RS OGH 1986/6/24 5Ob535/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1986
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Norm

ZPO §405 DIIIa5
ZPO §477 C

Rechtssatz

Eine von Amts wegen wahrzunehmende Nichtigkeit liegt im Fall der sachlichen Behandlung einer unzulässigen Aufrechungseinrede nicht vor, da eine solche nicht schwere wiegen kann als die Sachentscheidung über ein überhaupt nicht gestelltes Begehren, die gemäß § 405 ZPO von Amts wegen nicht aufzugreifen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0040992

Dokumentnummer

JJR_19860624_OGH0002_0050OB00535_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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