Entscheidungsgründe: Die beklagte Aktiengesellschaft ist eine 100%-Tochter der „P“ B***** Aktiengesellschaft (mittlerweile „GmbH“), die als Konzernholdinggesellschaft fungierte. Eine weitere Tochter (65 %) der „P“ B***** Aktiengesellschaft war die P***** T***** AG. Im Frühjahr 2003 schloss die klagende Beratungsgesellschaft mit der Beklagten einen schriftlichen Vertrag über die Restrukturierung des P*****-Konzerns. Als wesentliches Ziel (Pkt. 1.1) der Umstrukturierungsmaßnahmen wurd... mehr lesen...
Begründung: I. Die ordentliche Revision wurde vom Berufungsgericht mit der
Begründung: zugelassen, dass es an einer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Beurteilung von Klagen nach Schiedsgutachten für den Fall fehle, dass sich die Unrichtigkeit des Schiedsgutachtens aufgrund eines Sachverständigenbeweises ergebe. Der Beklagte hat in seiner Revisionsbeantwortung die Zurückweisung der Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage beantragt. Rechtli... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der Beklagten einen Unfallversicherungsvertrag abgeschlossen, dem die K***** Bedingungen für die Unfallversicherung, ***** Fassung 2/2001 (im Folgenden: AUVB 2001) zugrunde lagen. Diese enthalten in Artikel 15 („In welchen Fällen und nach welchen Regeln entscheidet die Ärztekommission?“) folgende Regelungen: „1. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfallfolgen und darüber, in welchem Umfang die eingetretene Beeinträchtigung au... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein internationaler Berufsfußballspieler, wurde aufgrund der Intervention eines als Sponsor auftretenden Dritten von einem Manager des beklagten Fußballvereins angerufen. Dieser bot ihm für seine Tätigkeit bei der Beklagten ein Jahresfixum von 150.000 EUR und eine Platzprämie von 150.000 bis 200.000 EUR. Auftragsgemäß verfasste der Nebenintervenient, der bei der Beklagten als Sportmanager tätig war, ein Schriftstück und übermittelte es an den Kläger. In die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei *****, vertreten durch Goldsteiner Strebinger Rechtsanwälte GmbH in Wiener Neustadt, gegen die beklagte Partei G*****, vertreten durch Dr. Herbert Salficky, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststel... mehr lesen...
Begründung: Der von den Streitteilen mit der „Schiedsgutachtervereinbarung" vom 24. 5. 2005 bestellte Sachverständige Christian S***** ermittelte den gemäß § 16 Abs 1 MRG angemessenen Hauptmietzins unter angemessener Berücksichtigung der zuvor vom Hauptmieter getätigten Aufwendungen zur Verbesserung des Mietgegenstandes für das gegenständliche Geschäftslokal mit EUR 32.900. Der von den Streitteilen mit der „Schiedsgutachtervereinbarung" vom 24. 5. 2005 bestellte Sachverständige Chr... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, der behauptete, dass zumindest drei Arbeitnehmer von der begehrte Feststellung betroffen seien, brachte in seinem Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG folgenden Sachverhalt vor: Der Antragsteller, der behauptete, dass zumindest drei Arbeitnehmer von der begehrte Feststellung betroffen seien, brachte in seinem Antrag nach Paragraph 54, Absatz 2, ASGG folgenden Sachverhalt vor: Mit Bescheid vom 9. 4. 1953 hat das Obereinigungsamt dem Antragsgegner - dem damali... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Ärztekammer für Oberösterreich, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ist eine gesetzliche berufliche Interessensvertretung. In ihren Wirkungsbereich fällt ua die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Ärzte (§ 66 Abs 1 ÄrzteG). Die klagende Ärztekammer für Oberösterreich, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ist eine gesetzliche berufliche Interessensvertretung. In ihren Wirkungsbereich ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist mit vorformulierter Beitrittserklärung der beklagten Genossenschaft, der Verwertungsgesellschaft AKM, „auf Grund der ... bekannten Satzungen ... als Mitglied" beigetreten. Mit Beschluss vom 18. 5. 2004 hat der Aufsichtsrat der beklagten Partei den Kläger als Genossenschafter ausgeschlossen und damit auch sein Vorstandsmandat beendet. Der Berufung des Klägers wurde in der ordentlichen Generalversammlung vom 15. 6. 2004 nicht Folge gegeben. Seine Mitgliedsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, ordentlicher Universitätsprofessor an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien (AKH) und geschäftsführender Gesellschafter der „G***** GmbH (Institut G*****). Der Beklagte ist ebenfalls Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, ordentlicher Universitätsprofessor und Vorstand der Universitätsklinik für Frauenheilkunde am AKH. Beide Parteien sind Mitgli... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 16. 6. 2001 beim beklagten Verein als Berufsfußballer (Torwart) tätig. Das Arbeitsverhältnis war bis 15. 6. 2004 befristet. Der schriftliche Spielervertrag vom 16. 6. 2001 enthält in Punkt III. folgende Bestimmung: "Bis zum Abschluss eines Kollektivvertrages wird weiters die Geltung der Satzung der Österreichischen Fußball-Bundesliga, der Durchführungsbestimmungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, der Satzungen und besonderen Bestimmungen des ... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien brachten vor, im Jahre 1998 hätten sich zwei große Unternehmen aus dem Bereich des Sportartikelhandels zusammengeschlossen, und zwar die “E*****-Gruppe” und die “S*****-Gruppe”. Auf der Basis einer Grundsatzvereinbarung und diverser Änderungsvereinbarungen und Nachträge sei am 12. 1. 1999 eine gemeinsame AG, die ***** E***** & S***** AG gegründet worden. Es sei vorgesehen die Erreichung und Erhaltung eines Beteiligungsverhältnisses von 50 : 50... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Inhalt der von der Antragstellerin vorgelegten Urkunden hatte die Antragsgegnerin im Jahr 1990 Räumlichkeiten zu unternehmerischen Zwecken um einen Hauptmietzins von monatlich S 2.500, der für die ersten 10 Jahre des Mietverhältnisses unverändert bleiben sollte, gemietet. Im Mietvertrag war vorgesehen, dass ab dem 1. 7. 2000 ein erhöhter ortsüblicher Mietzins zu zahlen sei, über dessen Höhe in erster Linie die Einigung zwischen den Vertragsparteien, in zweiter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde bei einem Verkehrsunfall am 15. 3. 1980 von Hugo R*****, dessen Haftpflichtversicherer die Beklagte ist, schwer verletzt. Sie erlitt einen beidseitigen Schädelbruch, eine Hirnprellung, Quetschwunden am
Kopf: und eine Nasenbeinfraktur. Die Haftung der Beklagten als Haftpflichtversicherer beschränkt mit der zum Zeitpunkt des Unfalls bestehenden Versicherungssumme für sämtliche aus dem Unfall in Zukunft auftretenden Schäden der Klägerin wurde rech... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war für die Beklagte als Vertragshändler für Kraftfahrzeuge tätig. Punkt 4.5. des Händlervertrags lautet: "In den Fällen einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages ... werden die Vertragsparteien bei fehlendem Einvernehmen einem zügigen Verfahren zur Beilegung der streitigen Angelegenheit durch Inanspruchnahme eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, welcher durch die Vertragsparteien einvernehmlich, bei mangelnder Einigung durch das Landesgremium zu bes... mehr lesen...
Norm: ZPO §577 Abs1ZPO §577 Abs2ZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Die Unterwerfung unter ein Schiedsgericht kann nur unbedingt erfolgen, das heisst ohne die Einschränkung, dass in einem Eventualfall die Unzuständigkeit doch noch eingewandt werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann von einer Unterwerfungserklärung nicht die Rede sein, sodass auch keine Verbesserung eines Formmangels durch eine Erklärung erfolgen kann. Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Das Bestellschreiben Rechtsvorgängerin der Beklagten, der V***** GmbH, FN *****, vom 10. 8. 1985 bezog sich auf die Verrohrungs- und Equipementmontage für den Umbau ihrer ***** zu einem Pauschalnettofestpreis von DM 2,1 Mio. Es wurde von ihrem Prokurist Dipl. Ing. Christian K*****, der seit 10. 8. 1995 - nach Umwandlung in eine AG -gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen vertretungsbefugt war, und Helmut L*****, der nur handlungsbevollmä... mehr lesen...
Begründung: Am 10. 8. 1993 schloss die Antragsgegnerin als "Auftraggeber" mit der Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Architekturbüro H***** & Partner und dem Erstantragsteller als "Auftragnehmer" einen Werkvertrag betreffend Architekturleistungen für den Neubau eines Bürogebäudes in Budapest, der von beiden Seiten unterschrieben wurde. Im September 1994 trat der Zweitantragsteller im Einvernehmen mit der Antragsgegnerin und dem Erstantragsteller an Stelle des Architekturbüro... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) geführten Forstbetriebs "H***** Gut *****" (im Folgenden nur Gut), die Beklagten je zu einem Viertel Gesamtrechtsnachfolgerinnen ihres am 29. Juni 1986 - ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung - verstorbenen Vaters, der Gesellschafter der GesbR war. Die Kläger und der Vater der Beklagten waren Vertragspartner der in einem Gedächtnisprotokoll schriftlich festgehaltenen und zeitlich unb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Unterschied zwischen Schiedsverträgen und Schiedsgutachterverträgen wird darin erblickt, dass der Schiedsvertrag die Entscheidung eines Rechtsstreits zum Gegenstand hat, während die Schiedsgutachterabrede auf die Feststellung von Tatsachen, Tatbestandselementen oder auf die Ergänzung des Parteiwillens gerichtet ist. In letzterem Falle soll der Schiedsgutachter vermöge seiner Sachkunde gewisse Unterlagen und Tatsachen... mehr lesen...
Norm: WRG §117 Abs7ZPO §577 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren gemäß § 117 Abs 7 WRG kann auch die Auswahl eines Ersatzschiedsgutachters beantragt werden, wenn die Beiziehung eines solchen Gutachters aus dem Parteiwillen eines Übereinkommens nach § 111 Abs 3 WRG abzuleiten ist und sich die Parteien innerhalb einer angemessenen Frist von vier Wochen nach dem Ausfall des ursprünglich vereinbarten Gutachters nicht auf die Person eines Ersatzgutachters ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende rumänische Kapitalgesellschaft lieferte (nach ihren Behauptungen) dem - im Sprengel des Erstgerichts wohnhaften - Beklagten oder (nach dessen Behauptungen) einer S***** GmbH (im folgenden nur GmbH, deren einziger Geschäftsführer der Beklagte ist) Waren in Höhe des Klagebetrags aufgrund schriftlichen - von der klagenden Partei und dem Beklagten als organschaftlichem Vertreter der GmbH gefertigten - Auftrags vom 8. Jänner 1996 Beilage B = 1. Punkt 11. der de... mehr lesen...
Begründung: Den Antragstellern steht an einem Bach und dessen Nebengewässern das Fischereirecht zu. Der Antragsgegnerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmanns von Steiermark vom 3. Juli 1991 die wasserrechtliche Bewilligung der Errichtung und des Betriebs einer biologischen Kläranlage samt Einbringung der biologisch gereinigten Abwässer in einen unbenannten Zufluß des erwähnten Baches erteilt. Nach einer Projektänderung fand am 11. Juni 1992 eine Verhandlung vor der Wasserrechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat für sein Wohnhaus in W*****, B*****straße 81, bei der beklagten Partei eine Haushaltsversicherung mit Sturmschadenschutz zu den Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen (ABH 1984) abgeschlossen. Diese Bedingungen lauten auszugsweise: "Abschnitt I Art.1.A "Versicherte Gefahren": "Der Versicherer bietet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Versicherungsschutz gegen Schäden an versicherten Sachen (Art.4) durch ... "Abschnitt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Auszugehen ist davon, daß sich der Kläger, ein Berufsfußballer, in seinem Spielervertrag vom 1.7.1993 in P 3 ua ausdrücklich den Satzungen des Österreichischen Fußballbun... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 IAZPO §577 Abs2
Rechtssatz: Bei einem Vertrag zugunsten Dritter sind Schiedsklausel und Rechtseinräumung nicht in dem Sinn teilbar, daß der Dritte das eine ausschlagen, das andere aber annehmen könnte. Die Schiedsklausel bestimmt vielmehr, wie das eingeräumte Recht geltend zu machen ist, so daß der Dritte nur die Möglichkeit hat, das so gestaltete Recht auszuüben oder zurückzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...