Begründung: Die Erstklägerin war Inhaberin des Europäischen Patents Nr. 0253310B1, das sie am 9. Juli 1987 angemeldet hatte. Zu diesem - inzwischen abgelaufenen - Grundpatent erteilte das Österreichische Patentamt das ergänzende Schutzzertifikat SZ 16/96, das bis zum 2. September 2009 wirksam ist. Es schützt wie das Grundpatent (a) den Wirkstoff Losartan-Kalium und (b) ein Verfahren zu dessen Herstellung. Die Zweitklägerin verfügt dafür über eine exklusive Lizenz. Die Beklagte ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger halten bei der beklagten Partei ein Wertpapierdepot. Sie begehren die Übertragung der auf diesem Wertpapierdepotkonto eingebuchten Wertpapiere auf ein bei einer anderen Bank für die Kläger eröffnetes Wertpapierkonto (Punkt 1a), weiters die Übertragung von auf dem Wertpapierdepot Konto Nr 0087-***** allenfalls aufgelaufenen Zinserträgnissen, Tilgungen und Dividenden sowie das Realisat aus im Einzelnen näher angeführten Obligationen auf ein bei der H***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Rechtsvorgänger der Beklagten verpflichtete sich gegenüber seinen Eltern, der Klägerin und den verstorbenen Vater, im Übergabsvertrag vom 2. Juli 1959 zur Leistung eines detailliert umschriebenen „Wohnungs- und Naturalauszugs", der neben dem lebenslänglichen unentgeltlichen Wohnrecht an bestimmten Räumen des übergebenen Hauses samt bestimmter Mitbenützungsrechte auch die Erbringung detailliert beschriebener Verpflegungs- und Pflegeleistungen umfasste. Die ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 29. 3. 2001, GZ 23 Cg 253/99h-17 rechtskräftig zur Herausgabe von 13, jeweils mit Ohrmarkennummern bezeichneten Stieren an die Klägerin verurteilt, wobei ihm gemäß § 410 ZPO die Lösungsbefugnis eingeräumt wurde, sich durch Zahlung von S 213.385 (= EUR 15.507,29) samt 4 % Zinsen seit 1. 6. 2000 von der Herausgabeverpflichtung zu befreien. Nach den dieser Entscheidung zugrundegelegten Festste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt nach Modifizierung die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis zur beklagten Partei ungeachtet der ausgesprochenen, seiner Ansicht nach ungerechtfertigten Entlassung über den 8. und 9. 9. 1999 hinaus aufrecht fortbestehe; in eventu beantragt er, die ausgesprochene Entlassung vom 9. 9. 1999 für rechtsunwirksam zu erklären. Aufgrund einer Sozialpartnervereinbarung über die Einführung der Kurzarbeit sei die beklagte Partei verpflichtet ge... mehr lesen...
Norm: ZPO §410ZPO §514 C3
Rechtssatz: Die Ablehnung eines Ausspruchs über die vom Kläger dem Beklagten gemäß § 410 ZPO eingeraumte Lösungsbefugnis ist mit Rekurs anfechtbar. Entscheidungstexte 6 Ob 71/99f Entscheidungstext OGH 28.05.1999 6 Ob 71/99f 5 Ob 119/19i Entscheidungstext OGH 27.11.2019 5 Ob 119/19i Vgl ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Rückzahlung eines Kaufpreises, den sie für die Eigentumsübertragung an Teilflächen einer im Eigentum des Beklagten stehenden Liegenschaft bereits bezahlt hätten. Der Beklagte weigere sich, den für die bücherliche Durchführung erforderlichen Kaufvertrag zu fertigen. Die Kläger seien deshalb vom Kaufvertrag zurückgetreten. Sie räumten schon in der Klage dem Beklagten die Lösungsbefugnis ein, er könne sich von der Zahlungsverpflichtung dadurch b... mehr lesen...
Norm: ZPO §410
Rechtssatz: Nimmt das Erstgericht zu Unrecht eine Lösungsbefugnis in sein Urteil auf, kann dies vom Kläger mit Berufung und Revision bekämpft werden. Begehrt der Kläger die Aufhebung eines Vertrages aus mehreren Rechtsgründen, kann er die von ihm abgegebene Lösungsbefugnis auf einen Rechtsgrund beschränken. Entscheidungstexte 3 Ob 562/95 Entscheidungstext OGH 13.09.1... mehr lesen...
Norm: ZPO §410
Rechtssatz: Ein ins Urteil aufgenommener Ausspruch nach § 410 ZPO ist dann anfechtbar, wenn strittig ist, ob die Voraussetzungen nach § 410 ZPO erfüllt sind. Entscheidungstexte 3 Ob 562/95 Entscheidungstext OGH 13.09.1995 3 Ob 562/95 Veröff: SZ 68/161 6 Ob 71/99f Entscheidungstext OGH 28.05.1999 6 Ob 71... mehr lesen...
Norm: ZPO §410
Rechtssatz: Beim Anbot im Sinne des § 410 ZPO handelt es sich materiellrechtlich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Gläubigers, die mit ihrem Zugang an den Erklärungsempfänger für den Gläubiger bindend wurde. Entscheidungstexte 10 Ob 504/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1994 10 Ob 504/94 Veröff. SZ 67/73 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §410
Rechtssatz: Ab dem Zugang der einseitigen Erklärung des Klägers (Gläubigers) gemäß § 410 ZPO hat der Beklagte (Schuldner) das Recht, statt der eingeklagten (geschuldeten) Leistung eine nicht geschuldete mit Befreiungswirkung zu geben; es handelt sich keineswegs um eine unverbindliche, jederzeit widerrufbare Erklärung. Entscheidungstexte 10 Ob 504/94 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §1406ZPO §410
Rechtssatz: Ohne Einwilligung des Gläubigers kann ein Dritter von der dem Schuldner eingeräumten Lösungsbefugnis nicht Gebrauch machen. Entscheidungstexte 1 Ob 626/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 1 Ob 626/92 Veröff: SZ 65/156 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 1 Cg 70/88 des Erstgerichtes begehrte die Klägerin aufgrund ihres Eigentumes von der Bankkommanditgesellschaft W***** & Co (nunmehr durch Firmenänderung Kommanditgesellschaft W***** & Co; im folgenden Kommanditgesellschaft) und dem Beklagten als deren Komplementär die Herausgabe des von der Kommanditgesellschaft ausgegebenen Sparbuches Nr.***** mit einem Einlagestand von S 200.000,-- per 5.10.1984 und des Sparbuches Nr.***** der Zentralspa... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 FABGB §876ABGB §906ZPO §410
Rechtssatz: Die im Verfahren eingeräumte und im Urteil beurkundete Lösungsbefugnis entfaltet auch materiellrechtliche Wirkung. Die Erklärung der Lösungsbefugnis kann wegen Irrtums angefochten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 626/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 1 Ob 626/92 Veröff: SZ 65/156 = EvBl 1993/118 S 519 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §1414ZPO §410
Rechtssatz: Wird dem Schuldner eine Lösungsbefugnis eingeräumt, schuldet er im Gegensatz zur Wahlschuld nur eine bestimmte Leistung, ihm steht das Recht zu, anstelle der geschuldeten eine andere Leistung mit schuldbefreiender Wirkung zu erbringen. Die Lösungsbefugnis unterscheidet sich von einer Leistung an Zahlungs Statt dadurch, dass das alte Schuldverhältnis nicht durch ein neues ersetzt wird. Es liegt vielm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Als der Kläger im Jahre 1982 vom Erstbeklagten die Herausgabe von 4 Sparbüchern mit einem Einlagestand von je (rund) 500.000,-- S verlangte, die er zunächst seiner Tante (der Mutter der Zweitbeklagten) übergeben hatte und die in der Folge vom Erstbeklagten verwahrt worden waren, mußte er erfahren, daß dieser die Sparbücher als Sicherstellung für einen aufgenommenen Kredit hinterlegt hatte. Beide Beklagten sagten die Herausgabe der Sparbücher bis 15.August 1982... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis August 1986 für den Kläger, einen venezolanischen Staatsbürger, in Venezuela als Vermögensberater tätig; er sollte mit einem Drittel am Gewinn beteiligt sein. Zur Sicherung dieses Anspruches aus der Vermögensberatung wurde zu seinen Gunsten über Auftrag des Klägers von der Schweizerischen Bankgesellschaft eine Bankgarantie (richtig: Clean Letter of Credit = Kreditbrief im Sinn des Art.407 SchwOR) ausgestellt. Der Kläger nahm in der Folge bei der Fi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, binnen 14 Tagen beim Bezirksgericht Lienz ein außerstreitiges Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz anhängig zu machen und bis zur Entscheidung fortzuführen, womit die fehlende Zustimmung des Miteigentümers Dr. Alois M***, Facharzt, 9900 Lienz, Rosengasse 19, zur Anbringung eines Steckschildes mit grünem Untergrund und der Beschriftung "Product of Germany" samt Firmenwappen und den weiteren Worten "... mehr lesen...
Begründung: Die von ihrem Vater vertretene mj. Klägerin begehrt von der Beklagten, ihrer Mutter, bei der sie nach dem Klagsvorbringen bis zum 12. Mai 1986 wohnte und welcher bis zum 25. Juni 1986 die Elternrechte zustanden, die Herausgabe von Kleidungsstücken, Schulbüchern, Schallplatten, einer Stereoanlage usw. mit der Behauptung, diese Gegenstände stünden im Eigentum der Klägerin und würden von ihr dringend benötigt, doch seien mehrfache Ersuchen um Ausfolgung ergebnislos geblie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist die Ehefrau des Franz L***; die Zweitbeklagte und Johann L*** sind eheliche Kinder des Franz L*** und der Erstbeklagten. Am 24.Mai 1977 nahmen Johann L*** und dessen Gattin Christine bei der Klägerin ein Darlehen in Höhe von S 1,950.000,-- auf, wobei zur Sicherung der Forderung der Klägerin auf einer in Zellberg-Eben befindlichen Liegenschaft der Christine L*** eine Hypothek eingetragen wurde. Gleichzeitig übernahm Franz L*** mit Bürgschaf... mehr lesen...
Norm: ZPO §410
Rechtssatz: Materiellrechtliche Unzulässigkeit des echten Alternativbegehrens, muß zur Abweisung des gesamten Begehrens führen. Entscheidungstexte 3 Ob 588/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 3 Ob 588/83 8 Ob 677/87 Entscheidungstext OGH 11.02.1988 8 Ob 677/87 Auch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §410
Rechtssatz: Die verfahrensrechtliche Beurteilung eines in das Klagebegehren aufgenommenen Zusatzes als alternative Ermächtigung und nicht als Alternativbegehren ist nicht nur nach der wörtlichen Auslegung des Klagebegehrens, sondern auch im Zusammenhang mit der Klagsausführung vorzunehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 557/79 Entscheidungstext OGH 21.11.1979 6 Ob 557/79 ... mehr lesen...
Norm: EO §12ZPO §410
Rechtssatz: Ist im Exekutionstitel lediglich ausgesprochen, daß sich der Verpflichtete von der geschuldeten Leistung durch Zahlung eines bestimmten Betrages befreien können, handelt es sich um keine Alternativobligation, sondern um den Ausspruch einer Lösungsbefugnis (Alternativermächtigung) im Sinne des § 410 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 72/77 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt nach Rücktritt vom Kauf einer Limonadenerzeugungsmaschine die Zahlung der Gesamtsumme von 24 Wechseln über die Kaufpreisraten von je 5700 S, weil der Beklagte die Wechsel vereinbarungswidrig an die Raiffeisenkasse F weitergegeben habe, so daß er im Zeitpunkt der Klage bereits zwei Wechsel habe einlosen müssen und auch die weiteren Wechsel einlösen werde müssen. Der Erstrichter gab der Klage in dem bezeichneten Umfang statt und sprach aus, daß der Beklagte ermächti... mehr lesen...
Norm: ZPO §410
Rechtssatz: Die Einräumung der Ersetzungsbefugnis kann das Fehlen des Klagsanspruches nicht ersetzen. Entscheidungstexte 7 Ob 42/74 Entscheidungstext OGH 25.04.1974 7 Ob 42/74 Veröff: EvBl 1974/287 S 632 = JBl 1974,475 = SZ 47/55 3 Ob 616/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 3 Ob 616/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §906EO §12ZPO §410
Rechtssatz: Dem einer Partei aus dem Gesetz oder einer Vereinbarung zustehenden Wahlrecht zwischen zwei oder mehreren ihr obliegenden Leistungen wird, wenn diese Partei keine der geschuldeten Leistungen erbringt, durch ein alternatives Klagebegehren Rechnung getragen. Ein auf nur eine der mehreren geschuldeten Leistungen gerichtetes Klagebegehren müßte in diesem Fall abgewiesen werden, weil es durch die materielle ... mehr lesen...