Entscheidungsgründe: Der Beklagte mietete im Jahr 1984 ein im Eigentum der Mutter der beiden Kläger stehendes Haus zur Ausübung eines Vermessungsbüros. Laut Mietvertrag hatte die Vermieterin im Falle der Veräußerung des Mietgegenstands alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ihrem Einzelrechtsnachfolger zu überbinden. Im Jahr 2000 wurden die Kläger auf Grund eines Übergabsvertrags Eigentümer der Liegenschaft und ihrer Mutter verblieb das - grundbücherlich sichergestellte - Fru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj. Petra M*****, vertreten durch Dr. Johannes Hübner und Dr. Gerhard Steiner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei M***** M*****, vertreten durch Dr. Wenzel Drögsler, Rechtsanwal... mehr lesen...
Norm: ZPO §40ZPO §41ZPO §560ZPO §561ZPO §562
Rechtssatz: Im Bestandverfahren nach den §§ 560 ff ZPO steht der kündigenden Partei vor Erhebung von Einwendungen gegen die Aufkündigung nur dann ein Kostenersatzanspruch zu, wenn die Aufkündigung (ausschließlich) auf einen der
Gründe: der §§ 1117 f ABGB gestützt wird. Entscheidungstexte 54 R 94/07y Entscheidungstext LG Salzburg 22.05.20... mehr lesen...
Die kündigende Partei kündigte das zwischen den Streitteilen bestehende Mietverhältnis zum 30.4.2007 gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB gerichtlich auf. Die kündigende Partei kündigte das zwischen den Streitteilen bestehende Mietverhältnis zum 30.4.2007 gemäß Paragraph 1118, zweiter Fall ABGB gerichtlich auf. Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht die Aufkündigung und sprach unter einem aus, dass für die Aufkündigung kein Kostenersatz gebührt. Dagegen richtet sich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 5. 1991 schloss die Rechtsvorgängerin der klagenden Hauseigentümerin mit der Kl*****GmbH (in der Folge: GmbH bzw - nunmehrige - Gemeinschuldnerin) und der Kl*****GmbH & Co KG (in der Folge: KG), deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Beklagte ist, einen Mietvertrag über ein Bestandobjekt mit der Grundstücksadresse ***** Straße *****. Der Mietvertrag sieht in seinem Punkt 2. 2 einen fünfzehnjährigen Kündigungsverzicht ab Übergabe des „Bauteils 2" vor. Punkt... mehr lesen...
Begründung: Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Eine Rechtsfrage dieser Qualität wird von der Revisio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile - der Kläger ist der Stiefsohn der Beklagten - sind als Testamentserben ihres am 31. 3. 1996 verstorbenen Ehegatten bzw Vaters Richard D***** je zur Hälfte bücherliche Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in S*****. Entsprechend einer testamentarischen Anordnung des Erblassers ist ob dem Hälfteanteil des Klägers die Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechtes zu Gunsten der Beklagten einverleibt. Das Testament ent... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Berufungsgerichtes entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, wonach das Bestandverhältnis von Mitmietern vom Bestandgeber nur für beide gemeinsam aufgekündigt werden kann (vgl RIS-Justiz RS0020369 mzwN etwa SZ 45/70, SZ 56/132 uva; allg. zur Auflösung SZ 57/120; Würth-Zingher Miet- und Wohnrecht20, 410). Die Ausführungen in der Revision bieten keinen Anlass davon abzugehen. Ein... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1989 Hauptmieter der Wohnung top 22 im Haus *****. An der betreffenden Liegenschaft wurde im Jahr 1993 Wohnungseigentum begründet. Der Kläger verfügt über insgesamt 402/691 Miteigentumsanteile und ist auch Wohnungseigentümer der verfahrensgegenständlichen Wohnung. Die Wohnungseigentümer haben die Gustav P***** GmbH mit der Verwaltung der Liegenschaft beauftragt. Diese wiederum wird von Christian H***** und Peter S***** vertreten. Am 21. 11.... mehr lesen...
Norm: ZPO §40ZPO §41ZPO §560ZPO §561ZPO §562
Rechtssatz: Im Bestandverfahren nach den §§ 560ff ZPO steht der kündigenden Partei vor Erhebung von Einwendungen gegen die Aufkündigung nur dann ein Kostenersatzanspruch zu, wenn die Aufkündigung auf einen der
Gründe: der §§ 1117f ABGB gestützt wird. Entscheidungstexte 11 R 140/98d Entscheidungstext LG Linz 16.04.1998 11 R 140/98d ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Aufkündigung begehrte die kündigende Partei als Mieterin, der gekündigten Partei aufzutragen, die im Haus *****, befindlichen Räume im ersten Obergeschoß samt Hofflächen zwecks Abstellung von KFZ unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist binnen 14 Tagen nach dem 31.12.1998 geräumt zu übernehmen oder längstens binnen vier Wochen nach Zustellung des Beschlusses gegen die Aufkündigung Einwendungen zu erheben. Weiters verzeichnete die kündi... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 22.8.1966 Hauptmieter des Geschäftslokals top 1 im Haus *****. Er hat das Objekt von der Ö*****, der damaligen Alleineigentümerin des Hauses, gemietet, doch ist mittlerweile Mit- und Wohnungseigentum am Haus begründet worden. Mehrheitseigentümerin (mit 3969/4170) ist die Klägerin. Sie ist seit 1966 auch Wohnungseigentümerin des verfahrensgegenständlichen Bestandobjekts. Gestützt auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG hat die Klägerin ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist mit 2447/4829 Anteilen (50,673 %) Mehrheitseigentümerin des Hauses *****; der Beklagte ist Mieter des in diesem Haus gelegenen Geschäftslokals top 7 samt den Kellerabteilen 21, 22, 23 und 24. Der Beklagte ist dadurch in die Mieterstellung gelangt, daß er 1992 vom Erben der Vormieterin, Pauline M*****, das im Mietgegenstand betriebene Unternehmen erwarb. Das Mietverhältnis der Vormieterin war 1945 bzw 1952 begründet worden. Nach 1992 wurde am ges... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragsgegnerin macht als erhebliche Rechtsfragen geltend: a) Nichtigkeit des Verfahrens, weil nicht alle Miteigentümer dem Verfahren beigezogen worden seien; b) Fehlen von Feststellungen darüber, ob die das Kündigungsschreiben vom 22.September 1988 unterfertigenden Hausvertrauensleute hiezu bevollmächtigt waren bzw wann ein diesbezüglicher Mehrheitsbeschluß gefaßt wurde; c) Nichtablauf der fünfjährigen Frist d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war 3/4-Eigentümerin der Liegenschaft EZ 812 KG Kleinmünchen, bestehend aus den Grundstücken 765 Bauarea - mit dem Haus Spaunstraße 17 - und 1791/55 Garten im Gesamtausmaß von 966 m2; das restliche Viertel gehörte ihrer Schwägerin Maria G***. Die Klägerin wollte schon zu Lebzeiten ihren Liegenschaftsanteil übereignen und kam über eine Bekannte auf den Beklagten. Dieser erklärte von Anfang an, daß er im Hinblick auf seine große Familie keine finanz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Brüder und waren in den Jahren 1980 und 1981 grundbücherliche Miteigentümer der Liegenschaft EZ 2655 KG Währing mit dem Haus in Wien 19., Peter Jordan-Straße 120, und zwar der Kläger zu 4320/7840-tel Anteilen, der Beklagte zu 2520/7840-tel (richtig wohl: 3520/7840-tel) Anteilen. Mit diesen Anteilen war jeweils das Wohnungseigentum an bestimmten Wohnungen des Hauses verbunden, so insbesondere mit dem Anteil des Beklagten dasjenige an der Wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kündigte dem Beklagten die im 1.Stock des Hauses Innsbruck, Dürerstraße 4, gelegene Wohnung Nr.3 mit Schriftsatz zum 20.1.1984 gemäß § 30 Abs 2 Z 10 MRG gerichtlich auf. Die aufgekündigte Wohnung sei mit Mietvertrag vom 14.10.1943 vom Deutschen Reich den Eltern des Beklagten vermietet worden. Im Mietvertrag sei festgehalten worden,daß die Wohnung eine 'Reichsmietwohnung' und daher 'Gefolgschaftsmitgliedern der Deutschen Reichspost' vorbehalten sei. ... mehr lesen...
Begründung: Ing. Max S***** vermietete der Rechtsvorgängerin der Beklagten am 3. 4. 1973 die Liegenschaften EZ ***** KG ***** und EZ ***** KG *****. Nach dem Mietvertrag sollten die jeweiligen Rechtsnachfolger der Parteien in den Vertrag eintreten. Tatsächlich wurde am 4. 4. 1978 ein Nachtrag verfasst, demzufolge die Firma L*****gesellschaft mbH & Co KG Rechtsnachfolgerin des Vermieters ist und demnach gemäß § 1120 ABGB an dessen Stelle in den Mietvertrag eintritt. Die Firma ... mehr lesen...
Norm: HGB §125HGB §146HGB §150ZPO §561ZPO §562 D
Rechtssatz: Für die Abgabe einer Erklärung gegenüber einer Kommanditgesellschaft im Auflösungsstadium genügt es, wenn sie einem der Liquidatoren zugegangen ist (hier: Aufkündigung). Entscheidungstexte 7 Ob 603/77 Entscheidungstext OGH 15.12.1977 7 Ob 603/77 Veröff: EvBl 1978/40 S 125 = GesRZ 1978,76 = JBl 1978,645 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 AMG §22 FZPO §560 AZPO §561ZPO §562 A
Rechtssatz: Die Aufkündigung eines einheitlichen Bestandobjektes durch zwei Aufkündigungen, von denen sich jede nur auf einen Teil des Mietgegenstandes bezieht, ist unzulässig. Ein solcher formaler Mangel kann auch nicht durch die Verbindung der Rechtssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung geheilt werden, da dadurch die beiden Aufkündigungen nicht ihre Selbständigkeit einbüßen.... mehr lesen...
Norm: ZPO §561
Rechtssatz: Die kündigende Partei kann gegen die von ihr eingebrachte Aufkündigung keine Einwendungen erheben. Entscheidungstexte 4 Ob 586/70 Entscheidungstext OGH 13.10.1970 4 Ob 586/70 Veröff: MietSlg 22640 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0044779 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Mit der am 8. August 1969 eingebrachten, auf § 19 Abs 2 Z 10 und 11 MG gestützten Aufkündigung kundigten Eveline N, Lore R und Herbert B, sämtliche vertreten durch den Gebäudeverwalter Franz P, dieser vertreten durch den Klagevertreter, der Verlassenschaft nach der am 9. Mai 1969 verstorbenen Maria Sch die von der Verstorbenen im Hause Wien 1. H-Gasse 17, gemietete Wohnung für den 31. Dezember 1969 auf, ohne in der Aufkündigung anzuführen, aus welchem Sachverhalt sie ihre Aktivlegitim... mehr lesen...
Norm: ZPO §561
Rechtssatz: Der im Zeitpunkt der Aufkündigung vorliegende Mangel der Aktivlegitimation kann nachträglich nicht saniert werden. Entscheidungstexte 5 Ob 190/70 Entscheidungstext OGH 16.09.1970 5 Ob 190/70 Veröff: EvBl 1971/61 S 100 = MietSlg 22164 = SZ 43/157 6 Ob 717/87 Entscheidungstext OGH 11.02.1988 6 Ob 717/87 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §504ABGB §1116 BABGB §1120 AbZPO §1 AcZPO §561MG §21 A1
Rechtssatz: Zur Kündigung eines Mietvertrages ist auch derjenige aktiv legitimiert, dem die Dienstbarkeit des Gebrauches (§ 504 ABGB) eingeräumt wurde ("Babenberger-Passage"). Entscheidungstexte 4 Ob 502/66 Entscheidungstext OGH 03.05.1966 4 Ob 502/66 Veröff: EvBl 1966/405 S 521 = MietSlg 18.236 (16) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §561
Rechtssatz: Aktivlegitimation der nicht verbücherten Republik Österreich. Entscheidungstexte 6 Ob 143/64 Entscheidungstext OGH 03.06.1964 6 Ob 143/64 Veröff: MietSlg 16284 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0044782 Dokumentnummer JJR_19640603_OGH0002_0060OB00143_6... mehr lesen...
Norm: ABGB §511ABGB §833 B2ABGB §1116 BZPO §561
Rechtssatz: Dem Fruchtnießer eines ideellen Teiles der Sache stehen hinsichtlich der Benützung und Verwaltung der gemeinsamen Sache jene Rechte zu, die sonst dem Eigentümer zustünden. Er allein ist daher gegebenenfalls neben Miteigentümer zur Kündigung legitimiert. Entscheidungstexte 3 Ob 19/58 Entscheidungstext OGH 30.01.1958 3 Ob 19/58 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §1116 BRückgabeG allgZPO §561
Rechtssatz: Durch Rechtskraft eines Rückgabeerkenntnisses wegen einer nichtigen Eigentumsübertragung lebt das frühere Eigentumsrecht wieder auf; die Aktivlegitimation zur Kündigung entsteht dadurch ohne Rücksicht auf die bücherliche Eintragung. Durch die Anerkennung der Aktivlegitimation des außerbücherlichen Erwerbs, wird dem noch im Grundbuch eingetragenen früheren Eigentümer, der nicht mehr i... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A1ZPO §561ZPO §572
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine spätere Kündigung rechtskräftig aufrechterhalten wurde, hindert nicht die Verhandlung und Entscheidung über eine frühere Kündigung zwischen den gleichen Parteien. Entscheidungstexte 1 Ob 294/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 1 Ob 294/56 Veröff: MietSlg 5270(24) 8 ... mehr lesen...