Norm: ASGG §87 Abs1ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Die Feststellungsgrundlage ist nur dann mangelhaft, wenn Tatsachen fehlen, die für die rechtliche Beurteilung wesentlich sind und dies Umstände betrifft, die nach dem Vorbringen der Parteien und den Ergebnissen des Verfahrens zu prüfen waren. Entscheidungstexte 10 ObS 118/95 Entscheidungstext OGH 05.07.1995 10 ObS 118/95 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §87 Abs1ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Die Feststellungsgrundlage ist nur dann mangelhaft, wenn Tatsachen fehlen, die für die rechtliche Beurteilung wesentlich sind und dies Umstände betrifft, die nach dem Vorbringen der Parteien und den Ergebnissen des Verfahrens zu prüfen waren. Entscheidungstexte 10 ObS 118/95 Entscheidungstext OGH 05.07.1995 10 ObS 118/95 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9aZPO §364ZPO §503 Z4 E4c4ZPO §503 Z4 E4c7ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Eignung einer Zuwendung, zum Erwerb der Hauptware oder Hauptleistung anzulocken, ist auf Grund der Lebenserfahrung als Rechtsfrage zu lösen; wie erfolgreich die entsprechende Ankündigung tatsächlich war, ist ohne rechtliche Bedeutung. Entscheidungstexte 4 Ob 51/95 Entscheidungstext OGH 13.06.199... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1fUWG §2 A4ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Ob eine Werbeankündigung geeignet ist, psychischen Kaufzwang auszuüben, ist eine Rechtsfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 51/95 Entscheidungstext OGH 13.06.1995 4 Ob 51/95 4 Ob 26/09s Entscheidungstext OGH 09.06.2009 4 Ob 26/09s ... mehr lesen...
Norm: UWG §9aZPO §364ZPO §503 Z4 E4c4ZPO §503 Z4 E4c7ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Eignung einer Zuwendung, zum Erwerb der Hauptware oder Hauptleistung anzulocken, ist auf Grund der Lebenserfahrung als Rechtsfrage zu lösen; wie erfolgreich die entsprechende Ankündigung tatsächlich war, ist ohne rechtliche Bedeutung. Entscheidungstexte 4 Ob 51/95 Entscheidungstext OGH 13.06.199... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1fUWG §2 A4ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Ob eine Werbeankündigung geeignet ist, psychischen Kaufzwang auszuüben, ist eine Rechtsfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 51/95 Entscheidungstext OGH 13.06.1995 4 Ob 51/95 4 Ob 26/09s Entscheidungstext OGH 09.06.2009 4 Ob 26/09s ... mehr lesen...
Norm: AUVB 1965 Art3 PktIII Z7AUVB 2004 Art18.8USVB 1989 Art17 Z8ZPO §503 E4c26
Rechtssatz: Ab welchem Alkoholisierungsgrad selbst bei einem Alkohol gut vertragenden Menschen der Tatbestand der "wesentlichen Beeinträchtigung" im Sinn des Art 17 Z 8 USVB jedenfalls als erfüllt anzusehen ist, ist eine Rechtsfrage, deren Beurteilung ebensowenig in die Kompetenz eines Sachverständigen fällt wie die Frage, ob ein bestimmter Alkoholisierungsgrad den ... mehr lesen...
Norm: HGB §346 AZPO §503 E4c22
Rechtssatz: Die für Handelsbräuche anerkannten Grundsätze, dass es bei der Frage ihrer Geltung und ihres Inhalts um Tatfragen gehe, sind auch für die "Regeln der Technik" und daraus abgeleitete Verkehrsauffassungen anzuwenden. Im Verfahren erster Instanz ist von der Partei, die sich auf eine aus Regeln der Technik abgeleitete Verkehrsauffassung beruft, diese zu behaupten und unter Beweis zu stellen. ... mehr lesen...