Norm
ZPO §45Rechtssatz
Eine analoge Anwendung des § 45 ZPO auf die Kosten des Klägers ist nicht zulässig; die Ausführungen M. Bydlinskis bieten keinen Anlaß, von dieser Ansicht abzugehen.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 3 R 49/03b. Diese ist nunmehr unter RW0000581 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000097Im RIS seit
04.11.2011Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011