Norm
ABGB §906Rechtssatz
Wenn das Klagebegehren auf die geschuldete Leistung oder an dessen Stelle auf Leistung eines Geldbetrages lautet (Abfindungsbefugnis), kann der Beklagte gegen diesen Abfindungsbetrag seine Gegenforderungen aufrechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0024633Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013