Norm: ZPO §417ZPO §428 Abs2ZPO §429 Abs2ZPO §514 Abs2GebAG §39 Abs1Geo §114 Abs2
Rechtssatz: Ein Gebührenbeschluss ohne Bestimmung der Gebühr leidet an einer (auch von Amts wegen aufzugreifenden) Nichtigkeit. Entscheidungstexte 6 R 21/20k Entscheidungstext OLG Graz 01.10.2020 6 R 21/20k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Während aufrechter Ehe des Klägers mit der ursprünglich Erstbeklagten (in der Folge immer: Mutter) wurde am 21. September 1990 die minderjährige Sarah geboren. Der Beklagte sowie die Mutter unterhielten eine sexuelle Beziehung, wobei sie, ohne die Absicht, dabei ein Kind zu zeugen, unverhütet Beischlaf übten. Weder während der Schwangerschaft der Mutter noch zum Zeitpunkt der Geburt verlor der Kläger Gedanken darüber, dass er nicht der leibliche Vater sein könn... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegnerin wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 20. 4. 2006, GZ 50 E 59/06p-2, gegen die R***** GesmbH unter anderem die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft GB 01006 Landstraße EZ *****, B-LNR 23, 30, 32 und 33 bewilligt. Für die Antragsgegnerin war zu diesem Zeitpunkt nur auf dem Anteil B-LNR 32 ein Höchstbetragspfandrecht einverleibt (C-LNR 71). Weiters wurde der Antragsgegnerin die Zwangsversteigerung auch hinsichtlic... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulassung der Revision nicht gebunden. Entgegen diesem Ausspruch ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage unzulässig. Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines solchen Rechtsmittels auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ingo Z*****, vertreten durch Dr. Elfriede Kropiunig und Dr. Michael Kropiunig, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die beklagte Partei S***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Klaus Rain... mehr lesen...
Norm: ZPO §417ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht im ersten Rechtsgang eine bestimmte Frage für das Erstgericht bindend entschieden hat und es offensichtlich ist, dass sowohl das Erstgericht als auch das Berufungsgericht von den diese Frage betreffenden Feststellungen als Entscheidungsgrundlage im zweiten Rechtsgang ausgingen, bewirkt es keinen vom Obersten Gerichtshof aufzugreifenden Mangel, wenn das Erstgericht in der angefoc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund eines vor dem Erstgericht am 7. September 2001 geschlossenen Vergleichs verpflichtet, seiner geschiedenen Ehefrau, der Beklagten, einen monatlichen Unterhalt von 3.600 S = 261,62 EUR zu zahlen. Da er seit Mai 2005 lediglich 60 EUR monatlich leistete, führte die Beklagte gegen ihn Exekution zur Hereinbringung des restlichen Unterhaltsbetrags. Der Kläger bezog 2005 ein monatliches Nettoeinkommen von 735,20 EUR inklusive Sonderzahlungen. Die Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Zum 1. Jänner 1987 übergab der Beklagte, der zum Universitätsprofessor an einer rechtswissenschaftlichen Universität bestellt worden war, seine Rechtsanwaltskanzlei an Dr. Helmut B*****, der seinerseits mit dem Kläger am 5. April 1990 eine Kanzleigemeinschaft begründete. Dr. B***** kündigte am 31. Dezember 1993 die mit den Streitteilen getroffenen Vereinbarungen in Ansehung der Kanzleigemeinschaft zum 31. Dezember 1994 auf. Daraufhin führten die Streitteile eine Regieg... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluss vom 14. 6. 1995 nach § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich vom selben Tag verpflichtete sich der Kläger, ab 1. 7. 1995 zum Unterhalt der einkommenslosen Beklagten S 12.500 monatlich beizutragen. Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluss vom 14. 6. 1995 nach Paragraph 55 a, EheG geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich vom selben Tag verpflichtete sich der Kläger, ab 1. 7. 1995 zum Unterhalt der einkommenslo... mehr lesen...
Begründung: Zur ersten Tagsatzung am 3. 6. 1998 erschienen beide Parteien. Zur folgenden (ersten) mündlichen Streitverhandlung vom 8. 7. 1998 erschien für die klagende Partei, die nunmehrige Gemeinschuldnerin (nach Bekanntgabe der Auflösung des Vollmachtsverhältnisses durch den Klagevertreter) niemand. Das Erstgericht erließ über entsprechenden Antrag der beklagten Partei daraufhin ein negatives Versäumungsurteil in Form eines Urteilsvermerks (ON 6). Dagegen erhob die klagende P... mehr lesen...
Norm: ZPO §416ZPO §417ZPO §429ZPO §477 Z1Geo §149GOG §79 Abs3EO §7 Abs3ZustG §17ZustG §21
Rechtssatz: Keine Nichtigkeit, wenn die Unterfertigungsstampiglie auf der Beschlußausfertigung fehlt, insbesondere wenn die den Rekurs erhebende Partei auf Grund einer solchen gemäß § 149 Abs 1 lit b Geo fehlerhaften Beschlußausfertigung den Lauf der Rechtsmittelfrist als in Gang gesetzt erachtet (§ 416 Abs 1 bzw. § 429 ZPO). Zur Aufhebung der Bestät... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner am 8.7.1997 beim Erstgericht eingelangten Klage S 40.169,98 brutto, zusammengesetzt aus laufendem Bezug [S 3.764,93], aliquoten Sonderzahlungen UZ und WR 1997 [ 10.503.34], Kündigungsentschädigung samt aliquoten SZ [5.283,57], Urlaubsentschädigung und Urlaubsentgelt [20.618,14], aus einem beendeten Dienstverhältnis. Am 8.7.1997 erließ das Erstgericht den beantragten Zahlungsbefehl [ON 2] , der der beklagten Partei am 11.7.1997 ( erste... mehr lesen...
Norm: ZPO §417
Rechtssatz: Es kann im Einzelfall nicht schaden, wenn das Erstgericht wie hier irrtümlicherweise über einen Antrag nur in den Gründen seiner Entscheidung, nicht auch im
Spruch: abgesprochen hat, sofern sein Entscheidungswillen daraus unzweifelhaft hervorgeht (so schon 6 Ob 2/97f). Entscheidungstexte 6 Ob 113/98f Entscheidungstext OGH 24.09.1998 6 Ob 113/98f ... mehr lesen...
Begründung: Die am 8.November 1990 geschlossene Ehe der klagenden und gefährdeten Frau (im folgenden nur Klägerin) und des beklagten Mannes und Gegners der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) wurde mit Urteil des Berufungsgerichtes vom 6.Juni 1995 aus gleichteiligem Verschulden beider Parteien rechtskräftig geschieden. Beide sind österr. Staatsbürger, ihr gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt ist nach wie vor in der vormaligen Ehewohnung. Mit der am 21.April 1994 bei... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.Februar 1990 (ON 125/II.Band), wurde die Obsorge für die beiden Minderjährigen, die beide österreichische Staatsbürgerinnen sind, den Eltern entzogen und der Großmutter mütterlicherseits übertragen; dieser Beschluß ist in Rechtskraft erwachsen. In der Tagsatzung vom 14.Februar 1990 (ON 126/II.Band), an der die Großmutter mütterlicherseits und der damals schon in Prag ansässige eheliche Vater teilnahmen, erörterte der Rechtspfleger die Unterhaltsfrag... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 AZPO §417ZPO §503 E1
Rechtssatz: Wenn in Wahrheit keine Sachverhaltsgrundlage vorliegt, ist dem Obersten Gerichtshof die Überprüfung der Lösung einzelner Rechtsfragen durch die Vorinstanzen verwehrt. Dies wäre ohne Eingriff in die nur von den Vorinstanzen zu ermittelnden Tatsachengrundlagen nicht möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 2368/96h Entscheidungstext OGH 29.04.1997 ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 19.5.1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten zur Zahlung eines Betrages von S 185.000,-- sA schuldig zu erkennen. Er habe im April 1993 beim Beklagten einen "Lotus-Seventy-Seven" gekauft und sofort eine Anzahlung von S 65.000,-- geleistet. Dieses Fahrzeug sei vom Beklagten mittels eines Bausatzes herzustellen gewesen, wobei der Kläger einige Ersatzteile beistellen sollte. Für das fertige Fahrzeug sei einschließlich Ty... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der auf das Eigentum gestützte Herausgabeanspruch geht ins Leere, weil die Gemeinschuldnerin das Kraftfahrzeug bereits vor der Konkurseröffnung veräußert hat. Daß das Berufungsgericht das Prozeßvorbringen des Klägers über die Anfechtung dieses Geschäftes allenfalls unrichtig wiedergegeben oder ausgelegt hat, begründet keine Aktenwidrigkeit. Ob das Veräußerungsgeschäft anfechtbar ist, braucht nicht mehr geprüft zu werden,... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile sind Inhaber von Konzessionen für das Gewerbe der Versteigerung beweglicher Sachen gemäß § 295 GewO, die Beklagte im Umfang der Teilberechtigungen nach § 296 Abs 1 Z 2 und 3 GewO; sie befassen sich mit der Veräußerung (Versteigerung) von Orientteppichen. Die Beklagte hat ihren Sitz (und gewerberechtlichen Standort) in Salzburg, M*****gasse 6. Sie führte von Oktober bis Dezember 1990 in verschiedenen Orten in ganz Österreich (Salzburg Hotel N*****; Wien ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt im Rahmen ihres Handelsgewerbes - in Form von Versteigerungen - in ganz Österreich Orientteppiche. Für den Standort Innsbruck, M*****straße 57 hat sie eine Versteigererkonzession gemäß § 296 GewO und eine Handelsgewerbeberechtigung; daneben besitzt sie noch in mehreren anderen Orten bewilligte Betriebsstätten. Die Beklagte hat für den Standort Salzburg, M*****gasse 6, gleichfalls eine Konzession für das Versteigerergewerbe im Umfang des § 296 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt den Einzelhandel mit Schuhen, Zubehör und Strumpfwaren. Sie unterhält in Bischofshofen zwei Geschäftslokale, eines davon in der Bahnhofstraße 34. Am 14. Juli 1988 brachte der Dekorateur der Beklagten, Christian S***, über die gesamte Länge der Schaufenster dieser Filiale und auch auf einer vor der Schaufensterfront befindlichen Auslagensäule Plakate an, die in großen Lettern jeweils das Wort "A***" trugen; unterhalb davon war in kleiner S... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin behauptete, das ihr in Ansehung einer Liegenschaft zustehende Vorkaufsrecht aus Anlaß eines vom Liegenschaftseigentümer mit einem Dritten abgeschlossenen, aber zufolge noch ausstehender behördlicher Genehmigungen in seiner Rechtswirksamkeit noch schwebenden Kaufvertrages gegenüber dem Erlagsgegner als dem Anbotspflichtigen in Anspruch genommen zu haben und zur Bewirkung der Einlösung den Schätzwert der Liegenschaft gerichtlich erlegen zu wollen. Sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter des Klägers kaufte am 26. August 1981 in einem Spielwarengeschäft einen Malkasten mit der Bezeichnung "Ravensburger Hobbystudio". Der Malkasten war in einer Schachtel verwahrt und bestand aus einem Rahmen mit einem Hinterglasbild, wobei die Rückseite des Rahmens einen Pappendeckel enthielt, der mit zwei Metallspangen befestigt war, die in die Rahmeninnenseite eingeklemmt waren. Diesen Malkasten hatte das Spielwarengeschäft von der Beklagten bezogen,... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 LZPO §417ZPO §425
Rechtssatz: Die Möglichkeit konkludenter Entscheidungen oder Verfügungen eines Gerichtes ist grundsätzlich abzulehnen, weil das Gericht seinen Entscheidungswillen nur in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form zum Ausdruck zu bringen hat (hier: Änderung der Parteienbezeichnung). Entscheidungstexte 4 Ob 302/80 Entscheidungstext OGH 15.04.1980 4 Ob 30... mehr lesen...
Norm: ZPO §417ZPO §503 Z2ZPO §503 Z3
Rechtssatz: Die Zuordnung einzelner Teile eines Urteiles zu den Feststellungen hängt nicht vom Aufbau des Urteiles ab (hier: Schlussfolgerung tatsächlicher Art am Ende der Beweiswürdigung). Entscheidungstexte 7 Ob 788/79 Entscheidungstext OGH 22.11.1979 7 Ob 788/79 6 Ob 797/80 Entscheidungstext OGH 03... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ZPO §267ZPO §417ZPO §503 E4c25
Rechtssatz: Die Auslegung einer gerichtlichen Entscheidung ist eine Rechtsfrage und kann daher nicht Gegenstand einer Außerstreitstellung sein. Entscheidungstexte 3 Ob 651/78 Entscheidungstext OGH 26.09.1979 3 Ob 651/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS000889... mehr lesen...
Norm: ZPO §417ZPO §428
Rechtssatz: Die Erleichterungen für die Begründungspflicht von Beschlüssen darf auf Urteile (auch auf solche der Rechtsmittelgerichte) nicht ausgedehnt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 140/75 Entscheidungstext OGH 04.11.1975 5 Ob 140/75 Veröff: RZ 1976/45 S 77 = JBl 1977,430 mit kritischer Anmerkung von Böhm E... mehr lesen...
Norm: ZPO §417ZPO §477 Abs1 Z9 D9ZPO §499 Abs2ZPO §511 Abs1
Rechtssatz: Nichtigkeit eines Urteils nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO, wenn sich die
Entscheidungsgründe: auf den Satz beschränken: "In der Hauptsache gründet sich die Entscheidung auf die bindende rechtliche Beurteilung der Streitsache, die der OGH seiner E... (Aufhebungsbeschluß) zugrundegelegt hat", denn die gesetzlich nicht zulässige bloße Verweisung in der Entscheidung des Berufungsgerich... mehr lesen...