Norm: UWG §25 Abs7ZPO §505 Abs4
Rechtssatz: Die Urteilsveröffentlichung ist nach § 25 Abs 7 UWG nur aufgrund eines rechtskräftigen Urteils (oder eines anderen vollstreckbaren Exekutionstitels) vorzunehmen. Solange ein Urteil bloß vollsteckbar ist (etwa weil die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision offen steht), kann die Veröffentlichung nicht erzwungen werden. Entscheidungstexte 1 R 4/22y... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden aufgrund des mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 15. März 2010 versehenen Teilurteils des Bezirksgerichts Graz vom 17. November 2006, AZ 24 C 1713/04a, die Exekution durch Einverleibung ihres Eigentumsrechts ob den im
Spruch: dieser Entscheidung bezeichneten Miteigentumsanteilen des Verpflichteten. Das Rekursgericht gab dem vom Verpflichteten erhobenen Rekurs Folge und wies den Exekutionsantrag der Betreibenden ab. Auch ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** P*****, vertreten durch Dr. Michael Jöstl, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei T***** Bankaktiengesellschaft *****, vertreten durch Ullmann - Geiler und Partner, Rec... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 31. 1. 2008 geschieden. Es wurde ausgesprochen, dass beide Parteien ein gleichteiliges Verschulden daran trifft. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Mit einstweiliger Verfügung vom 28. 8. 2008 hat das Erstgericht im zweiten Rechtsgang aufgrund des von der Frau während des Scheidungsverfahrens gestellten Sicherungsantrags dem Mann verboten, über den aus dem ehelichen Tresor entnommenen Geldbetrag von 12.50... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Erfüllung eines Scheidungsvergleichs durch Abgabe von Erklärungen, die die Übertragung von in seinem Eigentum stehenden Liegenschaftsanteilen an sie ermöglichen sollten. Der Beklagte wies auf die Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen hin. Das Erstgericht wies die Klage zurück und erklärte das bisherige Verfahren für nichtig, weil über das Vermögen des Beklagten bereits vor Klagseinbringung der Konkurs eröffnet worden war. Das ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab der Scheidungsklage Folge. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Die Beklagte stellte einen Antrag nach § 508 Abs 1 ZPO auf Abänderung des Ausspruchs über die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision und brachte gleichzeitig eine „ordentliche Revision" ein. Das Berufungsgericht wies den Zulassungsantrag samt „ordentlicher Revision" mangels erheblicher Rechtsfrage - recht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karl E*****, vertreten durch Dr. Hans Houska, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Taner G*****, vertreten durch Mag. Stefan Traxler, Rechtsanwalt in Mödling, wegen 51,12 EUR sA und Räumung, über die außerordentliche Revision... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Lovrek und die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Robert Hauser als weitere Richter in den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1. Edeltraud S*****, 2. Maria P*****, beide vertreten durch Ma... mehr lesen...
Norm: ZPO §505 Abs4ZPO §508 Abs1
Rechtssatz: Ein fälschlicherweise gestellter Antrag einer Partei auf Abänderung des Ausspruchs über die Unzulässigkeit der Revision, verbunden mit der ordentlichen Revision, ist in eine außerordentliche Revision nach § 505 Abs 4 ZPO umzudeuten (so schon 2 Ob 194/01w; 2 Ob 38/02f). Entscheidungstexte 2 Ob 30/08p Entscheidungstext OGH 27.03.2008 2 Ob 30... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helga W*****, vertreten durch Dr. Klaus Schiller M.A., Mag. Markus Schablinger, Rechtsanwälte in Schwanenstadt, gegen die beklagten Parteien 1. Christian S*****, 2. Wilhelm S*****, 3. V***** Versicher... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Peter Schleinbach als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S***** Betriebs GmbH, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Steflitsch OG, Oberwart, gegen die bekl... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Vermieterin erhöhte der beklagten Mieterin für Büroräumlichkeiten die Zinsvorschreibung um mehr als das 6-fache und begehrt nunmehr klageweise den nicht bezahlten Erhöhungsbetrag von 2.506,50 EUR sowie die Feststellung, dass die Beklagte der Klägerin den erhöhten monatlichen Mietzins schulde; hilfsweise, dass die Beklagte in eine derartige Mietzinsvereinbarung einzuwilligen habe bzw in die Vereinbarung eines neu zu bemessenden Mietzinses, hilfsweise die Fe... mehr lesen...
Begründung: Im anhängigen Scheidungsverfahren beantragte die Beklagte, dem Kläger zur Sicherung ihres Aufteilungsanspruchs bzw zur Sicherung ihres dringenden Wohnbedürfnisses an der ehelichen Wohnung mit einstweiliger Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO bzw § 382e EO aufzutragen, die diese Wohnung betreffenden Betriebskosten samt Kreditraten in angeführter Höhe jeweils am Monatsersten an die Wohnbaugenossenschaft und die Kreditraten in angeführter Höhe an die Kreditgeberin jewe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers 1. Mag. Peter B*****, und weiteren antragstellenden Parteien, wider die Antragsgegnerin E***** Hausverwaltungs GmbH, *****, vertreten durch John & John, Rechtsanwälte in 1070 Wien, ... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern schlossen am 30. 6. 2001 die Ehe. Seit die Mutter dem Vater über die Schwangerschaft Mitteilung machte, verschlechterte sich das Verhältnis der Eltern. Es kam bereits während der Schwangerschaft zu Meinungsverschiedenheiten. Der Vater wurde „teilweise" tätlich gegen die Mutter. Nach der Geburt half der Vater bei der Betreuung des Minderjährigen. Er wurde „teilweise" vom Vater gewickelt und gefüttert. Er besuchte die Krabbelstube und wurde vom Vater hingebracht... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile begehren mit ihrer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe. Mit Schriftsatz vom 26. 2. 2007 beantragte die klagende, widerbeklagte und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, womit zwei näher bezeichneten Banken für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens sowie bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse unter... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat dem Beklagten im Provisorialverfahren zur Sicherung des von der Klägerin gemäß § 1330 ABGB geltend gemachten Unterlassungsanspruchs die Behauptung verboten, selbst das angesehene Krankenhaus ***** vermiete an Gynäkologen Räume, wo solche Sachen gemacht werden, sofern darunter unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs Schwangerschaftsabbrüche (Abtreibungen) im Rahmen der Fristenlösung zu verstehen sind. Es sprach aus, dass der Wert des Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist aufgrund der am 6. 4. 2003 erfolgten Einantwortung Eigentümerin der Liegenschaft „K*****gut" (nunmehr zugehörig zur EZ 90212 GB *****). Es handelt es sich um eine Nacherbschaft nach dem Großvater der Klägerin. Vorerbe war Josef H*****, der am 10. 3. 2002 verstorbene Vater der Klägerin. Die Klägerin hatte mit ihrem Vater am 2. 4. 1992 einen Pachtvertrag über das „K*****gut" abgeschlossen, wobei dieser Vertrag bis zum Eigentumsübergang an die Klägerin daue... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH ist Komplementärin der F***** Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft (in der Folge: KG), die das „Multiplex"-Kino M***** in Innsbruck betreibt. Die Beklagte wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 25. 6. 1976, die KG mit Gesellschaftsvertrag vom 29. 6. 1976 errichtet. Gesellschafter der Beklagten sind die Erstklägerin, der Zweitkläger (der Ehemann der Erstklägerin) und die beiden Nebenintervenientinnen (Schwestern der E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die - verfehlte -
Begründung: des Antrages auf nachträgliche Zulassung der ordentlichen Revision ist in die Zulassungsbeschwerde, die „ordentliche" Revision in eine außerordentliche Revision umzudeuten (6 Ob 264/98m ua). Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass kollektivvertragliche Ausschlussfristen auch für zwingende gesetzliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zulässig sind, da de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bis September 1996 war die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) gewerberechtliche Geschäftsführerin der M***** GmbH (in der Folge Gesellschaft), die bis Anfang 1997 einen Brautkleidhandel in *****, betrieb. Diese Gesellschaft schloss mit der Beklagten und Widerklägerin (in der Folge: Beklagte) eine Geschäfts- und Betriebsversicherung mit Wertanpassung für den Versicherungsort ***** ab. Risiko und Deckungsumfang umfassten "die Textilwarenhandlung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435ZPO §505 Abs4
Rechtssatz: Im Fall einer außerordentlichen Revision fallen die Vollstreckbarkeit und Rechtskraft des Urteils nicht zusammen. In diesem Fall bestehen der materiellrechtliche, klagsweise geltend gemachte Anspruch und die vollstreckbare, noch nicht rechtskräftig festgestellte Judikatschuld auf Grund des Berufungsurteiles bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Klagsanspruch bzw Aufhebung des Berufungsurteiles d... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Berufungsgericht die Nichtigerklärung der Ehe der beiden Beklagten. Das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das als außerordentliche Revision umzudeutende und zu behandelnde Rechtsmittel der Zweitbeklagten, die irrig eine Abänderung des Rechtsmittelzulässigkeitsausspruchs des Berufungsgerichts anstrebt (RIS-Justiz RS0110049), ist mangels ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die gerichtliche Aufkündigung eines vom Kläger dem Beklagten vermieteten Geschäftslokals für rechtswirksam und verpflichtete den Beklagten zur Räumung. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu, weil es der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gefolgt sei und der vorliegenden Entscheidung keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme. Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Dietmar Strimitzer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Günther B*****, vertrete... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Rechtsmittel werden Verdächtigungen gegenüber Richtern geäußert und es wird die Befangenheit der mit dieser Konkurssache befassten Gerichte behauptet. Nach ständiger Rechtsprechung sind Pauschalablehnungen unzulässig (RIS-Justiz RS0046005). Rechtsmissbräuchlich ausgesprochene substanzlose Verdächtigungen, die wegen ihres mangelnden Tatsachengehalts nicht auf ihre Berechtigung überprüft werden können, hindern die Entsc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Gerhard Loibl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Alfred T*****, technischer Angestellter, ***** wider die beklag... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 1. 1956 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt und war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 3. 2001) überwiegend als Bedienerin beschäftigt. Die Klägerin ist nach den getroffenen Feststellungen seit der Antragstellung weiterhin für leichte und halbzeitig mittelschwere Arbeiten in normaler Arbeitszeit im Sitzen, Gehen oder Stehen mit durchschnittlichem, drittelzeitig besonderem Leistungs- und Zeitdruck geeignet. Sie ist für Arbeiten mit einfachem... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte den zwischen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin und dem Beklagten (ihrem geschäftsführenden Gesellschafter) geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung im Anwesen der Gemeinschuldnerin gegenüber deren Gläubigern für unwirksam und verpflichtete den Beklagten zur Räumung. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu, weil es der einhelligen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gefolgt sei und der vor... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile begehrten mit ihrer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klage bzw Widerklage die Scheidung ihrer Ehe jeweils aus dem Verschulden des anderen Teils. Beide stellten Sicherungsanträge, von denen hier nur zwei relevant sind. Das Verfahren zur Erledigung des nicht im Scheidungsverfahren gestellten und unten unter b) behandelten Sicherungsantrags des Mannes wurde gleichfalls mit den Scheidungsverfahren verbunden. In der Folge wird die kla... mehr lesen...