Norm: ZPO §232ZPO §519 Z2
Rechtssatz: Der Umstand, daß der mit der Vaterschaftsklage verbundene Unterhaltsanspruch nunmehr in einer zweiten Klage mit einem höheren Betrag geltend gemacht wird, steht der Annahme der Streitanhängigkeit auch bezüglich des den ursprünglichen Betrag übersteigenden Teiles der Forderung nicht entgegen. Der Rekurs ist nach § 519 Z 2 ZPO auch dann zulässig, wenn die Klage wegen Streitanhängigkeit des Anspruches zurückge... mehr lesen...
Norm: ZPO §232ZPO §519 Z2
Rechtssatz: Der Umstand, daß der mit der Vaterschaftsklage verbundene Unterhaltsanspruch nunmehr in einer zweiten Klage mit einem höheren Betrag geltend gemacht wird, steht der Annahme der Streitanhängigkeit auch bezüglich des den ursprünglichen Betrag übersteigenden Teiles der Forderung nicht entgegen. Der Rekurs ist nach § 519 Z 2 ZPO auch dann zulässig, wenn die Klage wegen Streitanhängigkeit des Anspruches zurückge... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 AZPO §527 Abs2 B5
Rechtssatz: Die Sondervorschrift des § 519 ZPO gilt nur für das Berufungsverfahren, nicht aber für das Rekursverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 298/36 Entscheidungstext OGH 08.04.1936 3 Ob 298/36 Veröff: SZ 18/69 1 Ob 694/52 Entscheidungstext OGH 17.09.1952 1 Ob 694/52 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 CZPO §519 E3
Rechtssatz: Auch ein vom Berufungsgericht gefasster Urteilsberichtigungsbeschluss ist ein im Berufungsverfahren ergangener Beschluss, gegen den gemäß § 519 ZPO ein Rekurs unstatthaft ist. Entscheidungstexte 3 Ob 421/35 Entscheidungstext OGH 28.05.1935 3 Ob 421/35 Veröff: SZ 17/94 1 Ob 87/51 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Z2 C
Rechtssatz: Gegen einen berufungsgerichtlichen Beschluß, womit das angefochtene Urteil, soweit es über die eingewendete Gegenforderung entschieden hat, als nichtig aufgehoben wurde, ist der Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 850/32 Entscheidungstext OGH 03.11.1932 3 Ob 850/32 Veröff: SZ 14/214 1 Ob 273/71 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Z2 C
Rechtssatz: Gegen einen berufungsgerichtlichen Beschluß, womit das angefochtene Urteil, soweit es über die eingewendete Gegenforderung entschieden hat, als nichtig aufgehoben wurde, ist der Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 850/32 Entscheidungstext OGH 03.11.1932 3 Ob 850/32 Veröff: SZ 14/214 1 Ob 273/71 ... mehr lesen...