RS OGH 1957/3/6 3Ob76/57, 6Ob143/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.1957
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Norm

ABGB §431
ABGB §1116 B
RückgabeG allg
ZPO §561

Rechtssatz

Durch Rechtskraft eines Rückgabeerkenntnisses wegen einer nichtigen Eigentumsübertragung lebt das frühere Eigentumsrecht wieder auf; die Aktivlegitimation zur Kündigung entsteht dadurch ohne Rücksicht auf die bücherliche Eintragung. Durch die Anerkennung der Aktivlegitimation des außerbücherlichen Erwerbs, wird dem noch im Grundbuch eingetragenen früheren Eigentümer, der nicht mehr im Genuß der Liegenschaft steht, das Kündigungsrecht versagt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 76/57
    Entscheidungstext OGH 06.03.1957 3 Ob 76/57
  • 6 Ob 143/64
    Entscheidungstext OGH 03.06.1964 6 Ob 143/64
    Vgl auch; Beisatz: Der außerbücherliche Erwerber ist aber jedenfalls dann zur Kündigung berechtigt, wenn das Eigentumsrecht kraft Gesetzes auf ihn übergegangen ist und der Einverleibung nur deklaratorische Bedeutung zukommt. Dies trifft im Falle des Art 22 §§ 6 und 11 des Staatsvertrages zu. (T1) Veröff: MietSlg 16284

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0038324

Dokumentnummer

JJR_19570306_OGH0002_0030OB00076_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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