Norm: ZPO §405 AZPO §417ZPO §477 Abs1 Z9 D9
Rechtssatz: Jeder Urteilsspruch bedarf zu seiner Überprüfbarkeit gewisser Mindestangaben in den Entscheidungsgründen, weil sonst über die Tragweite des Spruches keine ausreichende Klarheit besteht. Dazu zählen vor allem die logischen Grundelemente des Urteils, nämlich die Annahme eines Tatbestandes oder seiner Mindestmerkmale sowie der gedankliche Zusammenhang zwischen den vorhandenen Gründen und den ... mehr lesen...
Norm: ZPO §417ZPO §463 Abs2ZPO §497
Rechtssatz: Gemäß § 463 Abs 1 ZPO gelten vorbehaltlich der abweichenden und ergänzenden Vorschriften der §§ 494 bis 500 ZPO für Form und Inhalt der Berufungsentscheidung insbesondere die Vorschriften über den Urteilsinhalt nach den §§ 404 bis 411 ZPO. Entscheidungstexte 5 Ob 140/75 Entscheidungstext OGH 04.11.1975 5 Ob 140/75 Veröff: RZ 1976/... mehr lesen...
Norm: ZPO §417ZPO §477 Abs1 Z9 D9ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Die tatsächliche oder vermeintliche unrichtige Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei im angefochtenen Urteil ist für die Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung ohne Bedeutung; hierin liegt keine Aktenwidrigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 66/74 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 3 Ob 66/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §417ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Begründungsmängel des Urteiles der ersten Instanz können im Revisionsverfahren nicht geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 7 Ob 650/56 Entscheidungstext OGH 09.01.1957 7 Ob 650/56 7 Ob 143/02h Entscheidungstext OGH 08.07.2002 7 Ob 143/02h Vgl auch; Beisatz: Ob einem Urteil die Sa... mehr lesen...
Norm: ZPO §414ZPO §417
Rechtssatz: Der Richter ist berechtigt, in den schriftlichen Entscheidungsgründen Tatsachen, die bei der Verkündung nicht berücksichtigt wurden, festzustellen und rechtlich zu würdigen. Entscheidungstexte 7 Ob 406/55 Entscheidungstext OGH 21.09.1955 7 Ob 406/55 Veröff: RZ 1955/12 S 187 3 Ob 571/55 Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §417
Rechtssatz: Die Verurteilung zur Herausgabe einer Sache Zug um Zug gegen Bezahlung eines Geldbetrages hat noch nicht die Wirkung, daß der Klage des Herausgabepflichtigen auf Bezahlung des Geldbetrages ohne weitere Prüfung des Rechtsgrundes Folge gegeben werden müßte. Entscheidungstexte 1 Ob 241/52 Entscheidungstext OGH 19.03.1952 1 Ob 241/52 ... mehr lesen...
Die Klägerin hat im Hause der Beklagten eine Wohnung gemietet. Sie begehrt im Klagewege, der Beklagten zu untersagen, ihre Bestandrechte dadurch zu stören, daß sie Besuche am Betreten der Wohnung der Klägerin hindere; ferner verlangt sie Feststellung, sie sei berechtigt, in ihrer Wohnung im Hause der Beklagten Besuche privater und wirtschaftlicher Art zu empfangen. Das Erstgericht hat nach Durchführung von Beweisen sowohl das Leistungs- als auch das Feststellungsbegehren abgewiesen.... mehr lesen...