Norm
ZPO §405 DIIIa5Rechtssatz
Eine von Amts wegen wahrzunehmende Nichtigkeit liegt im Fall der sachlichen Behandlung einer unzulässigen Aufrechungseinrede nicht vor, da eine solche nicht schwere wiegen kann als die Sachentscheidung über ein überhaupt nicht gestelltes Begehren, die gemäß § 405 ZPO von Amts wegen nicht aufzugreifen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0040992Dokumentnummer
JJR_19860624_OGH0002_0050OB00535_8600000_003