Begründung: Der Antragsteller ist zur Hälfte, die beiden Antragsgegner sind je zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 2184 KG Meidling mit dem Haus Wien 12., Siebertgasse 4. Mit Vereinbarung vom 29.12.1983 und 23.1.1984 betrauten die Antragsgegner und die Rechtsvorgängerin des Antragstellers, Gertrude B***-T***, die ihren Liegenschaftsanteil dem Antragsteller mit Vertrag vom 20.8.1985 verkaufte, den Rechtsanwalt Dr. Alfred P*** mit der Verwaltung dieses Hauses vom 1.1.... mehr lesen...
Begründung: Die am 2.4.1987 in Granollers, Spanien, geborene Minderjährige ist die eheliche Tochter des Jose Ons R*** und der Elfriede Ons B***. Der Vater ist spanischer Staatsbürger, die Mutter österreichische Staatsbürgerin. Am 16.3.1988 stellte die österreichische Botschaft in Madrid für die Minderjährige einen österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis aus. Die Eltern haben mit der Minderjährigen bis zum 26.6.1988 gemeinsam in Granollers gewohnt. Ihre Ehe verlief zuletzt nic... mehr lesen...
Begründung: Die im Juni 1977 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 4.3.1988, 1 C 2/88, gemäß § 55 EheG rechtskräftig geschieden. Es wurde ausgesprochen, daß die Antragstellerin die Zerrüttung der Ehe verschuldet habe. Die Lebensgemeinschaft war Anfang 1986 mit dem Auszug der Antragstellerin aus der Ehewohnung beendet worden. Aus der Ehe entstammen zwei in den Jahren 1978 und 1980 geborene Kinder. Die Liegenschaft EZ 116 KG Kierli... mehr lesen...
Begründung: Elisabeth D*** ist am 23.5.1982 in Wien gestorben. Ihre letztwillige Verfügung vom 1.11.1980 enthält unter anderem nachstehende Anordnungen: ".....Ich hinterlasse meine voll ausbezahlte Eigentumswohnung zur lebenslangen Benützung meiner Freundin Frau Martha B***.....Nach ihrem Ableben übergeht das volle Eigentumsrecht wie Verfügungsrecht an die drei Kinder Paul, Ronald und Diana S***" (im folgenden auch: Geschwister S***)..... "Ich verfüge über meine Zweitwohnung, die ... mehr lesen...
Begründung: Iris F*** wurde am 21.9.1980 in St.Pölten als uneheliche Tochter der Marianne F*** geboren. Die Vaterschaft zu diesem Kind hat Werner A*** am 13.10.1980 vor dem Magistrat der Stadt St.Pölten-Jugendhilfe anerkannt. Die minderjährige Iris F*** wird durch ihre, vom Erstgericht mit Beschluß vom 17.11.1980 zum Vorstand bestellte Mutter (ON 2) betreut. Werner A*** verpflichtete sich zunächst mit Vereinbarung vom 13.10.1980 vor dem Magistrat der Stadt St.Pölten-Jugendhilfe ab... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des Scheidungsverfahrens gemäß § 55 a EheG vereinbarten die Eheleute L*** am 15.Oktober 1986, daß der Ehemann die Kreditverbindlichkeit bei der O*** S*** zu Konto-Nr. 851-0035/25 in seine alleinige Rückzahlungsverpflichtung übernehme, und daß er die Antragstellerin für den Fall einer Inanspruchnahme durch die Gläubiger schad- und klaglos halten werde. Die Antragstellerin beantragte daraufhin die Erlassung des Ausspruches, daß sie gegenüber der O*** S*** nur als... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben übereinstimmend dem Antragsteller, als außerehelichem Sohn des Antragsgegners, eine Heiratsausstattung von 150.000 S zugesprochen. Hiebei gingen sie von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Parteien sowie der Ehegattin des Antragstellers zum Zeitpunkt der Eheschließung und den Leistungen der Mutter des Antragstellers aus. Da übereinstimmende Entscheidungen der Vorinstanzen vorliegen, wäre ein weiteres Rechtsmittel des Antragsgegners gem... mehr lesen...
Begründung: Der am 28.November 1985 verstorbene Aldo Johann Z*** hinterließ ein Testament, in dem er seine Ehegattin Ernestine Z*** zur Alleinerbin einsetzte. Weiters hielt er fest, daß er seinem Sohn aus der Ehe mit Ernestine Z*** die ihm gehörende Hälfte der Liegenschaft EZ 769 KG St. Martin auf den Todesfall geschenkt habe, wobei diese Schenkung auf den Pflichtteil anzurechnen sei. Seiner Tochter aus erster Ehe, Britta DE P***, vermachte er Liegenschaftsanteile und hielt fest, ... mehr lesen...
Begründung: In ihrem am 24.1.1986 beim Vormundschaftsgericht eingelangten Antrag stellte Luzia T*** als Mutter und Vormund der mj. Amela T***, geboren am 30.9.1984, das Ersuchen, die vom Mündel wegen Tötung seines ae. Vaters gegen die Republik Österreich einzubringende Amtshaftungsklage (betreffend ein Rentenleistungsbegehren) im Sinne des angeschlossenen Klagsentwurfes vormundschaftsbehördlich zu genehmigen. Gleichzeitig verwies die Vormünderin auf die von ihr "dem gefertigten Re... mehr lesen...
Begründung: Die beiden pflegebefohlenen Mädchen stehen noch im vorschulpflichtigen Alter. Die Ehe ihrer Eltern wurde mit Gerichtsbeschluß vom 23. Oktober 1985 gemäß § 55 a EheG geschieden. In der darin getroffenen Vereinbarung verpflichtete sich der Vater, zum Unterhalt jedes der beiden Kinder ab 1. November 1985 einen monatlichen Betrag von S 1.610,-- zu zahlen. Bereits am 23. Mai 1985 war der am 20. Mai 1985 beim Jugendamt niederschriftlich aufgenommene Antrag der Mutter bei Geric... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i3GKG §2 Abs1ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §477 Abs2 Z3 D3ZPO §477 Abs3F
Rechtssatz: Verstöße gegen die Aufteilung der Geschäfte zwischen Gericht und Gerichtskommissär sind nicht in Analogie zum Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 3 ZPO zu behandeln, sie könnten nur in Analogie zu § 477 Abs 1 Z 2 ZPO gesehen werden. Eine auch gesetzwidrige Ersetzung der durch einen Notar als Gerichtskommissiär vorzunehmenden Amtshandlung durch ... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser ist am 4. April 1985 im 45. Lebensjahr gestorben. Er war ledig. Er hinterließ einen minderjährigen unehelichen Sohn. Mit dem Testament vom 13. Juni 1984 hatte er seinen Zwillingsbruder und seine beiden jüngeren Geschwister "zu gleichen Teilen als Universalerben" eingesetzt und seinen unehelichen Sohn ausdrücklich auf den Pflichtteil beschränkt. Die drei testamentarisch berufenen Geschwister gaben zu je einem Drittel des Nachlasses bedingte Erbserklärunge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i3GKG §2 Abs1ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §477 Abs2 Z3 D3ZPO §477 Abs3F
Rechtssatz: Verstöße gegen die Aufteilung der Geschäfte zwischen Gericht und Gerichtskommissär sind nicht in Analogie zum Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 3 ZPO zu behandeln, sie könnten nur in Analogie zu § 477 Abs 1 Z 2 ZPO gesehen werden. Eine auch gesetzwidrige Ersetzung der durch einen Notar als Gerichtskommissiär vorzunehmenden Amtshandlung durch ... mehr lesen...
Begründung: Sakarija A wurde am 29. Juli 1982 in Wien als unehelicher Sohn der Renate Margarete A geboren. Die Vaterschaft zu diesem Kind hat am 6. September 1982 vor einem Wiener Bezirksjugendamt der ägyptische Staatsangehörige Mohammed El Sayed Mohammed B anerkannt. Der mj. Sakarija A wird von seiner Mutter betreut. Am 6. April 1984 beantragte die Mutter, die über ihren Antrag zum Vormund ihres unehelichen Kindes bestellt worden war, vor dem Wiener Bezirksjugendamt, den Vater 'ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile, die am 3. August 1979 geschlossen worden war, wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 19. November 1982, 16 Cg 300/82, aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Am 10. Februar 1983 beantragte die Antragstellerin gemäß den §§ 81 ff. EheG: 1.) ihr die Hauptmietrechte an der ehelichen Wohnung in Fischamend, Haselriederstraße 14/2/12, welche bisher der Antragsgegner innehatte, zu übertragen, und den Antrag... mehr lesen...
Norm: AO §55bAO §55cZPO §477 Abs1 Z5 D5ZPO §477 Abs2
Rechtssatz: Der bloße Antrag des verspätet beigezogenen Vertreters auf Gewährung der Verfahrenshilfe bedeutet noch keine Genehmigung des bisherigen Verfahrens (hier: Sachwalter im Liquidationsausgleich). Entscheidungstexte 8 Ob 623/84 Entscheidungstext OGH 08.11.1984 8 Ob 623/84 ... mehr lesen...
Die beiden Kinder leben mit ihren Eltern im gemeinsamen Haushalt. Der Vater Ing. Peter S ist Berufschullehrer und außerdem als Autor bzw. Mitautor (Zeichner) von Lehrbüchern, Vortragender und Lehrlingsausbildner tätig; die Mutter Josefine S ist gleichfalls Lehrerin. Auf Antrag der Mutter verpflichtete das Erstgericht den Vater ab 29. 3. 1983 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 6 000 S zu Handen der Mutter und wies das Mehrbegehren von je 2 000 S ab. Es stellte fest, die Mutte... mehr lesen...
Norm: ZPO §6 Abs2ZPO §226 IZPO §477 Abs2 E
Rechtssatz: Eine Erklärung, ob ein Verfahren oder Rechtsmittel genehmigt wird oder nicht, kann den Zweck, unmittelbare Rechtswirkungen gegenüber dem Gericht und allenfalls gegenüber einer Gegenpartei zu erzeugen, nur erreichen, wenn sie unbedingt abgegeben wird. Eine derartige Erklärung bedingt abzugeben, ist unzulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 4/83 ... mehr lesen...
Begründung: Mit notariellen Gesellschaftsvertrag vom 17. Juni 1982 war die "Al*****" Handels***** gegründet und am 1. Juli 1982 in das Handelsregister eingetragen worden. In der Generalversammlung vom 16. Juli 1982 wurde der Firmenname im "Alpl*****" ***** gesellschaft mbH geändert und der geänderte Firmenwortlaut am 4. August 1982 in das Handelsregister eingetragen. Die beiden Eintragungsverfügungen bekämpfte die Al***** in Liquidation, *****, mit Rekursen. Rechtlic... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. 6. 1975 wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk als Amtsvormund des mj. Wolfgang M enthoben. Zum Vormund des Kindes wurde die uneheliche Mutter Rosalia S bestellt. Zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk gemäß § 198 ABGB zum besonderen Sachwalter bestellt. Mit Beschluß vom 2.5. 1980 wurden für die Zeit vom 1. 4. 1980 bis 31. 3. 1983 monatliche Unterhaltsvorschüsse von 1100 ... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 19. Dezember 1979, 1 Sch 265/79-2, einvernehmlich rechtskräftig geschieden. Die Eltern vereinbarten, daß die beiden Kinder Daniela, geboren 18. April 1975, und Günther, geboren 19. Juli 1977, bei der Mutter verbleiben. Diese Vereinbarung wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 21. März 1980 pflegschaftsbehördlich genehmigt. Es wurde ausgesprochen, daß gemäß § 177 ABGB alle aus den familienrechtliche... mehr lesen...
Am 10. Juni 1972 wurde in S Friedrich A als Lenker eines Motorrades bei einem Zusammenstoß mit dem von Wolfgang G gelenkten LKW getötet. Der erstbeklagte Gemeinschuldner Josef P ist Halter und die Zweitbeklagte Haftpflichtversicherer dieses LKW. Mit der am 16. Mai 1977 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin als Trägerin der gesetzlichen Pensionsversicherung gemäß § 332 ASVG vom Lenker Wolfgang G sowie von Josef P und von der Zweitbeklagten unter Einräumung eines Mitverschuldens ih... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i2B-VG Art83 Abs2JN §44ZPO §477 Abs2 Z2 D2
Rechtssatz: Da in den im § 44 Abs 1 JN angeführten Rechtsangelegenheiten (hier: Außerstreitsachen) nicht einmal die unheilbare Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes die Nichtigkeit des vor diesem Gericht durchgeführten Verfahrens begründet, kann diese Rechtsfolge, wie eine einfacher Größenschluß ergibt, umso weniger dann eintreten, wenn das Verfahren vor dem zuständigen Gerich... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i2B-VG Art83 Abs2JN §44ZPO §477 Abs2 Z2 D2
Rechtssatz: Da in den im § 44 Abs 1 JN angeführten Rechtsangelegenheiten (hier: Außerstreitsachen) nicht einmal die unheilbare Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes die Nichtigkeit des vor diesem Gericht durchgeführten Verfahrens begründet, kann diese Rechtsfolge, wie eine einfacher Größenschluß ergibt, umso weniger dann eintreten, wenn das Verfahren vor dem zuständigen Gerich... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z2 CAußStrG §16 BII2eZPO §477 Abs1 Z5 D5ZPO §477 Abs2 E
Rechtssatz: Anwendbarkeit des § 477 Abs 2 ZPO (nachträgliche Genehmigung der Prozeßführung, auch noch nach der Entscheidung) auch im Außerstreitverfahren. Entscheidungstexte 6 Ob 313/71 Entscheidungstext OGH 15.12.1971 6 Ob 313/71 1 Ob 819/81 Entscheidun... mehr lesen...
Die am 11. November 1949 verstorbene Rosa G. hinterließ eine letztwillige Verfügung, in der sie ihren Ehegatten Vinzenz G. zum Alleinerben eingesetzt hatte. Vinzenz G. verstarb am 5. Juni 1950, bis zu welchem Zeitpunkt er zum Nachlaß der Rosa G. keine Erbserklärung abgegeben hatte. Er hinterließ eine letztwillige Verfügung, laut der das ihm von seiner Gattin hinterlassene Vermögen zur Gänze auf eine "minderjährige Enkelin Stefanie G." übergeben sollte. Die beiden Nachlässe wurden geme... mehr lesen...
Die Ehe zwischen der Klägerin und dem Beklagten wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 23. Dezember 1966 geschieden. Im Zuge des Scheidungsverfahrens schlossen die Klägerin und der Beklagte am 23. Dezember 1966 einen Vergleich, dessen Vereinbarungen - soweit sie hier von Belang sind - lauten: Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin als Unterhaltsbetrag 33% seines Nettoeinkommens aus seinem Arbeits- oder Dienstverhältnis sowie 33% seines sonstigen wi... mehr lesen...
Der Kläger, Ernst M., war seit dem Jahr 1957 mit Elisabeth geb. P., verheiratet; am 8. November 1966 verübte diese Selbstmord. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens nach Elisabeth M. wurden zwei formgerechte eigenhändige Privattestamente kundgemacht. Das erste Testament ist mit 25. Jänner 1966 datiert und beginnt mit dem Satz: "Alleinerbe ist mein Mann - Architekt Ernst M. ...". Das zweite Testament wurde am 8. November 1966 unmittelbar vor dem Selbstmord errichtet und lautet: ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i2GOG §26ZPO §477 Abs2 Z2 D2d
Rechtssatz: Verletzung der Geschäftsverteilung im Außerstreitverfahren begründet keine Nullität im Sinne des § 16 AußStrG. Entscheidungstexte 5 Ob 325/66 Entscheidungstext OGH 15.12.1966 5 Ob 325/66 6 Ob 41/67 Entscheidungstext OGH 15.02.1967 6 Ob 41/67 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i2GOG §26ZPO §477 Abs2 Z2 D2d
Rechtssatz: Verletzung der Geschäftsverteilung im Außerstreitverfahren begründet keine Nullität im Sinne des § 16 AußStrG. Entscheidungstexte 5 Ob 325/66 Entscheidungstext OGH 15.12.1966 5 Ob 325/66 6 Ob 41/67 Entscheidungstext OGH 15.02.1967 6 Ob 41/67 ... mehr lesen...