Norm: ZPO §381ZPO §460 Z1
Rechtssatz: Das Ausbleiben einer zu ihrer Vernehmung geladenen Partei ist auch im Scheidungsverfahren gemäß § 381 ZPO zu würdigen. Das Erscheinen der Parteien ist nur in Ausnahmefällen nach § 87 GOG durchzusetzen, etwa bei der amtswegigen Prüfung der Prozeßfähigkeit. Die Regelung des § 460 Z 1 ZPO ist vornehmlich auf die in § 460 Z 4 ZPO genannten Verfahren beschränkt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §381ZPO §460 Z1
Rechtssatz: Das Ausbleiben einer zu ihrer Vernehmung geladenen Partei ist auch im Scheidungsverfahren gemäß § 381 ZPO zu würdigen. Das Erscheinen der Parteien ist nur in Ausnahmefällen nach § 87 GOG durchzusetzen, etwa bei der amtswegigen Prüfung der Prozeßfähigkeit. Die Regelung des § 460 Z 1 ZPO ist vornehmlich auf die in § 460 Z 4 ZPO genannten Verfahren beschränkt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erhob als Eigentümerin des Hauses ***** in ***** Wien gegen den Beklagten die Klage auf Räumung der Liegenschaft und auf Mietzinszahlung. Sie habe dem Beklagten die ganze Liegenschaft zur gewerblichen Untervermietung, also zu Geschäftszwecken zum wertgesicherten Hauptmietzins von S 70.000,-- zuzüglich Betriebskosten vermietet. Der Beklagte sei mit der Zahlung des Mietzinses für Jänner 1982 in Verzug und lasse durch seine Untermieter Müll in den In... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z5ZPO §521a
Rechtssatz: Die Erweiterung der Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens auf andere als die in § 521a ZPO ausdrücklich geregelten Sachverhalte wird als zulässig erachtet, wenn es sich um Beschlüsse handelt, die über die Zulässigkeit des Verfahrens absprechen. Es ist daher konsequent, auch im Falle der Entscheidung über einen Antrag nach § 460 Z 5 ZPO ein zweiseitiges Rekursverfahren für erforderlich. ... mehr lesen...
Begründung: Das Verfahren über die am 27.9.1985 vom Kläger, vertreten durch dessen Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Maximilian Ganzert, dieser damals vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Walter Holme, eingebrachte Klage auf Nichtigerklärung (in eventu Aufhebung oder Scheidung) seiner mit der Beklagten geschlossenen Ehe befindet sich nach Aufhebung des seinerzeitigen erstgerichtlichen Urteiles (ON 79) durch das Berufungsgericht (ON 93) im zweiten Rechtsgang. Zur Tagsatzung zur (fortgesetzte... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z5
Rechtssatz: Schon Lehre und Rechtsprechung zu § 79 Abs 1 der 1.DVEheG der inhaltsgleich durch § 460 Z 5 ZPO idF der ZVN 1983 abgelöst wurde, hatten die Säumnisfolgen auf das Ausbleiben von der ersten zur mündlichen Streitverhandlung anberaumten Tagsatzung beschränkt, nicht aber auf das Ausbleiben von einer zur Fortsetzung der mündlichen Streitverhandlung anberaumten Tagsatzung bezogen. Keine Schlechterstellung des säumigen Ehe... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z5ZPO §521a
Rechtssatz: Die Erweiterung der Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens auf andere als die in § 521a ZPO ausdrücklich geregelten Sachverhalte wird als zulässig erachtet, wenn es sich um Beschlüsse handelt, die über die Zulässigkeit des Verfahrens absprechen. Es ist daher konsequent, auch im Falle der Entscheidung über einen Antrag nach § 460 Z 5 ZPO ein zweiseitiges Rekursverfahren für erforderlich. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z5
Rechtssatz: Schon Lehre und Rechtsprechung zu § 79 Abs 1 der 1.DVEheG der inhaltsgleich durch § 460 Z 5 ZPO idF der ZVN 1983 abgelöst wurde, hatten die Säumnisfolgen auf das Ausbleiben von der ersten zur mündlichen Streitverhandlung anberaumten Tagsatzung beschränkt, nicht aber auf das Ausbleiben von einer zur Fortsetzung der mündlichen Streitverhandlung anberaumten Tagsatzung bezogen. Keine Schlechterstellung des säumigen Ehe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 9. Oktober 1980 die Ehe geschlossen. Für den damals 31 Jahre alten Mann handelte es sich um die erste, für die um vier Jahre ältere Frau um die dritte Eheschließung. Bereits wenige Wochen nach der Eheschließung zog der Mann Mitte November 1980 aus der Wohnung der Frau fort. Seither ist die eheliche Gemeinschaft der Streitteile aufgehoben. Ihrer Verbindung entstammen keine Kinder. Am 3. April 1986 stellte der Mann klageweise ein auf § 5... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z1
Rechtssatz: Eine Vorgangsweise nach § 87 GOG ist im wesentlichen auf die in Z 4 genannten Verfahren beschränkt und im streitigen Scheidungsverfahren nur dort anwendbar, so das persönliche Erscheinen einer Partei zur Klärung amtswegig zu ermittelnder Umstände (zB Prozeßfähigkeit, andere Prozeßvoraussetzungen, Statusfragen im Zusammenhang mit einer kollisionsrechtlichen Anknüpfung) als erforderlich angesehen wird, nicht aber zur... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z1
Rechtssatz: Eine Vorgangsweise nach § 87 GOG ist im wesentlichen auf die in Z 4 genannten Verfahren beschränkt und im streitigen Scheidungsverfahren nur dort anwendbar, so das persönliche Erscheinen einer Partei zur Klärung amtswegig zu ermittelnder Umstände (zB Prozeßfähigkeit, andere Prozeßvoraussetzungen, Statusfragen im Zusammenhang mit einer kollisionsrechtlichen Anknüpfung) als erforderlich angesehen wird, nicht aber zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 27.August 1985 eingebrachten Klage begehrt der Kläger die Scheidung seiner am 24.August 1973 geschlossenen Ehe mit der Beklagten aus deren Verschulden mit der
Begründung: , er habe nach seinem im April 1985 über Wunsch der Beklagten erfolgten Auszug aus der gemeinsamen Ehewohnung in Erfahrung gebracht, daß die Beklagte ehewidrige Beziehungen zu Johann V*** unterhalte, die Beiden einen schädlichen Einfluß auf die ehelichen Kinder der Streitteile ausübt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 24.Juni 1970 vor dem Standesamt Wien-Innere Stadt-Mariahilf die Ehe geschlossen. Es handelte sich bei beiden Ehegatten um die erste Ehe. Dieser entstammen die Kinder Georg, geboren am 17.Mai 1970, Herwig, geboren am 7.März 1973 und Johanna, geboren am 30.November 1975. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Ehegatten, die beide österreichische Staatsbürger sind, war Friesach. Mit der am 3.4.1984 eingebrachten Klage begehrte der Kläger die ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 3. November 1980, 3 Cg 122/80-14, wurde die Ehe der Beklagten und des Helmut N*** aus dem Alleinverschulden des Ehemannes geschieden. Am 12. Februar 1986 bestellte das Bezirksgericht Linz für Helmut N*** wegen organischer Demenz und paranoider, sich auf die Beklagte beziehender Wahnvorstellungen eine Sachwalterin für den Umgang mit Ämtern und Behörden, für finanzielle Angelegenheiten und für alle Angelegenheiten, die das... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z8
Rechtssatz: Wurde die Ehe im Vorprozeß aufgelöst und stirbt ein Ehepartner während des Aufhebungsverfahrens, dann ist in sinngemäßer Anwendung des § 460 Z 8 ZPO der Nichtigkeitsprozeß oder Wiederaufnahmsprozeß "einzustellen"; er kann nur wegen der Kosten fortgesetzt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 602/88 Entscheidungstext OGH 15.11.1988 4 Ob 602/88 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z8
Rechtssatz: Wurde die Ehe im Vorprozeß aufgelöst und stirbt ein Ehepartner während des Aufhebungsverfahrens, dann ist in sinngemäßer Anwendung des § 460 Z 8 ZPO der Nichtigkeitsprozeß oder Wiederaufnahmsprozeß "einzustellen"; er kann nur wegen der Kosten fortgesetzt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 602/88 Entscheidungstext OGH 15.11.1988 4 Ob 602/88 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §321ZPO §339 Abs1ZPO §380 Abs1ZPO §380 Abs3ZPO §460 Z1
Rechtssatz: Selbst eine aussagewillige Partei hat das Recht des § 321 ZPO auf Verweigerung der Beantwortung einzelner Fragen (mit Ausnahme des § 380 Abs 1, zweiter Satz, ZPO), sei die Aussage beeidet oder unbeeidet. Demnach ist auch die aussagewillige Partei zwingend wie ein Zeuge über das Recht der Verweigerung nach § 321 ZPO (mit Ausnahme des Abs 1 Z 2) zu belehren. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §321ZPO §339 Abs1ZPO §380 Abs1ZPO §380 Abs3ZPO §460 Z1
Rechtssatz: Selbst eine aussagewillige Partei hat das Recht des § 321 ZPO auf Verweigerung der Beantwortung einzelner Fragen (mit Ausnahme des § 380 Abs 1, zweiter Satz, ZPO), sei die Aussage beeidet oder unbeeidet. Demnach ist auch die aussagewillige Partei zwingend wie ein Zeuge über das Recht der Verweigerung nach § 321 ZPO (mit Ausnahme des Abs 1 Z 2) zu belehren. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 9. August 1985 die Ehe geschlossen. Sie sind österreichische Staatsangehörige. Es handelt sich um ihre erste Ehe. Der Ehe entstammt ein am 7. Oktober 1986 geborenes Kind. Die Klägerin begehrt mit der am 25. März 1987 eingebrachten Klage die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Der Beklagte habe sie nach der Eheschließung aus nichtigen Gründen geohrfeigt oder mit Boxhieben traktiert. Er sei rechthaberisch und uneinsichti... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 11.Juni 1949 vor dem Standesamt Hohenems geschlossene Ehe wurde vom Landesgericht Feldkirch mit Urteil vom 2. Dezember 1985 aus beiderseitigem Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammt ein Sohn, ein weiterer vorehelicher Sohn wurde durch die Ehe legitimiert. Beide Söhne sind längst volljährig. Anläßlich der Scheidung verpflichtete sich der Antragsgegner zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von S 3.000 an die Antragstellerin. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem Beklagten wurde die Scheidungsklage seiner im gleichen Haus lebenden Ehefrau, in der ihm mit konkreten Behauptungen schwere Eheverfehlungen durch Lieb- und Interesselosigkeit gegenüber der Klägerin und den beiden ehelichen Kindern vorgeworfen wurden und die Ehescheidung aus seinem Verschulden begehrt wurde, am 30.September 1987 eigenhändig zugestellt; dem Zustellstück war auch die Vorladung zum Sühneversuch (ZP-Form 112) und zur Parteienvernehmung (ZP-Form... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben die zwischen den Streitteilen am 5. August 1973 geschlossene Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Der Beklagte hat das erstgerichtliche Urteil nur wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens angefochten, weil er nicht als Partei vernommen worden ist. Das Berufungsgericht hat die Mängelrüge für nicht berechtigt erachtet. Rechtliche Beurteilung Gegenstand der Revision des Beklagten, die Mangelhaftigkeit... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem mit Klage und Widerklage gestellten Scheidungsbegehren der Streitteile stattgegeben, die Ehe aus beiderseitigem Verschulden geschieden und ausgesprochen, daß das Verschulden des Beklagten und Widerklägers überwiege. Es erkannte der Klägerin ab Rechtskraft des Scheidungsurteiles einen monatlichen Unterhaltsbeitrag des Beklagten von S 2.500,- zu. Der gegen das erstgerichtliche Urteil vom Beklagten erhobenen Berufung wurde nicht, dagegen jener der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z10ZPO §464 IZPO §521ZPO §521aAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1AußStrG 2005 §94 Abs3MRG §37 Abs3 Z15
Rechtssatz: Sämtliche in einem einheitlichen Erkenntnis zusammengefassten Entscheidungen können innerhalb der jeweils zur Verfügung stehenden längeren Rechtsmittelfrist angefochten werden (Beschluss über Richtigstellung der Parteienbezeichnung und Aufhebungsbeschluss gemäß § 519 Abs 1 Z 3 ZPO). Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z10ZPO §464 IZPO §521ZPO §521aAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1AußStrG 2005 §94 Abs3MRG §37 Abs3 Z15
Rechtssatz: Sämtliche in einem einheitlichen Erkenntnis zusammengefassten Entscheidungen können innerhalb der jeweils zur Verfügung stehenden längeren Rechtsmittelfrist angefochten werden (Beschluss über Richtigstellung der Parteienbezeichnung und Aufhebungsbeschluss gemäß § 519 Abs 1 Z 3 ZPO). Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z10
Rechtssatz: Feststellung durch deklarativen Beschluß, daß die Scheidungsklage mit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses als zurückgenommen gilt. Entscheidungstexte 3 Ob 550/86 Entscheidungstext OGH 24.02.1988 3 Ob 550/86 6 Ob 80/06t Entscheidungstext OGH 24.05.2006 6 Ob 80/06t Vgl; Bei... mehr lesen...