Norm: ASGG §77 Abs3ZPO §48ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: Auch der Kostenersatzanspruch des Versicherungsträgers nach § 77 Abs 3 ASGG setzt eine ordnungsgemäße Verzeichnung der begehrten Kosten voraus. Entscheidungstexte 6 Rs 48/21g Entscheidungstext OLG Graz 16.09.2021 6 Rs 48/21g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2021... mehr lesen...
Norm: ASGG §77 Abs3ZPO §54 Abs1ZPO §48
Rechtssatz: Das Nichterscheinen zu mehreren Untersuchungsterminen beim Sachverständigen trotz entsprechender und wiederholter Belehrungen ohne Entschuldigung verwirklicht den Tatbestand des § 77 Abs 3 ASGG. ln diesem Fall kann dem Kläger grundsätzlich der Ersatz der Kosten jener versäumten Termine, die er trotz Belehrung nicht wahrgenommen hat, nach Billigkeit auferlegt werden. Jede Kostenentscheidung, die... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist außer für Denisa noch für zwei am 8. 12. 2001 und am 8. 5. 1999 geborene Kinder gesetzlich sorgepflichtig und weiters teilweise für seine Ehegattin, die als Reinigungskraft ein Durchschnittsnettoeinkommen von 788 EUR monatlich bezieht. Der Vater hatte im Beobachtungszeitraum folgendes Einkommen: monatliches Durchschnitts- steuerpflichtige nettoeinkommen Bezüge 2005 ... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsvorgänger der Beklagten (künftig: Beklagte) beabsichtigte, sein Hotel umzubauen und zu erweitern. Er schloss deshalb mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin (im Folgenden: Klägerin) am 20. 4. 2000 einen Architektur- und Ingenieurvertrag, in dem sich die Klägerin zu Architektur- und Ingenieurleistungen - auch zur örtlichen Bauaufsicht - im vertraglich festgelegten Umfang für das Bauvorhaben verpflichtete. Das Honorar der Klägerin bemaß sich in Prozentsätzen der N... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch sowie Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Mag. Alfred P*****, 2. Mag. Ingeborg P*****, 3. Mag. Wilfried N*****, 4. Henrike N*****, 5. Walter H*****, 6. Dagmar H*****, 7. Johann S*****, 8. Margit S***... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Mieterin, die Beklagte Vermieterin eines Gebäudetrakts in der S*****gasse in G*****. Die Klägerin stellte das Bestandobjekt am 16. 3. 2007 an die Vermieterin zurück. Mit der am 27. 8. 2007 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten die Bezahlung von 236.588 EUR sA und führte dazu wörtlich aus: „Die klagende Partei hat im Mietobjekt zahlreiche Investitionen getätigt. Sie hat die Sanierung des Mietobjekts vorgenommen und ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Klaus T*****, vertreten durch Dr. Gerhard Rößler Rechtsanwalt KG in Zwettl, gegen die beklagte Partei (nunmehr) N***** AG, *****, vertreten durch Mag. Johann Juster, Rechtsanwalt in Zwettl, wegen 21.900 EUR sA, über die außerordentliche... mehr lesen...
Norm: ZPO §48ZPO §237 Abs3
Rechtssatz: Eine mögliche Kostenseparation nach § 48 ZPO hat nach Klagsrückziehung nicht mehr stattzufinden. Entscheidungstexte 40 R 29/08y Entscheidungstext LG für ZRS Wien 12.02.2008 40 R 29/08y Schlagworte Zurücknahme der Klage, keine Kostenseparation European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluss verpflichtete das Erstgericht die Klägerin, dem Beklagten die mit EUR 420,10 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. Dieser Saldo ergab sich aus dem Zuspruch von EUR 403,74 an die, die Aufkündigung zurückziehende Klägerin gem § 44 ZPO und von EUR 823,84 an den Beklagten gem § 237 Abs 3 ZPO. Mit dem angefochtenen Beschluss verpflichtete das Erstgericht die Klägerin, dem Beklagten die mit EUR 420,10 bestimmten Kosten des Verfahrens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei verkaufte der beklagten Partei am 7. August 1996 Aktien eines kroatischen Unternehmens. Letzteres wurde als eine von drei beklagten Parteien am 4. Juli 2003 vom Handelsgericht Zagreb, Kroatien (im Folgenden nur kroatisches Verfahren), zur Zahlung von 2,6 Mio USD an einen Dritten verurteilt; dass diese Entscheidung bereits rechtskräftig wäre, lässt sich dem Akt nicht entnehmen. Mit dem seit 23. Juni 2004 vollstreckbaren Schiedsspruch des inter... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bauunternehmerin begehrte mit ihrer Klage vom 10. 7. 1991 aufgrund einer Schlussrechnung über 8,804.666,50 S einen restlichen Werklohn von 169.587,44 S, aus vereinbarten Nachverrechnungen 32.718,26 S und 100.794,89 S, aus erteilten Zusatzaufträgen 7.355,52 S, 20.887,37 S und 37.092 S und schließlich laut einer Schlussrechnung vom 6. 2. 1990 1,608.562,24 S, zusammen 1,976.997,72 S. Der Betrag von 1,608.562,24 S wurde aus dem Titel durchgeführter Schadensbeheb... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 29. April 1993 erwarb die Klägerin eine Liegenschaft um den Kaufpreis von 500.000 ATS in der Absicht, auf dieser Liegenschaft einen Imbissstand zu führen und diese auch zum entgeltlichen Abstellen von Pkw zur Verfügung zu stellen. Dieses Grundstück war im Flächenwidmungsplan als Straßenbegleitgrün gewidmet. Mit ihrer am 21. Juni 2001 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin den Zuspruch des Ersatzes ihres zuletzt mit 37.063,15 EUR bezifferten Schad... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erbrachte für den Beklagten Werkleistungen, die nahezu (zu 98 %) beendet waren, aber infolge eines “Baustellenverbots” (bzw Rücktrittes vom Vertrag) durch den Beklagten, das nicht vor Ende August 1995 erfolgte, nicht völlig beendet werden konnten. Die Vorinstanzen gingen davon aus, dass die Entgeltforderung des Klägers fällig und nicht verjährt sei. Die am 16. 11. 1998 erhobene Klage sei rechtzeitig, weil die Verjährungsfrist frühestens mit Ablauf der im Vert... mehr lesen...
Begründung: Zum Schutz des Grundwassers werden in Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten unter die Hebebühnen Kassetten eingebaut, die das Eindringen von Öl in das Erdreich verhindern sollen. Dazu werden Stahlkassetten oder Kunststoffkassetten verwendet. Die in Deutschland ansässige Klägerin erzeugt und verkauft Autohebebühnen und Stahlkassetten. Die in Österreich ansässige Beklagte war Kundin der Klägerin und verkaufte selbst Kunststoffkassetten, die sie von der Nebenintervenientin bezo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner am 3. 2. 2000 beim Erstgericht eingelangten Klage die Zahlung von S 149.874,-- als (nicht aufgeschlüsseltes) Honorar für anwaltliche Beratungstätigkeit für die beklagte Partei ab Februar 1997. Er habe die beauftragten Leistungen ordnungsgemäß erbracht und seine Tätigkeit mit Honorarnote vom 12. 4. 1999 zuzüglich USt sowie Barauslagen in Rechnung gestellt. Nach Aufforderung des Erstgerichtes am 9. 5. 2000, das Klagebegehren binnen vier Woch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §48ZPO §142
Rechtssatz: Rechtsfolge einer derart ergänzungsbedürftigen Klage, deren Unvollständigkeit (hier: über Auftrag des Gerichtes) behoben wurde, ist nicht die fehlende Unterbrechungswirkung, sondern allenfalls eine Kostenseparation gemäß § 142 iVm § 48 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 286/99y Entscheidungstext OGH 13.07.2000 6 Ob 286/99y ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Rechtsanwalt vertrat den Beklagten in mehreren Verfahren betreffend dessen Mietwohnung. Das gegen den Beklagten geführte Kündigungsverfahren wurde am 23. 9. 1986 rechtskräftig erledigt. Im Räumungsstreit fand am 21. 4. 1987 die zwangsweise Räumung statt. Ein danach noch ergangener Beschluss, mit dem die Kosten der betreibenden Partei bestimmt wurden, ist seit 3. 11. 1987 rechtskräftig. In einem weiteren Verfahren vor einer Schlichtungsstelle des Wiener M... mehr lesen...
Rechtssatz: Erweist sich der Beitritt als Nebenintervenient als iSd §41 Abs1 ZPO unzweckmäßig, weil er nach seinem eigenen Vorbringen in keinem Rechtsverhältnis zur Hauptpartei steht, steht ihm auch im Falle des Obsiegens der Hauptpartei kein Kostenersatzanspruch zu. Er hat vielmehr dem Prozessgegner, der sich im Rechtsmittelverfahren gegen die ihm gegenüber dem Nebenintervenienten auferlegte Kostenersatzpflicht erfolgreich zur Wehr gesetzt hat, die Kosten des Rekurses zu ersetzen, weil in... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte die Beklagte (W*****) mit der
Begründung: auf Schadenersatz in Anspruch genommen, dass im Zuge von Rohrverlegungsarbeiten für die BEGAS ein Fernmeldekabel der Klägerin beschädigt worden sei. Die Arbeiten seien unter Anleitung der Beklagten durch einen Subunternehmer ausgeführt worden. Die Beklagte gestand in ihrer Klagebeantwortung zu, von der BEGAS mit der Rohrverlegung beauftragt worden zu sein, wobei sie mit dem Einpflügen des Kabels die spätere Nebe... mehr lesen...
Norm: ZPO §48ZPO §142
Rechtssatz: Vertragsanträge sind nicht zu honorieren. Entscheidungstexte 17 R 16/00y Entscheidungstext OLG Wien 20.03.2000 17 R 16/00y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2000:RW0000599 Im RIS seit 07.11.2011 Zuletzt aktualisiert am 07.11.... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §48ZPO §142ZPO §41 Abs1 F1
Rechtssatz: Die Kosten der pflegschaftsbehördlichen Grundierung einer Klage sind - soweit keine umfangreiche
Begründung: behauptet wird - nach TP 1 RAT 2 entlohnen. Vertagungsanträge und Fristerstreckungsanträge sind gemäß § 142 ZPO iVm § 48 ZPO nicht zu entlohnen, wenn deren Ursache in der Sphäre der obsiegenden Partei lag. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte fuhr am 13.2.1988 gegen 10.15 Uhr mit dem PKW Golf (W***** des Zweitbeklagten in der Siemensstraße Richtung Leopoldauer Platz, überquerte die ampelgeregelte Kreuzung mit der Ruthnergasse auf dem für Linksabbieger bestimmten Fahrstreifen geradeaus und stieß rund 54 m nach Ende des Kreuzungsbereichs auf der Höhe des Hauses Nr 70 gegen die von rechts nach links querende (am 29.4.1934 geborene) Klägerin. Mit rechtskräftigem Teilurteil vom 18.4.1... mehr lesen...
Norm: ZPO §48
Rechtssatz: Die hier genannten Vorgänge müssen bei oder nach Einleitung des Verfahrens eingetreten sein. Entscheidungstexte 2 Ob 535/95 Entscheidungstext OGH 27.02.1997 2 Ob 535/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106964 Dokumentnummer JJR_19970227_OGH0002_0020OB... mehr lesen...
Norm: ZPO §48ZPO §142
Rechtssatz: Kosten verursachende Zwischenfälle, die infolge eines der Parteien widerfahrenden Zufalls eintreten, genügen dafür (Kostenseparation wegen zweimaliger Erstreckung der Tagsatzung, weil die jeweils beantragten Zeugen zum Beweisthema nichts wußten). Entscheidungstexte 1 R 106/96a Entscheidungstext HG Wien 10.01.1997 1 R 106/96a ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die "M***** GmbH & Co KG", welche ihren Geschäftspartnern auch unter der Bezeichnung "Vi*****" geläufig war, hatte sich bis Anfang des Jahres 1991 mit der Organisation von Konzerttourneen befaßt. Ab Sommer 1991 hat diese Gesellschaft keine Verträge mehr geschlossen; im Firmenbuch scheint sie aber nach wie vor auf. Ihr Unternehmen wurde vom klagenden Verein als Rechtsnachfolger übernommen. Der Beklagte ist Veranstalter. Im Sommer 1987 wandte er sich an die ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei veranstaltete mit ihren Autobussen unter anderem auch eintägige Werbefahrten, für welche sie mit Postwurfsendungen warb. Mit der am 16. Oktober 1985 eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, Reiseveranstaltungen anzukündigen oder durchzuführen, bei denen durch das Fahren mit einer unzureichenden Anzahl an erforderlichen Lenkern die Gefahr der Überforderung und Übermüdung zufolge Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte mit der am 7.2.1979 beim Erstgericht eingelangten Klage aus dem Titel des Schadenersatzes den Betrag von S 200.000 s.A. und dehnte das Schadenersatzbegehren in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 3.7.1981 (AS 81) um S 2,089.484,52 samt 5 % Zinsen seit Klagstag aus. Zur
Begründung: brachte er vor, er habe sich im Jahre 1973 für einen Kredit der Firma Dr.Horst P*** Gesellschaft m.b.H.& Co KG in Salzburg beim Bankhaus R*** &... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §48ZPO §142
Rechtssatz: Für eine Unterbrechung der Verjährung ist nur das tatsächlich und eindeutig erhobene Klagebegehren zu berücksichtigen. Dabei wird der geltend gemachte Anspruch durch den Urteilsantrag umschrieben, der bei Geldschulden ziffernmäßig genau bestimmt sein muss. Entscheidungstexte 7 Ob 521/80 Entscheidungstext OGH 13.03.1980 7 Ob 521/80 ... mehr lesen...