Norm
ZPO §561Rechtssatz
Der im Zeitpunkt der Aufkündigung vorliegende Mangel der Aktivlegitimation kann nachträglich nicht saniert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0044775Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.05.2018