Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §56;Rechtssatz
Wird ein Bescheid, der nach § 69 Abs 4 AVG von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice durch den Ausschuss für Leistungsangelegenheiten hätte erlassen werden müssen, ohne Befassung des Ausschusses von der Landesgeschäftsstelle durch einen vom Landesgeschäftsführer als deren monokratischem Leitungsorgan (§ 3 Abs 2 Z 2 AMSG 1994) dazu ermächtigten Abteilungsleiter erlassen, liegt Unzuständigkeit der Landesgeschäftsstelle vor (Hinweis E 21.6.2000, 98/08/0351).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998080199.X01Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008