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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §56;Rechtssatz
Ist die den Gegenstand des Verfahrens bildende Angelegenheit eine solche des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe, ist der BMAS sachlich in Betracht kommende Oberbehörde und daher vorgesetzte Behörde nach § 36 Abs 2 AVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996080033.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011