Die Klägerin begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Erwirkung der Unterfertigung des Einreichplanes für das in ihre Mietwohnung eingebaute Badezimmer durch den Sohn der Beklagten, Ewald E. Sie brachte vor, sie sei Mieterin einer Wohnung in Linz, S-Straße 3, das zur Hälfte Michaela H und je zu einem Viertel der Beklagten und Ewald E gehöre. Am Viertelanteil Ewald Es stehe der Beklagten der Fruchtgenuß zu. Mit Mietvertrag vom 1. 11. 1981 hätten Michaela H und die Beklagte der Kläge... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §23aZPO §505 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 505 Abs 2 ZPO idF der ZVN 1983, BGBl 1983/135 (Art IV Z 98), beträgt die Revisionsfrist vier Wochen. Eine von dieser Bestimmung abweichende Regelung ist für das arbeitsgerichtliche Verfahren, wie sich dem § 23 a ArbGerG idF der vorerwähnten Novelle entnehmen läßt, nicht getroffen worden. Entscheidungstexte 4 Ob 90/83 Entscheidungstex... mehr lesen...
Der Klägerin stehen auf Grund eines Übergabsvertrages gegenüber der Beklagten, ihrer Tochter, verschiedene Ausgedingsleistungen zu, die neben einem monatlichen Handgeld von 500 S zu erbringen sind. Mit der Behauptung eines sogenannten "Unvergleichsfalles" begehrt die Klägerin an Stelle der Ausgedingsleistungen neben dem Handgeld ein monatliche Geldrente von 4000 S. Die Beklagte bestritt das Vorliegen eines Unvergleichsfalles sowie die Angemessenheit der begehrten Rente. Mit dem an... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AAußStrG §24 Abs1GBG §81 Abs1ZPO §87ZPO §464 Abs2 IZPO §505 Abs2ZPO §521 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist ist, dass die Zustellung rechtswirksam war; eine mangelhafte Zustellung setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Gang (JBl 1970,263) Entscheidungstexte 5 Ob 756/80 Entscheidungstext OGH 07.07.1981 5 Ob 756/80 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §106ZPO §505 Abs2ZPO §509 Abs3ZPO §526 C1
Rechtssatz: Zur Prüfung der Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels kann der OGH selbst Erhebungen durchführen. Entscheidungstexte 4 Ob 14/78 Entscheidungstext OGH 07.03.1978 4 Ob 14/78 6 Ob 711/78 Entscheidungstext OGH 14.02.1979 6 Ob 711/78 Beisatz: Und die Ergebnisse selbst würdigen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs1ZPO §234ZPO §464 IZPO §505 Abs2ZPO §521
Rechtssatz: Tritt anstelle des klagenden Zedenten der Zessionar in den Rechtsstreit ein, was nach Maßgabe des § 234 ZPO zulässig ist (Fasching III 101, 102), so ändern sich die Rechtsmittelfristen aus dem Gesichtspunkt des § 224 ZPO nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 318/74 Entscheidungstext OGH 25.03.1975 5 Ob 318/74 Veröf... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §464 IZPO §505 Abs2
Rechtssatz: 1./ Keine Verlängerung der Rechtsmittelfrist infolge Abforderung der Ausfertigung der anzufechtenden Entscheidung zwecks Berichtigung bloß des Kostenausspruches. 2./ Benötigt der Rechtsanwalt die Ausfertigung zwecks Abfassung des Rechtsmittels, so obliegt es ihm, sich eine Kopie herzustellen. Entscheidungstexte 7 Ob 192/74 Entscheid... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 AZPO §464 Abs1ZPO §505 Abs2ZPO §521 Abs1
Rechtssatz: Ein telegraphisch erhobenes Rechtsmittel ist nur dann als rechtzeitig eingebracht anzusehen, wenn es noch innerhalb der Rechtsmittelfrist durch einen Schriftsatz bestätigt wird, der den Erfordernissen einer Rechtsmittelschrift entspricht. Entscheidungstexte 4 Ob 525/73 Entscheidungstext OGH 15.05.1973 4 Ob 525... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §226 IIA2ZPO §464 Abs1ZPO §505 Abs2
Rechtssatz: Ist eine dem Urteil angeschlossene Skizze integrierender Bestandteil der Urteilsausfertigung, so ist die Zustellung erst dann vollzogen, wenn die Partei auch die Skizze erhalten hat. Entscheidungstexte 7 Ob 124/68 Entscheidungstext OGH 10.07.1968 7 Ob 124/68 European Ca... mehr lesen...
Norm: ZPO §64 Abs1 Z3ZPO §464 Abs3 IIZPO §505 Abs2
Rechtssatz: Da die Armenvertretung auch im Rechtsmittelverfahren andauert, bedarf es nicht der neuerlichen Bestellung eines Armenvertreters zur Erhebung der Revision. Durch einen solchen Antrag wird die Revisionsfrist nicht verlängert. Entscheidungstexte 7 Ob 133/63 Entscheidungstext OGH 15.05.1963 7 Ob 133/63 Veröff: EvBl 1963/364 S... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §423ZPO §424ZPO §430ZPO §505 Abs2AußStrG 2005 §41EisbEG §24 Abs1
Rechtssatz: Im Falle der Berichtigung des Berufungsurteils in der nach § 528 Abs 1 ZPO unanfechtbaren Kostenentscheidung beginnt die Revisionsfrist nicht mit der Zustellung der berichtigten Ausfertigung der Berufungsentscheidung neu zu laufen. Entscheidungstexte 5 Ob 71/63 Entscheidungstext OGH 28.02.... mehr lesen...
Das Urteil des Berufungsgerichtes vom 19. November 1962, das in Abänderung des erstgerichtlichen Zwischenurteiles das Klagebegehren auf Zahlung von 29.882 S 85 g samt Anhang abwies, wurde dem Klagevertreter am 11. Dezember 1962 zugestellt. Am 28. Dezember 1962 (Postaufgabe 27. Dezember 1962) langte beim Berufungsgericht eine an dieses gerichtete Revision der klagenden Parteien ein; das Berufungsgericht übersandte die Revision dem Erstgericht, wo sie am 4. Jänner 1963 einlangte. Das ... mehr lesen...
Norm: ZPO §464 IZPO §505 Abs2ZPO §521 Abs1AußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1MRG §37 Abs3 Z15
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass in jenen Fällen, in denen ein Beschluss oder ein Urteil mehrere Entscheidungen enthält, für die bei selbständiger Anfechtung verschiedene Rechtsmittelfristen gelten würden, für die Anfechtung dieses Urteiles oder Beschlusses eine einheitliche, nämlich die längere, Frist gilt, gilt selbst in jenen Fällen, in dene... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AEO §65 Abs2 AZPO §464 Abs1ZPO §505 Abs2ZPO §520 E1
Rechtssatz: An der Verspätung eines Rechtsmittels wird dadurch nichts geändert, daß seine Einbringung beim unzuständigen Gericht dadurch veranlaßt wurde daß die angefochtene Entscheidung unrichtig durch das unzuständige Gericht den Parteien zugestellt wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 317/55 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat entgegen der Unzuständigkeitseinrede des Widerklägers die Zuständigkeit des Landesgerichtes Feldkirch zur Entscheidung über den gegenständlichen Scheidungsstreit angenommen und dies in den Urteilsgrunden auch erörtert, ohne aber in den Urteilsspruch die Entscheidung über die Unzuständigkeitseinrede aufzunehmen. In der Sache selbst hat das Erstgericht die Ehe der Prozeßparteien aus dem Verschulden des Ehemannes geschieden. Gegen dieses Urteil hat der Widerkläger am ... mehr lesen...
Das Landesgericht f. ZRS. Wien als Berufungsgericht hat mit Urteil vom 8. September 1949 der von der gekundigten Partei erhobenen Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. Juli 1949 keine Folge gegeben und das angefochtene Urteil bestätigt. Hiebei unterblieb der gemäß § 500 Abs. 3 ZPO. vorgeschriebene Ausspruch, ob die Revision für zulässig erklärt werde. Dieses Urteil wurde der gekundigten Partei am 19. September 1949 zugestellt. Mit Beschluß des La... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §464 IZPO §505 Abs2
Rechtssatz: Im Falle der Berichtigung eines Urteiles (§ 419 ZPO) beginnen die Rechtsmittelfristen erst mit der Zustellung der berichtigten Urteilsausfertigung (
Spruch: Nr 8 neu). Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. ... mehr lesen...