Begründung: Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO für zulässig erklärt, weil die Fragen, ob wichtige
Gründe: einen Gesellschafter einer GmbH im Stadium der Vorgesellschaft berechtigten, seine Mitwirkung am Entstehen der Gesellschaft durch Einzahlung der Stammeinlage zu verweigern und den Gesellschaftsvertrag aufzulösen und ob im konkreten Fall solche wichtigen
Gründe: bestanden haben, rechtserheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO seien. Das Berufungsg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek, den Hofrat des Obersten Gerichsthofes Dr. Jensik und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj. Anat Julia S*****, vertreten durch das Amt für Jugend und F... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helmut H*****, vertreten durch Dr. Claudia M. Schoßleitner, Rechtsanwältin in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei K*****, vertreten durch Dr. Eckhard Pitzl und Dr. Ger... mehr lesen...
Begründung: Elisabeth H*****, die einen Handel mit Brennstoffen betrieb, hatte im August 1999 bei der beklagten Bank offene Kreditverbindlichkeiten in Höhe von etwa S 11 Mio. Mit Kreditvereinbarung vom 27. 8. 1999 räumte die Beklagte der Elisabeth H***** einen Kredit über S 1 Mio ein. Da die Beklagte die Zurverfügungstellung weiterer Kreditmittel vom Anbot neuer und ausreichender Sicherheiten abhängig machte, übernahm der Kläger über Betreiben von Elisabeth H***** die Bürgschaft f... mehr lesen...
Begründung: Da das Datum der Entscheidung erster Instanz vor dem 1. 1. 2005 liegt, sind noch die bisher in Geltung gestandenen Vorschriften über Rechtsmittel weiter anzuwenden (§ 203 Abs 7 AußStrG nF). Die Revisionsrekurswerberin irrt, wenn sie meint, die Entscheidung hänge von der Lösung einer Rechtsfrage ab, der zur Wahrung der Rechtssicherheit erhebliche Bedeutung iSd § 14 Abs 1 AußStrG aF zukomme: Da das Datum der Entscheidung erster Instanz vor dem 1. 1. 2005 liegt, sind noch ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Walter Zeiler und Mag. Bernhard Achitz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Herbert S*****, Zugchef, *****, vertreten durch Dr. Peter Schmautzer, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen bestand zumindest in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre des vorigen Jahrhunderts eine grenzüberschreitende Geschäftsbeziehung betreffend diverse Warenlieferungen. Mit Klage vom (Einbringungsdatum) 26. 8. 1999 forderte die hier (wider-)beklagte Partei als Klägerin mit Sitz in Österreich von der hier (wider-)klagenden Partei mit Sitz in Deutschland zu 1 Cg 169/99v des Landesgerichtes Linz (im Folgenden kurz: Vorverfahren) die Bezahlung von zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vojna A***** (im Folgenden Erblasserin genannt) ist am 10. 9. 2000 verstorben. Nach ihrem Tod haben einerseits der Beklagte als ihr Adoptivsohn (Adoptionsvertrag vom 13. 6. 2000) auf Grund des Gesetzes und andererseits der Kläger auf Grund eines „Testamentes" (eh. Schreibens der Erblasserin) vom 17. 8. 2000 unbedingte Erbserklärungen abgegeben, die vom Verlassenschaftsgericht angenommen wurden. Im Erbrechtsstreit wurde die Klägerrolle dem nunmehrigen Kläger zu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Walter Zeiler und Mag. Bernhard Achitz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Helmut W*****, Angestellter, *****, vertreten durch Freimüller Noll Obereder Pilz & Partner Rec... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** (Haus *****). Die Antragstellerin begehrte mit ihrem an die Schlichtungsstelle gerichteten Sachantrag, diese möge „1. gemäß der vorliegenden bewilligten Baupläne vom 03. 08. 94 MA 37/6 ***** Str. *****, die Nutzwerte ohne Berücksichtigung allgemeiner Flächen, neu festsetzen, 2. die Nichtigkeit des Wohnungseigentums-Vertrages feststellen, 3. die amtswegige Korrektur des Grundbuchsstandes anordnen." ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 25. April 1999 verstorbenen Margaretha H*****, über den Revisionsrekurs des aufgrund des Gesetzes erbserklärten Erben Karl G*****, vertreten durch Engin-Deniz Reimitz Schönherr Hafner Rechtsanwälte KEG in W... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft des Beklagten wird durch einen über die Nachbarliegenschaft des Klägers führenden Servitutsweg erschlossen, der sowohl vom Kläger und dessen Mieterin als auch vom Beklagten und dessen Mietern benützt wird. Der Kläger begehrte vom Beklagten anteilige Wegeerhaltungskosten von insgesamt 8.300 EUR, wobei er von einen vom Beklagten zu tragenden Kostenanteil von einem Drittel ausging. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage, bestritt das Begehren dem... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Franz Gansch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Michael B*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Gustav Teicht, Dr. Gerhard Jö... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller 1. Waclaw M*****, als beabsichtigter Wahlvater, vertreten durch Dr. Friedrich Spitzauer, Rechtsanwalt in Wien, und 2. Nedzhatin M***** A*****, als beabsichtigtes Wahlkind, wegen Annahme a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin EUR 27.983,96 sA sowie ab September 2003 einen entgangenen Unterhalt von monatlich EUR 327,25 zu zahlen. In der von der beklagten Partei gegen diese Entscheidung erhobenen Berufung wurde ausdrücklich beantragt, eine mündliche Berufungsverhandlung anzuberaumen (Punkt 6a der Berufungsschrift). Das Berufungsgericht gab in nichtöffentlicher Sitzung der Berufung in der Hauptsache keine Folge, änderte aber die... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin machte gegenüber der Verlassenschaft nach ihrer am 22. November 2003 verstorbenen Mutter bzw ihren beiden Brüdern, die als Testamentserben je zur Hälfte des Nachlasses bedingte, zu Gericht angenommene Erbserklärungen abgegeben hatten und denen das Erstgericht die Verwaltung und Besorgung des Nachlasses überlassen hatte, Pflichtteilsansprüche geltend. Sie brachte mittlerweile gegen ihre Brüder die Klage auf Leistung des Nachlasspflichtteils von 85.58... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Moringer & Moser Rechtsanwälte OEG in Linz, gegen die beklagte Partei B***** AG, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Gewolf und andere Recht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ist zwar an die in einem Aufhebungsbeschluss ausgesprochene Rechtsansicht gebunden. Ein Abgehen des Rekursgerichts von dieser Rechtsansicht bei einer neuerlichen Entscheidung ist aber unerheblich, weil die Rechtsfrage vom Obersten Gerichtshof unabhängig von der Entscheidung des Rekursgerichts zu lösen ist (RIS-Justiz RS0044011; RS0042173; RS0042181). Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtsh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Mutter des Beklagten. Ihre Ehe mit dem Vater des Beklagten wurde mit Urteil vom 24. 2. 2000 aus dem Alleinverschulden des Vaters des Beklagten geschieden; gleichzeitig wurde dieser schuldig erkannt, der Klägerin rückständigen Unterhalt von 152.867,90 S und ab 1. 2. 2000 einen laufenden monatlichen Unterhaltsbetrag von 8.340 S zu zahlen. Mit vom Nebenintervenienten verfasstem Notariatsakt vom 20. 6. 1996 übergab der Vater des Beklagten den von ihm b... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 11. Juli 1983 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Die Klägerin machte in der Folge keine Unterhaltsansprüche gegen den Beklagten geltend. Freunde des Beklagten hatten ihr gesagt, sie habe gegenüber ihrem (geschiedenen) Ehemann keine Unterhaltsansprüche. Damit gab sie sich zufrieden und holte keine Rechtsauskünfte ein. Nach ihrer Pensionierung im Oktober 2001 erfuhr die Klägerin, dass der Beklagte aufgru... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind auf Grund eines 1969 geschlossenen Kaufvertrags je zur Hälfte Eigentümer einer mehrere Grundstücke umfassenden Liegenschaft mit einer Fläche von mehr als 450.000 m2, welche überwiegend aus Wald und etwa 27.000 m2 Almland besteht. Die Beklagten sind auf Grund eines 1995 geschlossenen Übergabsvertrags je zur Hälfte Eigentümer einer benachbarten Liegenschaft mit einer Fläche von mehr als 100.000 m2, welche ebenfalls überwiegend aus Wald und über 22.000 m2 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 (richtig 2003) bewilligte das Erstgericht dem Beklagten zur Erwirkung einer Unterlassung die Exekution nach § 355 EO gegen die Kläger. Im Exekutionsantrag hatte der Beklagte behauptet, mit dem Abbrennen des 8. Kohlenmeilers im Jahr 2002 ab 29. November 2002 hätten die Kläger dem Exekutionstitel zuwider gehandelt, nach dem sie Immissionen von Rauch und Gas mit einem bestimmten Jahresmittelwert an Benzolgehalt und von Gestank durch geeig... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Alois I*****, vertreten durch Dr. Robert Kerschbaumer, Rechtsanwalt in Lienz, wider die beklagte Partei Maria I*****, ver... mehr lesen...
Begründung: Ad I.): Die Beklagte macht in ihrer Revision u.a. als erhebliche Rechtsfrage geltend, dem Kläger seien vom Berufungsgericht aus näher genannten Gründen zu Unrecht ab 1. August 2002 9,25 % p.a. Verzugszinsen zugesprochen worden. Der Kläger hat nach Erhebung der mit dem Antrag nach § 508 ZPO verbundenen Revision durch die Beklagte im Schriftsatz ON 44 erklärt, 4 % p.a. übersteigende Verzugszinsen würden nicht geltend gemacht; auf ein derartiges Zinsenbegehren werde verzic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei G***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Birgmayer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten und widerklagenden Parteien 1. DI Peter K*****, und 2. Ing... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 2. 11. 2004 beim Erstgericht eingelangten Säumnisklage von der beklagten Partei die Zahlung von EUR 1.371,57 sA an restlichem Kostenersatz für Zahnbehandlung. Sie habe sich aufgrund der Unfallfolgen aus ihrem Arbeitsunfall vom 23. 9. 1978 einer weiteren Zahnbehandlung unterziehen müssen. Für die in den Honorarnoten ihres Wahlarztes vom 19. 5. 2003 und 14. 8. 2003 näher bezeichneten zahnärztlichen Leistungen habe sie einen Betrag von insg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1330 *****, zu der unter anderen das Grundstück 33/1 Baufläche gehört, auf dem sich ein Exerzitienhaus mit der Grundstücksadresse Riedanleiten 59 befindet. Dieses Exerzitienhaus wurde von 1938 bis etwa 1950 nicht benutzt, seit 1951 werden dort regelmäßig Exerzitienkurse (10 bis 15 Kurse pro Jahr für die Dauer von jeweils drei bis vier Tagen) abgehalten, an denen jeweils acht bis zehn Personen teilnehmen. Der Beklagte is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I.: Zu römisch eins.: § 18 Abs 1 Bundesbahngesetz in der Fassung BGBl I Nr 138/2003 (BBG) bestimmt, dass der Teilbetrieb Technische Services der Österreichischen Bundesbahnen an die ÖBB-***** GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter sinngemäßer Anwendung des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften (Spaltung zur Aufnahme) zu übertragen ist. Hiezu ist ein Spaltungs- und Übernahmevertrag aufzustellen und abzuschließen, wobei der Spalt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ina Gertraud B*****, Deutschland, vertreten durch Dr. Edmund Thurn, Rechtsanwalt in Murau, gegen die beklagte Partei Josef D*****, vertreten durch Dr. Erich Moser, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte errichtete für die Klägerin und deren damaligen Ehemann Rudolf K***** ein Wohnblockhaus, das 1994 übergeben wurde. Die Klägerin und Rudolf K*****, die die Errichtung des Kellergeschosses und den Innenausbau selbst zu besorgen hatten, bezahlten den gesamten vereinbarten Werklohn. Seit ihrer 1998 erfolgten Ehescheidung ist die Klägerin auf Grund der vorgenommenen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse Alleineigentümerin des... mehr lesen...