Norm: ZPO §411 EZPO §477 B2aZPO §503 Z1 BAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §56 Abs1AußStrG 2005 §65 Abs1
Rechtssatz: Die sachliche Erledigung einer verspäteten Berufung begründet wegen Verstoßes gegen die Rechtskraft des erstgerichtlichen Urteiles Nichtigkeit. Dies ist vom Obersten Gerichtshof aus Anlass einer rechtzeitigen und zulässigen Revision von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 EZPO §477 B2aZPO §503 Z1 BAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §56 Abs1AußStrG 2005 §65 Abs1
Rechtssatz: Die sachliche Erledigung einer verspäteten Berufung begründet wegen Verstoßes gegen die Rechtskraft des erstgerichtlichen Urteiles Nichtigkeit. Dies ist vom Obersten Gerichtshof aus Anlass einer rechtzeitigen und zulässigen Revision von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2ZPO §503 E4c4
Rechtssatz: Es ist zwar im Rahmen der Beweiswürdigung zulässig, Erfahrungssätze zur Tatsachenfeststellung heranzuziehen, doch darf nicht von geschätzten Durchschnittswerten ausgegangen werden, wenn nicht feststeht, ob ein Sachverhalt vorliegt, der eine solche Durchschnittsbetrachtung überhaupt rechtfertigt. Entscheidungstexte 1 Ob 532/95 Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Ob eine einheitliche Standesauffassung besteht, ist eine Tatfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 1154/94 Entscheidungstext OGH 17.01.1995 4 Ob 1154/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0043546 Dokumentnummer JJR_19950117_OGH0002_0040OB01154_9400000_001... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Ob eine einheitliche Standesauffassung besteht, ist eine Tatfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 1154/94 Entscheidungstext OGH 17.01.1995 4 Ob 1154/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0043546 Dokumentnummer JJR_19950117_OGH0002_0040OB01154_9400000_001... mehr lesen...