Norm
ZPO §411 ERechtssatz
Die sachliche Erledigung einer verspäteten Berufung begründet wegen Verstoßes gegen die Rechtskraft des erstgerichtlichen Urteiles Nichtigkeit. Dies ist vom Obersten Gerichtshof aus Anlass einer rechtzeitigen und zulässigen Revision von Amts wegen wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062118Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018