Begründung: Mit Urteil vom 8. 2. 2010 erkannte das Erstgericht die Aufkündigung vom 16. 6. 2008 für rechtswirksam und verpflichtete die beklagte Partei zur geräumten Übergabe des Geschäftslokals Top Nr ***** im Hause ***** an die klagende Partei. Das Urteil wurde der beklagten Partei zu Handen des am Poststück als Obmann bezeichneten Dr. K***** N***** am 3. 3. 2010 durch postamtliche Hinterlegung zugestellt, wobei der Beginn der Abholfrist mit 4. 3. 2010 festgesetzt wurde. Nachdem D... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Erstgerichts wurde dem Beklagten am 5. Jänner 2010 zugestellt. Das Berufungsgericht wies die am Donnerstag, den 4. Februar 2010 (ERV) eingebrachte Berufung des Beklagten als verspätet zurück. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Rekurs des Beklagten ist zulässig (§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO), aber nicht berechtigt. Wird ein Urteil während der verhandlungsfreien Zeit zwischen 24. Dezember und 6. Jänner zugestellt und handelt es sich -... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erika Elisabeth E*****, vertreten durch Dr. Susanne Pertl, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Jörg K*****, vertreten durch Siemer-Siegl-Füreder & Partner Rechtsanwälte in Wien, wegen 53.000 E... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht änderte den Beschluss des Erstgerichts, mit dem dem Kläger die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts bewilligt worden war, dahin ab, dass der Verfahrenshilfeantrag wegen mutwilliger Prozessführung abgewiesen wurde. Diese Entscheidung wurde gemeinsam mit der - nun angefochtenen - Sachentscheidung, mit der der Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil nicht Folge gegeben wurde, ausgefertigt und dem Prozessvertrete... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 23. August 2002 verstorbenen Dr. Ida M*****, zuletzt *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Mag. Erik M*****, nunmehr vertreten durch Dr. Herbert Schrittesser, Rechtsanwalt in Mödling,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG handelt, wer als Mitbewerber bewusst in den gesetzlichen Vorbehaltsbereich einer fremden Gewerbeberechtigung eingreift, um so im Wettbewerb einen Vorsprung gegenüber seinen gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen (stRsp ua ÖBl 1990, 7 - Rupertitag; ÖBl 1991, 67 - Bankfeiertag; ÖBl 1992, 120 - Plakatkampagne; ÖBl 1994, 17 - Contact; ÖBl 1994, 213 - Haushaltsübliche Reinigungsarbeiten; ÖB... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte dem Kläger 130.000 S (= 9.447,47 EUR) samt 4 % Zinsen seit 15. 7. 1991 zu und wies das Mehrbegehren von 220.000 S (= 15.988,02 EUR) samt 4 % Zinsen seit 15. 7. 1991 sowie einen weiteren Zinsenanspruch ab. Das Gericht zweiter Instanz gab nur der Berufung des Klägers teilweise Folge. Es änderte das Ersturteil dahin ab, dass es dem Kläger im Ergebnis 13.807,84 EUR samt 4 % Zinsen seit 16. 7. 1991 zuerkannte und das Klagemehrbegehren von 11.627,65 ... mehr lesen...
Begründung: Die angefochtene Entscheidung wurde zunächst am 11. April 2000 der Klagevertreterin an der Adresse des ehemaligen Klagevertreters Dr. Herbert Schaller in Traiskirchen zugestellt. Nach dessen Mitteilung (ON 55), er vertrete die Kläger mit Ablauf des 31. 12. 1994 nicht mehr, das irrtümlich von ihm übernommene Berufungsurteil sei in Verstoß geraten, erfolgte am 21. 4. 2000 eine neuerliche Zustellung an die Klagevertreterin an deren Wiener Adresse. Rechtl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Berufungsgericht die von der beklagten Partei gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Zell am See vom 3. 4. 1998, GZ 2 C 652/96-13, erhobene Berufung, als verspätet zurückgewiesen, weil das bekämpfte Ersturteil den Rechtsvertretern der beklagten Partei am 10. 4. 1998 (Karfreitag) zugestellt, die dagegen erhobene Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist am 8. 5. 1998 nämlich am 11. ... mehr lesen...
Begründung: Am 24.6.1997 wurde eine Ausfertigung des klageabweisenden Urteils des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 22.8.1996, 7 Cgs 167/94p-27, und des Bescheides des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 17.6.1997 über die Bestellung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe dem für den Kläger bestellten Verfahrenshelfer zugestellt. Dessen Substitutin adressierte die Berufung gegen das Ersturteil direkt an das Berufungsgericht und gab sie am 21.7.1997 zur P... mehr lesen...
Begründung: Der den Antrag des Klägers auf Leistung einer Versehrtenrente für die Folgen einer Berufskrankheit ablehnende Bescheid der beklagten Partei wurde dem Kläger am 19.3.1997 (einem Mittwoch) im Wege der Ersatzzustellung zugestellt. Das Erstgericht wies die gegen diesen Bescheid am 17.4.1997 (einem Donnerstag) zu Protokoll gegebene Klage als verspätet zurück, weil die unerstreckbare Klagefrist von vier Wochen am 16.4.1997 geendet habe. Das Rekursgericht gab dem Rekurs... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 13.Dezember 1996 in Anwesenheit der Parteien das dem Klagebegehren auf Rechnungslegung stattgebende Urteil verkündet. Eine Anmeldung der Berufung unterblieb. Die schriftliche Ausfertigung des Urteils wurde beiden Parteien am 27.Jänner 1997 zugestellt. Mit dem am 10.Februar 1997 zur Post gegebenen Schriftsatz beantragte der Beklagte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Norm: ZPO §64 Abs2ZPO §125ZPO §222 Abs1ZPO §225 Abs1ZPO §464 Abs2
Rechtssatz: Die Frist wird in ihrem Ablauf gehemmt, die Zustellung gilt aber sehr wohl als in den Gerichtsferien vollzogen. Es besteht keinerlei Grundlage dafür, erst den ersten Tag nach den Gerichtsferien, als den Tag der Zustellung zu behandeln, von dem an (§ 464 Abs 2 ZPO) die Frist nach § 125 ZPO zu berechnen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §461 Abs2ZPO §464 Abs1ZPO §464 Abs2
Rechtssatz: Die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Anmeldung einer Berufung hat zur Folge, daß die Berufungsanmeldung als rechtzeitig anzusehen ist, sie hat aber keinen Einfluß auf den Beginn der Frist zur Erhebung der Berufung. Entscheidungstexte 1 Ob 531/93 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 ... mehr lesen...
Begründung: In Anwesenheit beider Parteien verkündete das Erstgericht am 12. Oktober 1992 das Urteil, wonach die Ehe der Streitteile wegen Verschuldens beider Ehegatten geschieden wurde. Beide Parteien ersuchten um Zustellung einer Ausfertigung dieses Urteils an ihre Rechtsvertreter (GZ 1 C 30/92-13). Die schriftliche Ausfertigung des Urteils wurde beiden Parteien am 22. Oktober 1992 zugestellt (AS 73). Mit Schriftsatz vom 5.11.1992 beantragte die Beklagte die Wiedereinsetzung in ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit dem Urteil vom 30.12.1991 statt. Das Urteil wurde dem Vertreter der beklagten Partei am Montag, den 27.1.1992 zugestellt. Am Dienstag, den 25.2.1992 gab der Vertreter der beklagten Partei die auch mit diesem Tag datierte Berufung zur Post. Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht wies die Berufung wegen Verspätung zurück. Es führte aus, gemäß § 464 Abs 1 ZPO betrage die Berufungsfrist vier Wochen.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Angst als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitgeber Dr. Christian Kleemann und Robert Letz in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Rosina S*****, vertreten durch DDr. Gunter Peyrl, Rechtsanwalt in Freistadt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sowohl die Rechtsansicht, daß die Kenntnis des Inhaltes einer Entscheidung die Zustellung nicht ersetzt (3 Ob 136,137/88, 8 Ob 559/87 ua), als auch die Rechtsansicht, Voraussetzung für den Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist sei eine rechtswirksame Zustellung (RZ 1984/26 ua) entsprechen der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes. Anmerkung E16640 European Case L... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht wies die am 11. Dezember 1987 zur Post gegebene Berufung des Klägers gegen das Ersturteil, das dem Klagevertreter am 12. November 1987 zugestellt worden war, als verspätet zurück. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluß gerichtete Rekurs des Klägers ist nicht berechtigt. Wie der Oberste Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, beginnt die Berufungsfrist gemäß § 464 Abs. 2 ZPO mit dem Tag der Zustellung der ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 16. August 1984, 14 a Cg 487/83-13, aus dem Verschulden des Klägers (dieses Verfahrens) geschieden. Der Kläger wurde verpflichtet, der Beklagten einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 2.804,66 zu bezahlen. Das Erstgericht sprach mit Urteil vom 8. Juli 1987 (ON 14) aus, daß der Kläger schuldig ist, in Abänderung des mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 16. August 1984, 14 a Cg 487/83-13, ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 24. Oktober 1953 die Ehe geschlossen, sie leben seit dem Jahre 1962 getrennt. Der Beklagte leistete der Klägerin seither freiwillig einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 1.000,---. Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, ihr einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 4.000,-- zu bezahlen. Sie begründete das Unterhaltsbegehren damit, daß sie nach einem Unfall und im Hinblick auf ihr Alter von 59 Jahren arbeitsunfähig sei. Eine... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ am 9.4.1987 gegen die verpflichtete Partei einen Wechselzahlungsauftrag über 100.000,-- S sA. Mit Beschluß vom 27.4.1987 wies es den Antrag der betreibenden Partei, ihr auf Grund dieses Wechselzahlungsauftrages zur Sicherung der Forderung von 100.000,-- S sA. die Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung von Gegenständen des beweglichen Vermögens zu bewilligen, ab. Über die Zustellung dieses Beschlusses befinden sich im Akt zwei Rückscheine. Na... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 24.10.1980 wurde zu Sa 19/80 über das Vermögen der unter HRB 1825 im Handelsregister des Landesgerichtes Innsbruck protokollierten Firma "F*** K*** S*** Gesellschaft mbH" das Ausgleichsverfahren eröffnet und der Kläger zum Ausgleichsverwalter bestellt. Über Antrag der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluß des gleichen Gerichtes vom 17.12.1980 zu S 98/80 über das Vermögen der genannten Firma der Anschlußkonkurs eröffnet und ... mehr lesen...
Begründung: Das von der Klägerin erhobene Feststellungs- und Herausgabebegehren wurde in beiden Vorinstanzen abgewiesen. Die Entscheidung der zweiten Instanz wurde laut Zustellausweis dem Vertreter der Klägerin am 10.Juli 1984 zugestellt. Die Revision weist die Eingangsstampiglie des Erstgerichtes mit dem Datum 19. September 1984 und den Vermerk "Briefumschlag", nicht aber einen Vermerk über eine Postaufgabe oder eine persönliche Überreichung auf. Die Revision wurde, wie sich aus ... mehr lesen...
Norm: ZPO §125ZPO §464 Abs2 IZPO §464 Abs3 IIZPO §505 Abs2
Rechtssatz: § 125 ZPO enthält für nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen keine Regelung über den Beginn, sondern nur über den Ablauf der Frist und sagt nichts darüber aus, ob der Tag, mit dem die Frist beginnt, mitzuzählen ist. Für den Beginn der Berufungsfrist ist die Aussage aber im § 464 Abs 2 ZPO enthalten: Sie beginnt am Tag der Zustellung der schriftlichen Ausfertigun... mehr lesen...