RS OGH 1996/3/27 4R256/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1996
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Norm

ZPO §45

Rechtssatz

Eine analoge Anwendung des § 45 ZPO auf die Kosten des Klägers ist nicht zulässig; die Ausführungen M. Bydlinskis bieten keinen Anlaß, von dieser Ansicht abzugehen.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 3 R 49/03b. Diese ist nunmehr unter RW0000581 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000097

Im RIS seit

04.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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