Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs1 HIV1ZPO idF WGN 1989 §502 Abs1 KZPO idF WGN 1989 §503 A
Rechtssatz: In einer ordentlichen Revision kann der Rechtsmittelwerber nicht nur die vom Berufungsgericht als erheblich angesehenen Rechtsfragen anschneiden, sondern unabhängig davon auch alle anderen Revisionsgründe ausführen, die seiner Ansicht nach gegen die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung sprechen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...