Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Dr. Brigitte M. A. Weirather, Rechtsanwältin in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Christoph S*****, wegen 36.340 EUR sA, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hielt seinen Wechselzahlungsauftrag vom 22. 6. 2004 hinsichtlich des Erstbeklagten zur Gänze, hinsichtlich des Zweitbeklagten und der Drittbeklagten teilweise aufrecht. Diese Entscheidung wurde dem Beklagtenvertreter am 1. 8. 2006 zugestellt. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Gericht zweiter Instanz die am 19. 9. 2006 bei Gericht überreichte Berufung der beklagten Parteien als verspätet zurück. Wechselstreitigkeiten seien gemäß § 224 Abs 1 Z 1 ZPO... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Klägerin, die sich gegenüber der Erstbeklagten auf die Annahme des Wechsels und gegenüber dem Zweitbeklagten auf eine Wechselbürgschaft berief, erließ das Erstgericht am 22. 6. 2001 einen Wechselzahlungsauftrag über US-$ 636.172 samt 6 % Zinsen seit 24. 9. 1999. Bereits mit dem Antrag auf Erlassung des Wechselzahlungsauftrages verband die Klägerin ein Eventualbegehren auf Zahlung von US-$ 636.172 samt Nebengebühren, das sie auf das Grundgeschäft (Verkau... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten - und ursprünglich auch von deren zum Zeitpunkt der Klagseinbringung bereits in Konkurs verfallenen Ehegatten - für "auftragsgemäß erbrachte Warenlieferungen" insgesamt S 919.231,76. Die Beklagte habe seit Jahrzehnten regelmäßig Futtermittel bezogen; die Rechnungen seien an sie und ihren Ehemann adressiert gewesen und in dieser Form akzeptiert worden. Die Klagssumme resultiere daher aus einem wirksam zwischen den Streitteilen zustand... mehr lesen...
Begründung: Im März 1995 wurde zur Sicherstellung einer (Darlehens-)Forderung von S 500.000,-- ein Wechsel über S 520.000,-- von der klagenden Partei ausgestellt und vom Beklagten sowie von Jindrich G***** akzeptiert. Die Wechselsumme wurde in zwei Teilbeträgen getilgt. Am 20. 5. 1995 ersuchten der Beklagte und Jindrich G***** die Geschäftsführerin der klagenden Partei und ihren Ehemann um einen Geldbetrag von S 500.000,--. Da die erste Schuldverpflichtung vom März 1995 anstan... mehr lesen...
Norm: ZPO §555 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 555 ZPO Aufgehoben durch § 36 Z 16 KSchG nach Maßgabe des Übergangsrechts § 33 Abs 2 Z 4 KSchG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102880 Dokumentnummer JJR_19960926_OGH0002_000ZPO00555_9600000_001 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte erwarb am 19. März 1984 mit dem ihm vom Kläger, seinem Onkel, zur Verfügung gestellten Geldbetrag von S 415.250,-- im Zwangsversteigerungsverfahren die Liegenschaft EZ 378 KG Sch***** zum Meistbot von S 420.000,--. Der Kläger erbaute sodann auf der Liegenschaft ein Haus samt Stallgebäude, der Erstbeklagte und die Zweitbeklagte, dessen damalige Ehefrau, errichteten dort mit Hilfe des Klägers ebenfalls ein Haus. Da sich die Absicht der Streitteile... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Linz erließ infolge Rekurses der klagenden Partei den von dieser begehrten Wechselzahlungsauftrag mit Ausnahme des Zinsenbegehrens aus den Wechselprotestkosten. Der Beklagte erhob dagegen Einwendungen und einen Rekurs. Den gegen die Erlassung des Wechselzahlungsauftrages erhobenen Rekurs wies das Oberlandesgericht Linz mit der
Begründung: zurück, daß gegen die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages nach § 552 Abs. 1 ZPO ein Rekurs ausgeschlossen ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte auf Grund eines von ihm ausgestellten und von der Beklagten angenommenen Wechsels die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages über den Betrag von 73.798,07 S s.A. Das Erstgericht erließ am 2. September 1986 diesen Wechselzahlungsauftrag. Die Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 8. Dezember 1986 (ON 9) wurde der Wechselzahlungsauftrag vom 2. September 1986 "mit der Maßgabe, daß er auf 64.685,36 S s.A. eingeschrä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht (ursprünglich Handelsgericht Wien) erließ auf Grund eines Wechsels vom 8. März 1983 einen Wechselzahlungsauftrag über 359.049,48 S. In dem Wechsel war als Zahlungsort Dornbirn angegeben. Außerdem enthielt der Wechsel den Vermerk, "zahlbar bei Österreichischer Länderbank, Mariahilferstraße 83, 1060 Wien". Die Beklagte hatte im Zuge des Verfahrens eingewendet, der Wechsel sei wegen zweier verschiedener Zahlungsorte nicht wirksam. Im übrigen wend... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der von der klagenden Partei am 2.3.1981 eingebrachten Wechselklage erließ das Erstgericht antragsgemäß einen Wechselzahlungsauftrag, wonach den beiden Beklagten als Wechselbürgen die Zahlung der Wechselsumme von S 983.279,71 s.A. aufgetragen wurde. Die beiden Beklagten erhoben fristgerecht Einwendungen und beantragten die Aufhebung des Wechselzahlungsauftrages. Das Erstgericht hielt in seinem Urteil den erlassenen Wechselzahlungsauftrag aufrecht. Das Berufungs... mehr lesen...
Das Erstgericht trug dem Beklagten mit Zahlungsauftrag vom 15. 5. 1982 auf Grund des vom Kläger ausgestellten und vom Beklagten akzeptierten Wechsels, der das Ausstellungsdatum 9. 12. 1982 trug und auf den 9. 3. 1982 fällig gestellt war, die Zahlung der Wechselsumme von 297 513 S samt Anhang auf. Der Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen, die kein Sachvorbringen enthielten. Im weiteren Verfahren brachte er vor, er habe vom Kläger einen Traktor zum Preis von 359 948 S mit der ausd... mehr lesen...
Der Beklagte Richard S war Geschäftsführer der Firma Richard S Gesellschaft m.b.H., die unter der Etablissementbezeichnung "Die Schallplatte Wien" in Wien 1, K-Straße 6, Handel mit Schallplatten betrieb. Vor Gründung dieser Gesellschaft m.b.H. war der Beklagte Angestellter, als Einzelkaufmann war er niemals tätig. Die Richard S Gesellschaft m.b.H. bezog von der klagenden Partei Schallplatten und schuldete ihr schließlich den Betrag von 143 893.62 S. Der klagenden Partei und ihrem Buch... mehr lesen...
Norm: WG Art17 AWG Art17 BZPO §235 AZPO §555ZPO §559
Rechtssatz: Im Wechselprozeß ist es dem Kläger ohne Klagsänderung verwehrt, bei Verneinung des wechselrechtlichen Anspruches diesen auf das Grundgeschäft zu stützen; die bloße Replik auf die nach Wechselrecht zulässigen Einwendungen steht ihm aber zu. Entscheidungstexte 1 Ob 664/80 Entscheidungstext OGH 31.10.1980 1 Ob 664/80... mehr lesen...
Norm: ZPO §555
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 36 Z 16 KSchG (Aufhebung des § 555 ZPO) sind nicht anzuwenden, wenn die Einwendungsfrist noch vor dem 30.09.1979 zu laufen begonnen hat. Entscheidungstexte 7 Ob 570/80 Entscheidungstext OGH 24.04.1980 7 Ob 570/80 6 Ob 599/80 Entscheidungstext OGH 18.06.1980 6 Ob 599/80 Auch... mehr lesen...
Norm: KSchG §39 Abs2 Z4ZPO §555
Rechtssatz: Keine Berücksichtigung der Aufhebung des § 555 ZPO für den Fall der Einwendungsfrist bei Anlaufbeginn vor dem 1.10.1979. Entscheidungstexte 3 Ob 618/79 Entscheidungstext OGH 19.12.1979 3 Ob 618/79 5 Ob 642/80 Entscheidungstext OGH 24.06.1980 5 Ob 642/80 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs1 Z1ZPO §555
Rechtssatz: Ferialsachen sind gemäß § 224 Abs 1 Z 1 ZPO Wechselstreitigkeiten schlechthin, das sind Klagen, womit wechselmäßige Ansprüche geltend gemacht werden, also Klagen wegen Ansprüche aus einem wechselrechtlichen Skripturakt. Solche Ansprüche sind ohne Rücksicht darauf, ob sie im besonderen Wechselmandatverfahren geltend gemacht werden oder nicht, Ferialsachen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WG Art1ZPO §503 Z4 E2aZPO §555ZPO §557ZPO §559
Rechtssatz: Anders als im Wechselmandatsprozeß ist im Wechselprozeß (ohne WZA) im Urteil zu prüfen, ob der Wechsel im Sinne des Art 1 WG gültig ist. Auch das Rechtsmittelgericht ist im Rahmen allseitiger rechtlicher Prüfung befugt, diesen Mangel von Amts wegen wahrzunehmen. (einschränkend zu 1 Ob 80/74). Entscheidungstexte 7 Ob 504/78 ... mehr lesen...
Norm: KO §110KO §113ZPO §409ZPO §555
Rechtssatz: Dreitägige Leistungsfrist gemäß § 555 ZPO auch dann, wenn das Verfahren über einen Wechselzahlungsauftrag als Prüfungsprozeß nach §§ 110, 113 KO fortgesetzt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 275/71 Entscheidungstext OGH 25.01.1972 5 Ob 275/71 Veröff: SZ 45/6 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ZPO §555
Rechtssatz: Kostenzuspruch binnen vierzehn Tagen, wenn diese Frist ausdrücklich von der siegreichen Partei begehrt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 286/70 Entscheidungstext OGH 13.01.1971 5 Ob 286/70 Gegenteilig; Beisatz: Dreitägige Leistungsfrist zwingend, unabhängig vom Antrag des Revisionsgegners. (T1) 1 Ob 152/71 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §555
Rechtssatz: Die Leistungsfrist von drei Tagen gilt auch für den Kostenersatz des Klägers (wie GlUNF 6397). Entscheidungstexte 4 Ob 515/62 Entscheidungstext OGH 19.07.1962 4 Ob 515/62 1 Ob 227/70 Entscheidungstext OGH 15.10.1970 1 Ob 227/70 6 Ob 39/74 Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §555ZPO §557
Rechtssatz: Das Gericht kann bei Einklagung eines zu früh fällig gestellten Blankoakzeptes den richtigen Zahlungstag festsetzen. Entscheidungstexte 1 Ob 292/61 Entscheidungstext OGH 28.06.1961 1 Ob 292/61 Veröff: JBl 1962,96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0044721 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs2 IIZPO §555 ff
Rechtssatz: Die Besonderheit des Wechselverfahrens schließt nicht aus, daß Nebenintervenient eine lediglich prozessuale Rechtsnachfolge antreten kann. Entscheidungstexte 2 Ob 379/54 Entscheidungstext OGH 01.09.1954 2 Ob 379/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0035551 ... mehr lesen...
Der Beklagte hat in dem schriftlichen Übereinkommen vom 18. Feber 1950 anerkannt, der Klägerin und dem Hans Heinrich S. aus dem Titel des Schadenersatzes einen Betrag von 200.000 S schuldig zu sein, und hat sich verpflichtet, diese Schuld in Raten, wovon die erste Rate am 1. April 1950 fällig sein sollte, zu bezahlen. Am 23. März 1950 übergab der Beklagte den Rechtsanwälten Dr. Albrecht A. und Dr. Stefan P. als den Vertretern der Gläubiger einen von ihm als Akzeptanten unterschriebene... mehr lesen...
In der Wechselklage ist von der Klägerin ausgeführt worden, daß sich der Erstbeklagte im Wechsel vom 10. Oktober 1949 als Annehmer verpflichtet habe, an die Klägerin als Ausstellerin die Wechselsumme von 36.232.75 S, von der noch der eingeklagte Betrag unberichtigt sei, zu bezahlen. Der Zweitbeklagte sei der Wechselschuld als Wechselbürge beigetreten. Die Klägerin beantragte die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Das Erstgericht hat einen solchen erlassen. Gegen ihn wurden von ... mehr lesen...
Norm: WG 1955 Art47ZPO §555
Rechtssatz: (Zur WO) Auch der Indossant, der erst auf die Klage des Wechselinhabers den Wechsel eingelöst hat, kann vom Akzeptanten, der als Streitgenosse des Indossanten mitgeklagt und verurteilt wurde, im Wechselverfahren Zahlung der Regressumme fordern. Entscheidungstexte 3 Ob 654/26 Entscheidungstext OGH 09.09.1926 3 Ob 654/26 Veröff: SZ 8/253 ... mehr lesen...