Norm: ABGB §97ZPO §442ZPO §460ZPO §500 IIA1
Rechtssatz: Streitigkeiten über einen Anspruch nach § 97 ABGB sind auch dann als nicht rein vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis anzusehen, wenn das Leistungsbegehren auf Geld lautet. Ein Versäumungsurteil ist daher nicht zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 198/14t Entscheidungstext OGH 16.12.2014 4 Ob 198/14t ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der am 16. 11. 2009 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage von den beklagten Parteien ua Trauerschmerzengeld in Höhe von 7.000 EUR. Dazu brachte sie vor, Alleinerbin nach dem bei einem Verkehrsunfall getöteten Franz L***** zu sein. Das Alleinverschulden an dem Unfall treffe die Erstbeklagte. Die beklagten Parteien erhoben gegen den am 18. 11. 2009 erlassenen Zahlungsbefehl fristgerecht Einspruch. Darin stellten sie zwar ihre „grundsätzliche Ha... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten in ihrer Hypothekarklage 290.000 EUR sA. Die Klage mit dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung wurde dem Beklagten am 2. 4. 2008 durch Hinterlegung zugestellt (Beginn der Abholfrist 2. 4. 2008). Mit einem am 2. 5. 2008 zur Post gegebenen Antrag mit Vermögensbekenntnis beantragte der Beklagte die Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Auf Antrag der klagenden Partei erließ das Erstgericht am 26. 5. 2008 ein k... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Wolfgang S*****, vertreten durch Dr. Heinz Stöger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Gabriele K*****, vertreten durch Mag. Christian ... mehr lesen...
Norm: ZPO idF vor UVN 2004 §442ZPO §391 AZPO §398 Abs1
Rechtssatz: Die Verlagerung der Regelung des § 442 Abs 2 ZPO idF vor ZVN 2004 in den § 398 Abs 1 idF ZVN 2004 sollte zu keiner Änderung bei deren Anwendung im bezirksgerichtlichen Verfahren führen. Hinsichtlich des - von neuem Vorbringen - nicht betroffenen Teils (zB hinsichtlich des ursprünglichen Klagsbetrags bei mündlicher Klagsausdehnung) ist somit die sofortige Fällung eines (Teil-)Ver... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bewilligte der betreibenden Partei in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung Exekution zur Sicherstellung nach § 371 Z 1 EO auf Grund eines Versäumungsurteils, gegen das die verpflichtete Partei I. Berufung, II. (Antrag auf) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, III. Widerspruch eingebracht hatte. Das Gericht zweiter Instanz bewilligte der betreibenden Partei in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung Exekution zur Sicherstellun... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten haben gemeinsam als Mieter von der Klägerin als Vermieterin das im Büro- und Geschäftsgebäude S*****, befindliche Geschäftslokal top Nr 17 im Gesamtausmaß von 108 m² sowie die Garage N (Tiefgarage), bestehend aus zwei Abstellplätzen mit den Nummern 374 und 375 sowie den Tiefgaragenstellplatz top Nr G 313, jeweils EZ *****, Grundbuch ***** F***** gemietet. Das monatliche Mietentgelt betrug zuletzt EUR 1.810. Mit ihrer Mietzins- und Räumungsklage vom 27. 7... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger brachte am 29. Oktober 2002 beim Landesgericht Salzburg als Titelgericht zu AZ 11 Cga 262/01t den Antrag auf Bewilligung von Fahrnis- und Forderungsexekutionen zur Sicherstellung der Forderung auf Grund des Versäumungsurteils des Landesgerichts Salzburg vom 3. Juni 2002 von (restlichen) 101.159,96 EUR samt 10 % Zinsen seit 22. Oktober 2001 und der Kostenforderung von 4.180,45 EUR ein. Das Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht ... mehr lesen...
Norm: EO §371 Z1ZPO §396 DZPO §442
Rechtssatz: Der Bewilligung der Sicherstellungsexekution nach § 371 Z 1 EO steht auch dann kein Hindernis entgegen, wenn der Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil mit einer dagegen erhobenen Berufung (mit oder ohne Reihung) kumuliert wird (mit ausführlicher
Begründung: ). Entscheidungstexte 3 Ob 112/03x Entscheidungstext OGH 24.06.2003 3 Ob 112/... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der am 9. 9. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage führte dieses am 20. 10. 1999 eine erste Tagsatzung durch, in der der anwaltlich vertretenen Beklagten aufgetragen wurde, bis zum 10. 11. 1999 mittels Schriftsatzes eine Sachverhaltsdarstellung und einen Beweismittelantrag "vorzunehmen". Ein derartiger Schriftsatz langte nicht ein. In der weiteren Tagsatzung vom 29. 11. 1999 erhielt die nunmehr von einem anderen Rechtsanwalt vertretene Beklagte neuerlich den... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 13.4.2001 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage begehrte die klagende Partei von der Beklagten aus dem Titel "Darlehen/Kredit/Bürgschaft: Kontoüberziehung" ATS 92.727,-- samt 3,5 % vierteljährlich kapitalisierter Zinsen ab 2.4.2000. An Kosten wurden Normalkosten nach TP 2 RATG zuzüglich ATS 2.031,36 an Mahnkosten verzeichnet. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl vom 18.4.2001 hat die beklagte Partei fristgerecht einen begründeten Einspruch erhob... mehr lesen...
Norm: ZPO §396ZPO §442ZPO §40
Rechtssatz: Im bezirksgerichtlichen Verfahren darf gegen einen bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung säumigen Beklagten auch dann ein echtes Versämungsurteil gemäß § 442 Abs 1 ZPO (§ 396 ZPO) auf Antrag des Klägers gefällt werden, wenn der Beklagte in seinem Einspruch bereits konkretisierte Tatsachen vorgetragen und Beweise angeboten hat. Die Wahrheitsfiktion bedeutet mehr als eine Geständnisfi... mehr lesen...
Begründung: Zur ersten Tagsatzung am 3. 6. 1998 erschienen beide Parteien. Zur folgenden (ersten) mündlichen Streitverhandlung vom 8. 7. 1998 erschien für die klagende Partei, die nunmehrige Gemeinschuldnerin (nach Bekanntgabe der Auflösung des Vollmachtsverhältnisses durch den Klagevertreter) niemand. Das Erstgericht erließ über entsprechenden Antrag der beklagten Partei daraufhin ein negatives Versäumungsurteil in Form eines Urteilsvermerks (ON 6). Dagegen erhob die klagende P... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §396 BZPO §442ZPO 502 HI2ZPO §502 IIZPO §508a
Rechtssatz: Es stellt einen erheblichen Verfahrensfehler idS § 502 Abs 1 ZPO dar, wenn die Schlüssigkeit einer Klage, über die ein Versäumungsurteil erging, nicht allein auf Grund der Klagsbehauptungen, sondern auf Grund von in der Berufung gegen das Versäumungsurteil erhobenen Einwendungen geprüft wird. Entscheidungstexte 8... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte zuletzt die Verurteilung beider Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 472.341,95 s.A. Sie brachte vor, sie habe dem Erstbeklagten Reifen verkauft; der Klagsbetrag sei der noch offene Kaufpreisrest. Der Zweitbeklagte sei dieser Kaufpreisschuld als Mitschuldner beigetreten. Lediglich der Zweitbeklagte erstattete die mit schriftlichem Beschluß aufgetragene Klagebeantwortung. Das Erstgericht beraumte darauf die Verhandlungstagsatzung für den ... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §398ZPO §442ZPO §442a Abs1
Rechtssatz: Der Beschluss, mit dem ein Versäumungsurteil infolge eines nach den §§ 397a bzw 398 ZPO unzulässigen Widerspruchs aufgehoben wurde, ist anfechtbar. Der in § 397a Abs 3 letzter Satz ZPO angeordnete Rechtsmittelausschluss erstreckt sich nur auf solche Beschlüsse, denen ein danach zulässiger Widerspruch zugrunde liegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit der am 30. 12. 1981 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin vom Beklagten die Bezahlung von 6671.59 S sA. Gegen den darüber ergangenen Zahlungsbefehl des Erstgerichtes erhob der Beklagte rechtzeitig Widerspruch, in dem er ein Sachvorbringen erstattete und Urkunden vorlegte. Zu der für 7. 4. 1982 anberaumten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung erschien nur ein Vertreter der Klägerin. Die Ladung des Beklagten war nicht ausgewiesen. Bei dieser Tagsatzun... mehr lesen...
Die klagende Partei war Mieterin von Kellerräumlichkeiten im Hause W, E-Straße 4, dessen Eigentümer der Beklagte ist. Die klagende Partei hatte in den gemieteten Räumen ua. Prospekte gelagert. In der Nähe der Lagerräume befindet sich ein zum Versickern von Oberflächenwasser angelegter Schacht, von dem aus ein Rohr in die öffentliche Kanalisation führte. Dieser Schacht war nicht in den für die Erbauung des Hauses im Jahr 1967 erstellten Einreichplänen enthalten. Der Anschluß des Schach... mehr lesen...
Norm: KSchG §36 Z8ZPO §397aZPO §442
Rechtssatz: Nach dem Gesetz kann gegen ein nach § 442 Abs 1 ZPO erlassenes Versäumungsurteil Widerspruch nach § 397a ZPO erhoben werden. Es kommt dabei nicht darauf an, ob bereits in einem vorangegangenen Mahnverfahren Widerspruch erhoben wurde, denn trotz der gleichlautenden Bezeichnung handelt es sich inhaltlich um Rechtsbehelfe gegen verschiedene Entscheidungen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §163ZPO §168 IZPO §442
Rechtssatz: Infolge Unterlassung des Antrages auf Versäumungsurteil gemäß § 442 in Verbindung mit § 396 ZPO tritt ex lege Ruhen mit der Wirkung gemäß § 163 ZPO ein, dass das Erstgericht kein Urteil fällen darf. Ein dennoch gefälltes Urteil kann mit einer diesen Fehler als Beschwerdegrund geltend machenden Berufung während der Fortdauer des Ruhens bekämpft werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IZPO §396 AZPO §402ZPO §442
Rechtssatz: Unterläßt der Kläger den Antrag auf Versäumungsurteil gemäß § 442 in Verbindung mit § 396 ZPO, so tritt Ruhen des Verfahrens ein, sofern ein derartiger Antrag nicht zufolge § 402 ZPO zurückzuweisen wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 78/75 Entscheidungstext OGH 22.04.1975 3 Ob 78/75 Veröff: EvBl 1976/26 S 48 = SZ 48/46 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1297ZPO §146 IZPO §346 AZPO §442
Rechtssatz: Pflicht des rechtsunkundigen Klägers, dem mit dem negativen Versäumungsurteil eine Rechtsbelehrung laut ZPO Form Nr 86 zugestellt wurde, zur Erhebung eines Wiedereinsetzungsantrages. Entscheidungstexte 1 Ob 202/68 Entscheidungstext OGH 18.10.1968 1 Ob 202/68 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 AZPO §399ZPO §442
Rechtssatz: Eine Klagsänderung (Ausdehnung des Klagebegehrens) bei Abwesenheit des Beklagten von der Tagsatzung ist auch dann unzulässig, wenn diese Ausdehnung dem Beklagten vorher mit Schriftsatz bekanntgegeben wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 118/60 Entscheidungstext OGH 04.05.1960 6 Ob 118/60 1 Ob 33/... mehr lesen...
Norm: ZPO §239 Abs2 DZPO §261 Abs3ZPO §396 AZPO §399ZPO §442
Rechtssatz: Kein Versäumungsurteil nach § 396 ZPO, sondern nur nach § 399 ZPO, wenn Kläger nach Überweisung gemäß § 261 Abs 6 ZPO vor dem offenbar nicht unzuständigen Gericht zur ersten Verhandlung nicht erscheint. Entscheidungstexte 3 Ob 334/53 Entscheidungstext OGH 27.05.1953 3 Ob 334/53 Veröff: JBl 1953,658 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §442
Rechtssatz: Verfahren in Bestandstreitigkeiten: Die Folgen der Versäumung der über die Einwendungen angeordneten Tagsatzung bestimmen sich nach dem zweiten, nicht nach dem 1.Absatze des § 442 ZPO. Entscheidungstexte 1 Rv 114/20 Entscheidungstext OGH 27.04.1920 1 Rv 114/20 Veröff: SZ 2/29 8 Ob 37/63 Entscheidungst... mehr lesen...