänze an einzelne Mitglieder übertr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landesgeschäftsführers des Arbeitsmarktservice Wien vom 28. Dezember 1995 wurde ausgesprochen, daß sich der Beschwerdeführer in seinen schriftlichen Eingaben vom 15. Juni 1995, 6. September 1995 und vom 23. Oktober 1995 einer beleidigenden Schreibweise bedient habe und daher über ihn gemäß § 34 Abs. 3 AVG eine Ordnungsstrafe von S 500,-- verhängt werde. In der Begründung: wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer in den schriftlichen Eingaben vom 15. Juni 1995 und vom... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §56;AlVG 1977 §59;AMSG 1994 §24 Abs4;AVG §36 Abs2;
Rechtssatz: Ist die den Gegenstand des Verfahrens bildende Angelegenheit eine solche des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe, ist der BMAS sachlich in Betracht kommende Oberbehörde und daher vorgesetzte Behörde nach § 3... mehr lesen...