RS OGH 1993/12/15 7Ob29/93, 7Ob264/07k, 7Ob92/19h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1993
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Norm

ZPO §502 Abs4 HI2
ZPO §502 Abs4 HIII5

Rechtssatz

Ob einzelne zu einer Bündelversicherung zusammengefasste Versicherungsverträge ein selbständiges rechtliches Schicksal haben, hängt nur von der konkreten Vertragsgestaltung in jedem Einzelfall ab, sodass keine erhebliche Rechtsfrage zur Beurteilung vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0042850

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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