Norm
ZPO §502 Abs4 HI2Rechtssatz
Ob einzelne zu einer Bündelversicherung zusammengefasste Versicherungsverträge ein selbständiges rechtliches Schicksal haben, hängt nur von der konkreten Vertragsgestaltung in jedem Einzelfall ab, sodass keine erhebliche Rechtsfrage zur Beurteilung vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0042850Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.04.2020