Norm: EO §7 DaEO §12ZPO §410
Rechtssatz: Zur Hereinbringung einer Abfindungsleistung auf Grund einer Alternativermächtigung darf die Exekution nicht bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 39/72 Entscheidungstext OGH 23.03.1972 3 Ob 39/72 3 Ob 72/77 Entscheidungstext OGH 05.07.1977 3 Ob 72/77 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §410
Rechtssatz: Die Lösungsbefugnis im Sinne des § 410 ZPO ist überhaupt keine gerichtliche Entscheidung oder sonstige Willenserklärung, sondern nur eine in das Urteil aufgenommene Beurkundung einer privatrechtlich erheblichen Erklärung des Klägers ohne Urteilswirkung oder Vollstreckungswirkung. Exekution kann nur zur Hereinbringung der primär geforderten Leistung geführt werden, während der Ausspruch der Lösungsbefugnis nicht exequi... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §1438 DZPO §410
Rechtssatz: Zulässigkeit der Lösungsbefugnis unter gleichzeitigem Ausschluß der Kompensation. Entscheidungstexte 7 Ob 22/69 Entscheidungstext OGH 05.03.1969 7 Ob 22/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0024630 Dokumentnummer JJR_19690305_OGH0... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ZPO §410
Rechtssatz: Die Höhe des Abfindungsbetrages ist im Prozeß unüberprüfbar und unterliegt keiner Ermäßigung. Entscheidungstexte 7 Ob 22/69 Entscheidungstext OGH 05.03.1969 7 Ob 22/69 Veröff: JBl 1969,665 8 Ob 580/85 Entscheidungstext OGH 09.01.1986 8 Ob 580/85 nur: Die Höhe des Abfindungsbetrage... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §1438 AbZPO §410
Rechtssatz: Auch bei Unteilbarkeit der Klagsforderung ist die Aufrechnung gegen den Lösungsbetrag auch dann zulässig, wenn die Gegenforderung die Höhe des Lösungsbetrages nicht erreicht (unter Ablehnung von SZ 28/236 und EvBl 1959/231). Entscheidungstexte 7 Ob 22/69 Entscheidungstext OGH 05.03.1969 7 Ob 22/69 Veröff: JBl 1969,665 ... mehr lesen...
Der Beklagte unterfertigte am 25. August 1960 eine schriftliche Erklärung des Inhaltes: "Ich bestätige, daß ich einen Simca bei Herrn H., wenn ich meinen Simca verkauft habe, bei Ihnen nehme, bei Firma T." Die klagende Partei begehrt auf Grund dieser schriftlichen Erklärung, in der sie einen Kaufabschluß erblickt, die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Kaufpreises von 44.900 S Zug um Zug gegen Übergabe eines fabriksneuen PKW., Simca Elysee. Sie brachte vor, daß der Beklagte se... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ZPO §410
Rechtssatz: Das Klagebegehren auf Zuhaltung eines Wahlschuldverhältnisses hat alle Wahlmöglichkeiten zu umfassen. Entscheidungstexte 7 Ob 178/63 Entscheidungstext OGH 10.07.1963 7 Ob 178/63 Veröff: EvBl 1963/421 S 573 = SZ 36/99 7 Ob 82/71 Entscheidungstext OGH 12.05.1971 7 Ob 82/71 Auch; Bei... mehr lesen...
Norm: ZPO §410
Rechtssatz: Die Alternativermächtigung ist überhaupt nicht Gegenstand der richterlichen Entscheidung Sie ist nur, falls der Klage stattgegeben wird, in den Urteilsspruch aufzunehmen. Im Falle der Klagsabweisung wird sie gegenstandslos. Entscheidungstexte 5 Ob 337/62 Entscheidungstext OGH 07.06.1963 5 Ob 337/62 6 Ob 880/82 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §410
Rechtssatz: Gegen diesen Ausspruch ist (wenn er der Erklärung des Klägers entspricht) ein Rechtsmittel unzulässig. Die dessen ungeachtet, wenn auch über Erklärung des Klägers, vorgenommene Änderung des Ausspruches ist, wenn es sich um eine Herabsetzung des Betrages handelt, mangels Beschwerdeinteresses durch den Beklagten nicht bekämpfbar. Entscheidungstexte 8 Ob 31/62 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §410
Rechtssatz: Die dem Beklagten eingeräumte facultas alternativa bindet den Kläger nur für den Fall seines Obsiegens mit dem geltend gemachten Rechtsanspruch; sie ist gemäß § 410 ZPO nur für den Fall der Stattgebung des Klagebegehrens in den Urteilsspruch aufzunehmen. Der sie enthaltende Spruchteil der Entscheidung ist nicht vollstreckbar. Entscheidungstexte 5 Ob 330/61 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VZPO §410
Rechtssatz: In der Entscheidung kommt implicite die Ansicht zum Ausdruck, dass das Revisionsgericht sogleich über das Eventualbegehren entscheiden kann, wenn es in Abänderung des Berufungsurteils das Hauptbegehren abweist. - Hiezu Stellungnahme im Akt unter Berufung auf Rosenberg S 460, 461 und die Rechtsprechung des RG und BGH insbesonders RGZ 77,120 und BGH NJW 1952,184. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Beklagte hat mit dem schriftlichen Mietvertrag vom 29. August 1957 die Hochparterre-Wohnung im Hause des Hubert B. in A., bestehend aus vier Zimmern, Kabinett, Badezimmer, Gang, WC. und einem Kellerraum, gemietet. Nach dem Mietvertrag steht der Beklagten auch gemeinschaftlich mit dem Hauseigentümer die Mitbenützung des Stiegenaufganges, des Hauptkorridors im Hochparterre und der offenen Holzveranda, die durch Einglasung zu einem geschlossenen Raum gemacht werden sollte, sowie des ... mehr lesen...
Die Beklagten waren in der Zeit vom April 1939 bis Oktober 1952 Pächter des den Klägern gehörigen Gasthofes D. in I.-M. Die Kläger begehren mit der Begründung: , die Beklagten hätten sich verpflichtet, von ihnen bei der Übergabe des Pachtgegenstandes an die Kläger als fehlend anerkannte Küchen- und Bettwäsche zu ersetzen, ferner die Verpflichtung übernommen, für die unterlassene Instandsetzung des Pachtgegenstandes für die Pachtzeit jährlich 1000 S zu bezahlen, und seien auch verpflicht... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ZPO §410
Rechtssatz: Die Abfindungsbefugnis entsteht bereits damit, daß die Erklärung, einen Abfindungsbetrag annehmen zu wollen, dem Beklagten zukommt. Entscheidungstexte 3 Ob 380/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 3 Ob 380/55 Veröff: JBl 1956,291 = SZ 28/236 1 Ob 626/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt, den Beklagten zur Lieferung von 9495 kg gerebeltem Mais, Qualität I a, als Pachtzins zu verurteilen, und fügt diesem Begehren bei, der Beklagte könne sich durch Zahlung eines Betrages von 18.515 S 25 g von der Schuld befreien. Der Beklagte beantragt Abweisung des Klagebegehrens. Er macht Gegenforderungen im Betrage von 27.073 S 16 g, 111.252 S und 35.000 S geltend. Das Erstgericht erkannte den Beklagten schuldig, dem Kläger Zug um Zug gegen Übergabe einer Zessi... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §1438ZPO §391ZPO §410
Rechtssatz: Wenn das Klagebegehren auf die geschuldete Leistung oder an dessen Stelle auf Leistung eines Geldbetrages lautet (Abfindungsbefugnis), kann der Beklagte gegen diesen Abfindungsbetrag seine Gegenforderungen aufrechnen. Entscheidungstexte 1 Ob 267/55 Entscheidungstext OGH 01.06.1955 1 Ob 267/55 Veröff: SZ 28/143 = EvBl 1955/331 S... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet in ihrer Klage, die Beklagte sei Gesellschafterin der oHG. D. & Co., Mineralölgroßhandel gewesen und sei am 1. September 1953 aus der Gesellschaft ausgeschieden. Sie werde gemäß § 128 HGB. für die Schulden der Gesellschaft in Anspruch genommen. Die Klägerin habe mit D. & Co. eine Kaufvereinbarung über verschiedene Gebinde (im einzelnen angeführt) zum Gesamtkaufpreis von 16.122 S abgeschlossen. Auf den Kaufpreis sei ein Nachlaß von 7% gewährt worden. Es s... mehr lesen...
Norm: ZPO §410
Rechtssatz: § 410 ZPO ist auch auf den Fall anzuwenden, daß dem Geldschuldner vom Kläger freigestellt wird, anstatt des geschuldeten Geldes eine bestimmte Sache zu leisten (facultas alternativa). Entscheidungstexte 3 Ob 644/54 Entscheidungstext OGH 20.10.1954 3 Ob 644/54 Veröff: SZ 27/265 6 Ob 45/65 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §1 IAEO §1 ICEO §7ZPO §410
Rechtssatz: Die Eventualverpflichtung ist erst dann vollstreckbar, wenn die Hauptverpflichtung durch Exekution nicht erzwungen werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 921/52 Entscheidungstext OGH 09.12.1952 2 Ob 921/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0000037 ... mehr lesen...
Die Klägerin hat im eigenen Namen als Beauftragte des Bundeskanzleramtes (Österreichhilfe) die Beklagte mit Mehl in Jute- und Leinensäcken beliefert. Da die Beklagte die Säcke nicht zurückgestellt hat, begehrt sie unter Hinweis auf die angeblich getroffene Vereinbarung, daß diese Säcke als Eigentum der klagenden Partei der Rückgabepflicht unterliegen, Rückstellung der Säcke oder Zahlung des Betrages von 66.250 S s. A. Die beiden unteren Instanzen haben im Sinne des Klagebegehrens erka... mehr lesen...
Norm: ZPO §410
Rechtssatz: Ein Ausspruch nach § 410 ZPO ist überhaupt keine Entscheidung, sondern nur die Erfüllung der dem Gerichte auferlegten Pflicht, dem Beklagten ein vom Kläger gestelltes Anbot mitzuteilen. Dieser Ausspruch ist - da es sich eben um keine Entscheidung handelt - mit einem Rechtsmittel nicht bekämpfbar. Entscheidungstexte 1 Ob 446/50 Entscheidungstext OGH 20.09.1950 ... mehr lesen...