Norm: ZPO §273 Abs1ZPO §503 C6
Rechtssatz: Der Kläger macht zutreffend eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens geltend, wenn das Gericht zweiter Instanz übersehen hat, daß in bezug auf das behauptete angemessene Entgelt ein rechtlicher Feststellungsmangel vorliegt, welcher zur Folge hatte, daß die Festsetzung eines Betrages nach freier Überzeugung im Sinne des § 273 Abs 1 ZPO noch gar nicht erfolgen dürfte. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: IPRG §3IPRG §4IPRG §50ZPO §503 C1aZPO §503 C6
Rechtssatz: Die Annahme einer "Mangelhaftigkeit besonderer Art" (SZ 46/83) kann nach dem Inkrafttreten des IPR - Gesetzes mit 01.01.1979 (§ 50 IPRG) nur mehr eingeschränkt für unzureichende verfahrensrechtliche Erhebungsmaßnahmen zutreffen. Entscheidungstexte 8 Ob 27/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1994 8 Ob 27/93 ... mehr lesen...