Norm: AußStrG §11 Abs1 AAußStrG §24 Abs1GBG §81 Abs1ZPO §87ZPO §464 Abs2 IZPO §505 Abs2ZPO §521 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist ist, dass die Zustellung rechtswirksam war; eine mangelhafte Zustellung setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Gang (JBl 1970,263) Entscheidungstexte 5 Ob 756/80 Entscheidungstext OGH 07.07.1981 5 Ob 756/80 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht den von der Verpflichteten gegen den Beschluss des Erstgerichtes vom 6. Februar 1976, E 25/75-21, erhobenen Rekurs als verspätet zurück. Die Ausfertigung dieses Zurückweisungsbeschlusses wurde der Verpflichteten am 12. April 1976 zugestellt. Die Verpflichtete erhob gegen den Zurückweisungsbeschluss in einem an das Rekursgericht adressierten und an dieses gerichteten, anw... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §78KO §139ZPO §108ZPO §402 Abs1ZPO §464 Abs2
Rechtssatz: Ist der Beklagte im Konkurs, sind ein gegen ihn gefälltes Versäumungsurteil und dessen Zustellung an ihn nichtig. Auch nach Konkursaufhebung beginnt die Rechtsmittelfrist nicht zu laufen. Entscheidungstexte 8 Ob 301/68 Entscheidungstext OGH 14.01.1969 8 Ob 301/68 Veröff: EvBl 1969/262 S 396 = SZ 42/4 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Zweitbeklagten mit Versäumungsurteil vom 25. Juni 1968 zur Zahlung des Betrages von 10.342 S samt Anhang zur ungeteilten Hand mit dem Erstbeklagten, gegen den bereits am 7. Mai 1968 ein Versäumungsurteil ergangen war, verurteilt. Das Berufungsgericht hat mit Beschluß vom 23. Oktober 1968 die Berufung des Zweitbeklagten gegen das Versäumungsurteil als verspätet zurückgewiesen, da dem Zweitbeklagten das Versäumungsurteil bereits am 26. Juni 1968 zugestellt und ... mehr lesen...
Das Erstgericht schied die am 11. Juli 1957 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem Verschulden der Beklagten und sprach aus, daß den Kläger ein Mitverschulden treffe. Die Beklagte war in dem Rechtsstreit zuerst durch die Rechtsanwälte Dr. B. und Dr. R. vertreten (Vollmacht vom 30. März 1966). Ein Widerruf dieser Bevollmächtigung wurde dem Gericht niemals schriftlich angezeigt. Wohl aber erschien zur Streitverhandlung am 19. September 1966 der Rechtsanwalt Dr. Th., legte eine Vollm... mehr lesen...
Norm: ZPO §464 Abs2 I
Rechtssatz: Für den Lauf der Rechtsmittelfrist kommt nur die Zustellung, nicht Akteneinsicht in Frage. Entscheidungstexte 3 Ob 96/53 Entscheidungstext OGH 18.02.1953 3 Ob 96/53 1 Ob 214/55 Entscheidungstext OGH 06.04.1955 1 Ob 214/55 Beisatz: Auch für den Staatsanwalt. (T1) ... mehr lesen...