Norm: ASGG §89 Abs2ZPO §273 Abs1ZPO §503 E4c/20
Rechtssatz: Bei der Beitragsfestsetzung nach § 89 Abs 2 ASGG unter sinngemäßer Anwendung des § 273 Abs 1 ZPO handelt es sich um revisible rechtliche Beurteilung, wobei eine genaue Berechnung der Höhe der vorläufigen Zahlung nicht erforderlich ist; der Rückgriff auf die in derartigen Fällen erfahrungsgemäß übliche Höhe der Leistung genügt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c20
Rechtssatz: Die Frage, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist eine Rechtsfrage (SSV - NF 5/19). Entscheidungstexte 10 ObS 281/94 Entscheidungstext OGH 06.12.1994 10 ObS 281/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0043549 Dokumentnummer JJR_19941206_OGH0002_010O... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c20
Rechtssatz: Die Frage, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist eine Rechtsfrage (SSV - NF 5/19). Entscheidungstexte 10 ObS 281/94 Entscheidungstext OGH 06.12.1994 10 ObS 281/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0043549 Dokumentnummer JJR_19941206_OGH0002_010O... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 AZPO §503 D
Rechtssatz: Wollte das Berufungsgericht, das einen urteilsfremden Sachverhalt unterstellt, hiebei nicht - ohne Beweiswiederholung - eigene Feststellungen treffen, sondern vom festgestellten Sachverhalt ausgehen, so ist ihm keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, sondern eine Aktenwidrigkeit unterlaufen. Entscheidungstexte 2 Ob 74/94 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 C3cZPO §503 E4c14
Rechtssatz: Der tatsächlich geäußerte Wortlaut einer Vereinbarung stellt eine für das Höchstgericht unüberprüfbare Tatfrage dar, die Auslegung dieser Vereinbarung rechtliche Beurteilung. Entscheidungstexte 3 Ob 505/93 Entscheidungstext OGH 19.10.1994 3 Ob 505/93 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §488 Abs4ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Die allgemeine Verpflichtung des Berufungsgerichtes bei Anordnung einer Beweiswiederholung alle mit dem fraglichen Beweisthema im Zusammenhang stehenden Beweise unmittelbar zu wiederholen besteht dann nicht mehr, wenn die Parteien in Kenntnis der Absicht der Beweiswiederholung und der damit geäußerten Bedenken des Berufungsgerichtes gegen die Beweiswürdigung des Erstgerichtes nur die E... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §488 Abs4ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Die allgemeine Verpflichtung des Berufungsgerichtes bei Anordnung einer Beweiswiederholung alle mit dem fraglichen Beweisthema im Zusammenhang stehenden Beweise unmittelbar zu wiederholen besteht dann nicht mehr, wenn die Parteien in Kenntnis der Absicht der Beweiswiederholung und der damit geäußerten Bedenken des Berufungsgerichtes gegen die Beweiswürdigung des Erstgerichtes nur die E... mehr lesen...