Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, dass auf Grund des Mietvertrages vom 9. 1. 1989 und der Vereinbarung vom 16. 12. 1994 zwischen den Parteien hinsichtlich eines bestimmten Mietobjekts ein Bestandverhältnis bestehe. Die Beklagte wendete dagegen im Wesentlichen ein, der Mietvertrag vom 9. 1. 1989 sei nicht rechtswirksam zustandegekommen, weil der für die Eigentümerin einschreitende Hausverwalter gegen deren ausdrücklichen Willen gehandelt und seine Vollmacht über... mehr lesen...
Begründung: Mit gemäß § 545 Abs 3 Geo. mehrgliedrigem Urteil vom 29. September 1999 erkannte das Erstgericht (im zweiten Rechtsgang), dass die Klagsforderung (von ausgedehnt S 149.137,091 sA) mit S 14.868 zu Recht und die vom Beklagten (in Höhe von S 340.000) eingewendete Gegenforderung bis zur Höhe der Klagsforderung ebenfalls zu Recht besteht (Punkte 1. und 2. des Spruches). Trotzdem sprach es im Punkt 3. seines Spruches aus, dass die beklagte Partei schuldig sei, der klagenden... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte zuletzt S 356.447,08 brutto (aus dem Titel offenen laufenden Entgelts, der Urlaubsentschädigung sowie der Abfertigung) samt 4,5 % gestaffelter Zinsen. Mit Urteil vom 25. 5. 1999 erkannte das Erstgericht die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand für schuldig, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters binnen 14 Tagen S 150.000 brutto samt 4,5 % Zinsen aus S 76.368 vom 12. 9. 1997 bis 30. 11. 1997, aus S 101.824 vom 1. 12. 1997 bis 31. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab im zweiten Rechtsgang dem auf § 1330 Abs 2 ABGB und § 78 UrhG gestützten Schadenersatzbegehren des Klägers insoweit statt, als es die erst- und die drittbeklagte Partei zur Zahlung des noch strittigen Betrages von 147.292,96 S verpflichtete. Hinsichtlich der zweitbeklagten Partei wies es das Klagebegehren (rechtskräftig) ab. Das gegen die erstbeklagte Partei gerichtete Begehren auf Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs war bereits im ersten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Urteil des Berufungsgerichts vom 8. 1. 1999 wurde mit Beschluß vom 29. 1. 1999 berichtigt. Der Berichtigungsbeschluß wurde den Parteienvertretern jeweils am 5. 2. 1999 zugestellt, und zwar jeweils mit dem Ersuchen, die Urteilsausfertigungen binnen 14 Tagen zur Berichtigung vorzulegen. Mit dieser Zustellung begann die vierwöchige Rechtsmittelfrist des § 505 Abs 2 ZPO zu laufen. Die erst am 16. 4. 1999 zur Post gegebe... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stellten als bücherliche Eigentümer von Grundstücken, die sie in ihrer Klage vom 28. 7. 1997 genauer bezeichneten, Feststellungsbegehren und Leistungsbegehren über die ein Grundstück der Beklagten belastende Dienstbarkeiten, und zwar a) die Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens, Reitens und Viehtreibens (im folgenden Gehservitut genannt) und b) die Dienstbarkeit der Verlegung und Erhaltung einer Abwasserleitung. Über die zweitgenannte Dienstbarkeit wurde berei... mehr lesen...
Begründung: Über Rechtshilfeersuchen des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien als Verlassenschaftsgerichtes vom 20. 3. 1998, 2 A 165/97m-77, ließ das Bezirksgericht Innsbruck betreffend eine Eigentumswohnung des Erblassers in Seefeld durch einen gerichtlich beeideten Bausachverständigen ein Schätzgutachten erstellen. Danach beträgt der Zeitwert der Wohnung S 2,200.000,--. Mit der Behauptung, dieser Schätzwert sei bei weitem überhöht, tatsächlich übersteige der Verkehrswert der Ei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte S 325.920 brutto (aus dem Titel der Kündigungsentschädigung, anteiliger Sonderzahlungen zur Kündigungsentschädigung, der Abfertigung in Höhe von drei Monatsentgelten und Urlaubsentschädigung) sowie S 5.627 netto an zu Unrecht einbehaltenem Gehalt, jeweils zuzüglich 12 % Zinsen seit 1. 2. 1995. Unmittelbar vor Schluß der mündlichen Streitverhandlung (AS 115) schränkte der Kläger sein Zinsenbegehren auf 6 % p.a. ein. In dieser Höhe wurde es von der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Berufungsgericht die von der beklagten Partei gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Zell am See vom 3. 4. 1998, GZ 2 C 652/96-13, erhobene Berufung, als verspätet zurückgewiesen, weil das bekämpfte Ersturteil den Rechtsvertretern der beklagten Partei am 10. 4. 1998 (Karfreitag) zugestellt, die dagegen erhobene Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist am 8. 5. 1998 nämlich am 11. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab mit der den Parteienvertretern am 30. September 1997 zugestellten Entscheidung dem Klagebegehren mit einem Teilbetrag von S 6.847,20 sA statt und wies das Mehrbegehren von S 11.722,59 sA ab. Im
Spruch: dieses Urteiles war zwar eine Kostenentscheidung nicht enthalten. In der
Begründung: der Entscheidung findet sich aber der Hinweis, daß sich die Kostenentscheidung auf § 43 Abs 1 ZPO
Gründe: , der Kläger mit 3/8 seines Anspruches durchgedrungen sei und... mehr lesen...
Begründung: Am 24.6.1997 wurde eine Ausfertigung des klageabweisenden Urteils des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 22.8.1996, 7 Cgs 167/94p-27, und des Bescheides des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 17.6.1997 über die Bestellung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe dem für den Kläger bestellten Verfahrenshelfer zugestellt. Dessen Substitutin adressierte die Berufung gegen das Ersturteil direkt an das Berufungsgericht und gab sie am 21.7.1997 zur P... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Urteil vom 11.2.1997 das auf Zahlung von S 38.630,70 sA gerichtete Klagebegehren ab. Diese Entscheidung wurde den Parteien am 18.2.1997 zugestellt. Mit Beschluß vom 26.2.1997 wurde das Ersturteil amtswegig berichtigt, weil aufgrund eines technischen Fehlers bei der Herstellung der den Parteien zugestellten Urteilsausfertigungen jeweils die letzten zwei Textzeilen der Seiten 1 bis 4 der Urschrift des Urteils nicht abgedruckt worden waren. Di... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23.2.1995 fand in dem Unternehmen, dessen Arbeitnehmer unter anderem der Kläger ist, die Wahl des Beklagten statt. Im Hinblick auf die betrieblichen Besonderheiten - alle Wahlberechtigten leisten ihre Dienste außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers - wurde die Wahl durch Briefwahl vorgenommen. Zur Vermeidung von Kosten wurden die Wahlkarten den Wahlberechtigten nicht mittels eingeschriebener Briefsendung zugesandt. Die Verlautbarung des (berichtigte... mehr lesen...