Norm
ABGB §431Rechtssatz
Durch Rechtskraft eines Rückgabeerkenntnisses wegen einer nichtigen Eigentumsübertragung lebt das frühere Eigentumsrecht wieder auf; die Aktivlegitimation zur Kündigung entsteht dadurch ohne Rücksicht auf die bücherliche Eintragung. Durch die Anerkennung der Aktivlegitimation des außerbücherlichen Erwerbs, wird dem noch im Grundbuch eingetragenen früheren Eigentümer, der nicht mehr im Genuß der Liegenschaft steht, das Kündigungsrecht versagt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0038324Dokumentnummer
JJR_19570306_OGH0002_0030OB00076_5700000_001