Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Dr. Elmar Peterlunger und Dr. Herbert Stegmüller als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Michael W*****, Betriebsberater, *****, vertreten durch Hoffmann-Ostenhof Rec... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Zu römisch eins.: Nach § 54 Abs 3 ASGG ist nur ein Auftrag zur Stellungnahme durch den Antragsgegner vorgesehen. Ergänzungen des Antrages, die weitere Aufträge an den Antragsgegner zur Stellungnahme im Sinne des § 54 Abs 3 ASGG erfordern würden, sind nicht zulässig (8 ObA 52/03k; 8 ObA 100/04w; Aubauer/Kaszanits, Kollektives Klagerecht als Testprozess (§ 54 ASGG) in FS Bauer/Maier/Petrag 303 f). Die Stellungnahme des Antragstellers zur Äußerung des Antragsgegne... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Salwa A*****, vertreten durch Dr. Heinz Haas, Rechtsanwalt in Wels, wider die beklagte Partei Mounir Kassem A*****, vertreten durch Dr. Georg Lehner... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §182aZPO §503 Z2AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Rechtsmeinung, wonach nur eine Rechtsansicht, wenn sie bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz von keiner der Parteien ins Treffen geführt wurde und daher keine Gelegenheit zur Stellungnahme bestand, als überraschend angesehen werden kann, kann nach der ZVN 2002 nicht aufrecht erhalten bleiben. § 182a ZPO erweitert nun die Pfli... mehr lesen...
Begründung: Im wiederaufzunehmenden Verfahren 59 Cg 24/02h des Landesgerichts Innsbruck begehrte die Beklagte, der Klägerin gegenüber festzustellen, dass sie der Beklagten für jeden zukünftigen Schaden hafte, der dieser aus der nicht fristgerechten Erbringung eines Betrages von S 144,166.580 für den Zeitraum vom 29. 10. 2001 bis 20. 12. 2001 als Versicherungsleistung durch die Klägerin aufgrund des (im Urteilsantrag näher bezeichneten) Brandgeschehens aus dem zwischen den Parteien a... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, die dem Beklagten eine Halle in Bestand gegeben hat, in der ein Vormieter ein Autohaus samt Reparaturwerkstatt betrieben hatte, erhob am 17. 5. 2002 „Pachtzins- und Räumungsklage". Entsprechend einem rechtskräftigen Teilurteil über das Räumungsbegehren wurde das Bestandobjekt am 15. 7. 2004 geräumt. Ihr auf Zahlung rückständigen Pachtzinses gerichtetes restliches Begehren dehnte die Klägerin von ursprünglich EUR 7.630,63 sA mehrfach (erstmals am 11... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §182aZPO §503 Z2AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Rechtsmeinung, wonach nur eine Rechtsansicht, wenn sie bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz von keiner der Parteien ins Treffen geführt wurde und daher keine Gelegenheit zur Stellungnahme bestand, als überraschend angesehen werden kann, kann nach der ZVN 2002 nicht aufrecht erhalten bleiben. § 182a ZPO erweitert nun die Pfli... mehr lesen...
Begründung: Im Juni 1999 beauftragte die beklagte Genossenschaft die (nunmehrige) Gemeinschuldnerin mit Fliesenlegearbeiten für den dritten Bauabschnitt eines bestimmten Bauvorhabens. Es wurde ein Pauschalentgelt von EUR 117.154,68 vereinbart und als Termin für die Vornahme der Arbeiten die „29. Kalenderwoche bis einschließlich der 50. Kalenderwoche" (je des Jahres 1999) gesetzt. Für den Fall der Überschreitung des Bauzeitplans (Fertigstellungstermins) sollten die Pönalbestimmungen ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses ***** in *****. Die Beklagte ist Hauptmieterin der Wohnung Tür Nr 26 in diesem Haus. Die Wohnung steht, obwohl vollständig eingerichtet, leer. Die Beklagte wohnt an der Adresse ***** in *****. Die Beklagte kümmert sich allerdings um die Wohnung und behebt, wenn sie dort aufhältig ist, auch die Post aus dem Postkasten. Der monatliche Mietzins für die Wohnung beträgt seit 2002 monatlich EUR 110,82. Per 1. 1. 2002 bestand ein Mietzins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist die Anwendung des am 1. Jänner 1989 in Österreich und am 1. Jänner 1988 in Italien in Kraft getretenen Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980, BGBl 1988/96 („Wiener Kaufrechtsabkommen", im Folgenden UN-Kaufrecht oder nur kurz UN-K) nicht mehr strittig. Gegenstand des Rechtsmittels ist der Zulässigkeit einer Preisminderung nach Art 50 UN-K auf null. Im Revisionsverfahren ist die Anw... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit der Errichtung eines Ärztezentrums in Z*****. Das Bauvorhaben wurde wegen Setzungen, die an den Nachbargrundstücken auftraten, eingestellt. Mit am 27. 12. 2000 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin insgesamt 2,999.439,28 S (entspricht 217.977,75 EUR). Dieser Betrag schlüsselt sich wie folgt auf: Arbeiten der P***** GmbH: 213.640,56 S; Stahlmaterial im Leistungszeitraum Mai 1999: 95.447 S; Miete für die in der Baugruppe verb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****, vertreten durch Kammerlander, Piaty & Partner, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Ing. Gerhard R*****, vertreten durch Mag. Maria Friedrich, Rechtsanwältin in Graz, w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei R*****, vertreten durch Dr. Dietmar Czernich, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider den Gegner der gefährdeten Partei Dipl. Ing. Elert B*****, vertreten durch Mag. Michael Köllner, Rechtsanwalt in München, und ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Gemäß § 60 Abs 3 Satz 2 EheG, ist einem Mitverschuldensantrag der beklagten Partei im Ehescheidungsverfahren auch dann stattzugeben, wenn diese bei der Klageerhebung das Recht, die Scheidung wegen Verschuldens der klagenden Partei zu begehren, bereits verloren hatte, sofern dies der Billigkeit entspricht. Aus dem Verweis in § 60 Abs 3 letzter Satz EheG auf § 60 Abs 2 Satz 2 EheG ergibt sich, dass nur dann das überwie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Schlüssigkeit einer Klage kann nur anhand der konkreten Behauptungen im Einzelfall geprüft werden; ob eine Klage schlüssig ist, sich also der Anspruch aus dem behaupteten Sachverhalt ergibt, kann daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO sein (RIS-Justiz RS0037780; RS0116144; RS0042828 ua). Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0037915; RS... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dipl. Ing. Klaus W***** und 2. Mag. Edith W*****, vertreten durch Dr. Christian Rumplmayr ua, Rechtsanwälte in Vöcklabruck, wider die beklagte Partei M*****, vert... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war in der Zeit vom 8. 2. 1990 bis 27. 9. 2002 bei der beklagten GmbH beschäftigt. Als diese liquidiert wurde, wurde dem Kläger so wie den übrigen Arbeitskollegen eine Weiterbeschäftigung bei einer am 27. 5. 2002 im Firmenbuch eingetragenen KEG angeboten. Vom 21. 10. 2002 bis 1. 11. 2002 war der Kläger dann dort tätig, wobei sich an dem Inhalt seiner Tätigkeiten, der Arbeitsstätte, den Betriebsmittel, der Belegschaft oder im Arbeitsumfeld keine Änderungen er... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Walter K... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin mit Sitz in St. Pölten und die in Odense SO, Dänemark ansässige Beklagte standen in den Jahren 1998 und 1999 in Geschäftsverbindung. Die Klägerin, die von der Beklagten produzierte hochwertige Lampen zum Weiterverkauf bezog, behauptet ein Rückgaberecht hinsichtlich der bezogenen Ware vereinbart zu haben. Mit der vorliegenden, beim Landesgericht St. Pölten eingebrachten Klage begehrt die Klägerin von der Beklagten die Rückzahlung des nach Beendigung der Ges... mehr lesen...
Begründung: Das Institut Fessel hat für das Jahr 2004 eine Verbraucherbefragung durchgeführt und nach den Gesamtergebnissen dieser nach einer Reihe von Einzelkriterien durchgeführten Befragung eine Reihung der Anbieter des Lebensmittelhandels vorgenommen. Nach dieser Reihung nehmen die Beklagte und Unternehmen ihrer Unternehmensgruppe den ersten und zweiten, die Klägerin den dritten Rang ein. In österreichweit erscheinenden Tageszeitungen und in eigenen Prospekten nahm die Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 6. 9. 1996 verkaufte die Beklagte ihre 18.475 m² große Liegenschaft EZ ***** GB M***** den Klägern. In der Folge behaupteten zwei Grundnachbarn, ein Geh- und Fahrtrecht über diese Liegenschaft ersessen zu haben. Mit ihrer den Klägern (den dortigen Beklagten) am 2. 6. 1998 zugestellten Klage begehrten sie die Feststellung des Bestehens der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf dem entlang der Grundgrenze der von den Klägern gekauften Liegenschaft ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 1998 verheiratet. Ein Ehescheidungsverfahren ist anhängig. Das Erstgericht wies den zugleich mit einer Unterhaltsklage gestellten Antrag der Klägerin auf Zuerkennung eines vorläufigen Unterhalts gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO und auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses ab, weil es eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch die Klägerin als bescheinigt ansah. Die Abweisung letzteren Begehrens blieb unbekämpft. Das Erstgericht wies den zu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - an den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO) - auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit ihres Rechtsmittels begründet die Klägerin nur damit, dass das Berufungsgericht die Rechtskraft seines im dritten Rechtsgang gefassten Aufhebungsbeschlusses, in dem es dem Erstgericht die Ergänzung des Verfahrens insbesondere durch Vernehmung einer Zeugin aufgetragen habe, nicht beachtet habe, wenn es nun in der angefochtenen Entscheidung die in der Unterlassung der Vernehmung dieser Zeugin gelegene Mangelh... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte mit Teilurteil die Entscheidung des Erstgerichts hinsichtlich der Feststellung der Haftung der Beklagten für alle Folgen der unrichtigen Diagnosen in der Zeit des stationären Aufenthalts des Klägers in einem Landeskrankenhaus vom 24. 2. bis 5. 3. 1995 und der dort zu früh erfolgten Extubation am 11. 3. 1995 sowie hinsichtlich des Leistungsbegehrens im Umfang des Zuspruchs von EUR 21.801,85 sA an Schmerzengeld. Im Übrigen, also im Umfang de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Enkelin des am 16. 11. 2002 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Anton T*****. Die Beklagten sind dessen Töchter. Ihnen wurde die Verlassenschaft auf Grund des Testamentes vom 2. 4. 2001 je zur Hälfte ohne Rechtswohltat des Inventars eingeantwortet. Im Testament wurde vom Erblasser zu Gunsten der Klägerin ein Vermächtnis über einen Barbetrag von ATS 500.000,-- angeordnet. Die Klägerin begehrt die Zahlung von EUR 3... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Soweit sich die Revision unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gegen die Zurückweisung von Vorbringen des Beklagten in erster Instanz richtet, zeigt sie keine erhebliche Rechtsfrage auf. Es hängt nämlich ganz von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Voraussetzungen des § 179 Abs 1 ZPO als gegeben angesehen werden können (1 Ob 263/01k; RIS-Justiz RS0036739[T1], RS0036877 [T1]). Eine auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Konsument und die beklagte Bank schlossen am 3. Juli 1992 einen Darlehensvertrag über 600.000 S (im Folgenden nur Darlehen; es diente der Anschaffung einer Wohnung bzw. einer Wohnungseinrichtung des Klägers „im privaten Bereich") mit u.a. folgenden Bestimmungen: 1. „Das Darlehen ist derzeit und bis auf weiteres mit einem jährlichen Zinssatz von 9,75 % zu verzinsen. Die Zinsen werden kontokorrentmäßig vom jeweils aushaftenden Darlehensrest monatlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1997 hatte der Kläger mit Mag. Claudia B***** von der beklagten Partei Gespräche zum Abschluss eines Versicherungsvertrages für eine Kreditversicherung geführt, wobei auch besprochen wurde, dass der Kläger auch Kunden in Deutschland hat, wobei erörtert wurde, dass er für von ihm gelieferte Waren einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren habe. Eine Zusage B*****, dass der vom Kläger in seinen Lieferscheinen und Rechnungen enthaltene Hinweis „Die gelieferte Ware b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist hinsichtlich seines Hauses 3162 Rainfeld 30 bei der Beklagten im Rahmen einer "Haushalts-Komfortschutz-Versicherung" ua auch gegen Einbruchsdiebstahl versichert. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen-ABH 1996 zugrundegelegt, die ua folgende hier entscheidungswesentliche Bestimmungen enthalten: Art 2 Artikel 2, Welche Sachen und Kosten sind versichert? 1. Versicherte Sachen 1.1 Der gesamte Wohnung... mehr lesen...